Meine Arbeit für den Moorschutz in der Schweiz

 
Flachmoor Juni 2016  ​Ich habe in den vergangenen Jahren viele Fotos von meiner Moorlandschaft gemacht, auch einzigartige Details. Falls die Behörden und die Gerichte meine Moorlandschaft nicht als schützenswert erachten, so kann immerhin viel Bildmaterial der Nachwelt erhalten werden. Falls das letztinstanzliche Gericht gegen mich und somit gegen die Natur entscheidet, wird das ehemalige national geschtzte Moor zu Landwirtschaftsland und zu Wald. Verschwinden werden u.a. folgende Pflanzen: 2018 die 2 Exemplare Sumpfblutauge und  viele der Sonnentau. 2019 werden vor allem die kleinwüchsigen  Pflanzen eingehen, weil sie unter dem nicht gemähten Gras und den abgefallenen Blätter der Stauden ersticken. Das was ich noch mähe werde ich 2 Monate zu früh abschneiden, so dass keine Pflanzen absamen können. 2020  werden sicher alle seltenen Arten verschwunden sein.
 
 

Nachfolgend mein Leserbrief für die Bauernzeitung  Nachtrag vom 22. Dez.: Mein Leserbrief wird nicht wortwörtlich so erscheinen. Die Bauernzeitung hat daraus einen grossen Bericht gemacht, sogar mit Bildern. Erschienen am Freitag den 22. Dezember.

 

Der Kanton Luzern gefährdet die Moorlandschaften

 

Die Pflege der Moorlandschaften und der artenreichen Trockenstandorte werden vom Kanton mit Beiträgen abgegolten. Insbesondere beim Moorschutz schreibt das der Bund den Kantonen vor und der Bund unterstützt die Kantone finanziell für die Pflege der national geschützten Hoch- und Flachmoore.

Seit 1989 wurden Pflegevereinbarungen abgeschlossen und zwar mit dem Amt für Naturschutz in 6002 Luzern. Später war der Vertragspartner Umwelt und Energie (uwe) in 6002 Luzern und seit 2010 Landwirtschaft und Wald (lawa) 6210 Sursee.

Die Pflegebeiträge der NHG-Flächen wurden seit Beginn an Hand der Grösse, Erschwernisstufe und dem Ertragsausfall berechnet und jährlich der Teuerung angepasst.

Im Jahr 2010 wurden zusätzliche Direktzahlungen eingeführt. Das sind Oekobeiträge, Vernetzungsbeiträge und Biodiversitätsbeiträge. Diese Beiträge hat jeder direktzahlungsberechtigte Bauer zugut, und erst recht diejenigen mit den botanisch besonders wertvollen und arbeitsintensiven NHG-Flächen.

Das lawa hat daraufhin die vertraglich festgelegten Beiträge für die NHG-Flächen um mehr als die Hälfte gekürzt mit der Begründung, wegen den neuen Direktzahlungen Doppelzahlungen zu vermeiden. Damals habe ich nichts Böses gedacht; man hat ja in der Regel Vertrauen zu den Behörden. Insgesamt gab es mehr Geld, so dass wohl niemand Fragen stellte. Die unterschriebenen NHG-Verträge hätten niemals angetastet werden dürfen! War das nicht Vertragsbruch? Dem Bund mitteilen dass der Kanton wegen der NHG-Verträge weniger DZ-Geld benötigt wäre richtig gewesen, aber das hätte nicht glaubhaft begründet werden können.

Allen Bewirtschaftern der NHG-Flächen werden seit dem Jahr 2010 zu tiefe Beiträge ausbezahlt. Das Unrecht kommt ans Licht, wenn ein Bauer auf Grund der Altersdiskriminierung keine Direktzahlungen mehr bekommt, sondern nur noch die seit 7 Jahren stark reduzierten NHG-Beiträge. Wer sich beschwert bekommt zur Antwort das sei alles rechtens nach der NLV-Verordnung und sie dürfen keinem Bauer mehr bezahlen. Die Frage ob sie einen Stundenlohn von weniger als 5 Franken gerecht finden wird nicht beantwortet. Wohin verschwinden die Bundesgelder, welche für die Moorpflege bestimmt sind?

NHG = Natur und Heimatschutzgesetz. Das lawa hat eine Verordnung kreiert (NLV Natur und Landschaftsschutzverordnung), die gegen das NHG verstösst. Dadurch wird gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz verstossen, indem die Moorlandschaften wegen der tiefen Beiträge nicht mehr gepflegt werden können. Wer das Moor zu diesem Sklavenlohn nicht pflegt, dem wird mit Bestrafung gedroht. Moorbesitzern wird nahegelegt sie sollen ihr Grundeigentum verpachten. Letzteres sagen Funktionäre aus verschiedenen Organisationen jeweils nur mündlich, damit sie nicht wegen Nötigung (StGB Art.181) bestraft werden können. Diese NLV verstösst  gegen mehrere höher gelagerte Gesetze und muss dringend gerügt und aufgehoben werden!

Das Kantonsgericht und wenn erforderlich das Bundesgericht muss dem Kanton (lawa) das Moorschutzgesetz erklären und die seit 2010 verweigerten Beiträge müssen an die betroffenen Bauern nachbezahlt werden! Kein anderer Kanton hat die vertraglich beurkundeten NHG-Verträge angetastet und Beiträge gekürzt. Bauern die nicht direktzahlungsberechtigt sind haben auf jeden Fall ein Anrecht auf die ursprünglichen NHG-Beiträge plus Teuerungsanpassung seit dem Jahr 2010. Die unterbezahlten Moorbesitzer sind ganz sicher am längeren Hebel. Die Natur trotz Unterbezahlung weiterhin pflegen wäre falsch!

Der Kanton Luzern verhält sich alles andere als vorbildlich gegenüber der Natur. Andere Kantone sind nicht viel besser. Lobenswert ist der Kanton Zug. Dort werden nicht nur die vollständigen NHG-Beiträge ausbezahlt, sondern es werden auch an nicht DZ-berechtigte Bauern die vom Bund verweigerten Direktzahlungen teilweise kompensiert. Der Kanton Schwyz erwähnt deutlich, dass die NHG-Beiträge zu den Direktzahlungen dazukommen und der Kanton Bern sagt, dass 86 Prozent für die Moorpflege vom Bund bezahlt werden. Die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen machen alles sehr fragwürdig!

Pronatura schreibt unter anderem:
   „ Damit ist aus unserer Sicht die Rechtsgrundlage im Prinzip klar. Offen bleibt, ob das System    mit den Bestimmungen von Art. 18 NHG kompatibel ist. Klar ist auch, dass in LU, wie in den         meisten   Kantonen, die NHG-Beiträge zu tief sind und damit gegen Art. 18c NHG verstossen.“

Es ist höchste Zeit dass die Beitragszahlungen gerecht und zeitgemäss korrigiert werden. Es darf nicht sein dass die Naturschönheiten im Kanton Luzern zerstört werden. Die Biosphäre Entlebuch kann nur wegen den vorbildlich gepflegten Moorlandschaften und anderen NHG- Flächen als solche existieren.

 

​* * * *

 

​17. Dezember: Zur Zeit arbeitet das Kantonsgericht an meinem Fall. Oeffentlichkeitsarbeit ist auch sehr wichtig, damit möglichst alle Bauern in der Schweiz aufgeklärt sind. Auch alle Naturschützer sollen Bescheid wissen, sowie die Bevölkerung allgemein. Nächsten Frühling wenn im Moor alles blüht werde ich das TV einladen, genau Ueli Schmetzer vom Kassensturz und Andreas Meier von Netz-Natur. Ich nehme an die kommen gerne. Vorausgesetzt es ist bis dahin noch nichts zu Gunsten der Natur und mir entschieden worden. 

​Wenn Mitte April noch nichts entschieden ist werde ich die Pufferzone güllen. Ich darf das sogar mir Gutheissen des lawa. Unglaublich!  Ich habe den Pflegevertrag für das Flachmoor vorsorglich gekündigt. Die Kündigung wurde angenommen und im Schreiben geht hervor dass ich das Moor trotzdem einmal im Jahr mähen müsse und die Pufferzone dürfe nur leicht gedüngt werden. Selbstverständlich lasse ich mir dann von niemandem vorschreiben ob, wie und wann ich das Moor bewirtschafte!

​Die Naturschützer möchten dass die Pufferzonen vergrössert werden, damit gar keine Nährstoffe ins Moor gelangen. Das lawa ist gar nicht an der Natur interessiert. Die möchten dem Kanton sparen helfen, damit ihre Arbeitsstellen erhalten und ihre nicht zu knappen Lohne bestehen bleiben. Den Strukturwandel in der Landwirtschaft möchten sie auch fördern, aber das gelingt überhaupt nicht.  Im Gegenteil, wenn ein Bauer merkt dass man ihn lieber nicht mehr sehen möchte, bleibt er extra noch länger.

​Es gibt immer so Funktionäre die glauben, mir ungefragte Ratschläge erteilen zu müssen. Ich hasse nichts mehr als das! Erstens ist das ein ganz anderes Thema, und zweitens kommt es mir schon selber in den Sinn, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist den Bauernhof zu verpachten oder an die Nachkommen zu geben. Dann gibt es auch so Typen die mir illegale Vorschläge machen, ich solle doch einen Scheinpachtvertrag mit einem Direktzahlungsberechtigten machen und dann könne ich das Moor weiterhin selber bewirtschaften und derselbe gibt mir dann das Geld. So ein Strohmann müsste zuerst noch gefunden werden, der mir dann das Geld zu 100 Prozent gibt. Sicher ist dass das national geschützte Moor nie von einem Fremden gepflegt wird. Entweder bekomme ich genügend Geld so dass auch Helfer gut entschädigt werden können, oder das Moor wird nicht mehr bewirtschaftet, geht zugrunde und wird zu Wald. Schade für die Biosphäre Entlebuch. Ueber 95 Prozent der Moorlandschaften im Entlebuch liegen südöstlich der Bahnlinie Luzern-Bern. Da sollte man zu den wenigen Biotopen im Napfgebiet besonders Sorge tragen!

​Ich habe Fr. 20 000.- reserviert für die Gerichts und Anwaltskosten für den Fall dass ich auch beim Bundesgericht verliere. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, wie die Gerichte eine Abfuhr begründen würden. Aber man weiss ja nie..., vielleicht beschliesst der Bundesrat dass ab sofort der Moorschutz aufgehoben wird und alle Umweltschutzorganisationen stimmen dem mit Begeisterung zu. Eines ist aber sicher, falls auch das Bundesgericht gegen den Moorschutz ist, dann geht nicht nur mein Moor zugrunde. Dann wird noch mancher Bauer keine Freude mehr an der Naturpflege haben.

​18. Dezember: Die Kantone werden vom Bund dazu verpflichtet, dass die Moorlandschaften gepflegt werden. Für die Kantone gibt es nichts Billigeres, als die Mooreigentümer für ihre Arbeiten zufridenstellend zu entschädigen. Wenn ein Bauer sein Moor wegen Unterbezahlung nicht mehr pflegt, dann würde er auch keine anderen Moorpfleger dulden. Wenn dann der Kanton nach einem langen Rechtsstreit das Moor von Aussenstehenden pflegen lassen dürfte, dann könnten diese Arbeiten nur unter Polizeischutz ausgeführt werden. Die Moorpflege würde den Kanton sehr teuer zu stehen kommen.

​Das Kantonsgericht muss hauptsächlich zwei Fragen beurteilen. Sind meine NHG-Flächen schützenswert? Das sind sie ganz sicher! Und gilt ein Stundenlohn von weniger als 5 Franken nicht als eine grobe Ausbeutung? Strafanträge gegen bestimmte Personen habe ich keine gestellt. 

​Ich habe jetzt den Stundenlohn genau ausgerechnet, den mir der Kanton für die Moorpflege geben will. Das sind Fr. 4.57.- ( in Worten: vier Franken und siebenundfünfzig Rappen pro Arbeitsstunde)  Wenn ein Arbeitgeber so wenig Lohn anbietet, dann geht dort ganz sicher niemand arbeiten. Ein Moorbesitzer hat aber nicht die freie Wahl, ob er das Moor pflegen will oder nicht. Nach Gesetz wäre er zu der Arbeit verpflichtet. Der Kanton ist aber auch dazu verpflichtet mindestens einen zeitgemässen Lohn zu bezahlen, sonst macht sich der Kanton strafbar, wenn das Moor zugrunde geht! 

​21. Dezember: Ein Gericht wlll schon Geld haben, bevor jemand einen Finger krümmt. Gerichtskostenvorschuss nennt man das. Ich musste weniger bezahlen als ich vermutet habe. Das Bundesgericht will dann wohl eine vierstellige Summe haben wollen. Das Geld bekomme ich dann zurück. Wenn ich nicht gewinne und dann jährlich noch einen Kleinkredit aufnehmen müsste um die Helfer für die Moorpflege bezahlen zu können, dann wird mir dieses Geld später fehlen. Dann bekomme ich Ergänzungsleistungen zu der AHV. Was der Kanton vorher gestohlen hat muss er dann wieder zurückgeben.

​22. Dezember: In der heutigen Ausgabe der "Bauernzeitung" wurde aus meinem obigen Leserbrief ein ganzseitiger Bericht über das Thema gemacht.  Der Bericht ist  bezüglich meinen Aussagen identisch. Die "Bauernzeitung" hat noch zusätzlich recherchiert. Zu den Bildern: das grosse Bild ist nicht von mir, aber passt gut zum Thema. Das kleine Bild von mir kann man auch auf dieser Homepage sehen; oben das gelbe Wort "Ich" anklicken. Das Foto ist 3 Jahre alt. Das Foto bei der Arbeit: Das ist die NHG-Fläche wo ich einen Stundenlohn von Fr. 1.50 errechnet habe. Dort muss viel mit der Sense gemäht werden, das Dürrgut nach unten gerecht, über den Graben geworfen und auf der anderen Seite hinauf getragen werden. Auf dem Bild ist meine Frau. Vielen Dank der Bauernzeitung für den guten Bericht! Ein paar kleine Details möchte ich noch berichtigen. Nein, sauer bin ich nicht! Sauer sein ist nicht gesund. Wütend werden und die Wut auslassen ist besser! Mein Land und Wald ist etwas grösser, genau 15,4438 ha. Bald 70-jährig? Man darf mir gerne am 13.9.2018 gratulieren. Die NHG-Flächen sind genau 2,68 ha.

​Ich wurde schon mehrmals angesprochen und einer hat gefragt warum ich mir das antue mit viel schreiben und Gericht und so; er würde die Flächen einfach nicht mehr pflegen und während dieser Zeit auf dem Bau arbeiten, wo er 6 mal mehr verdiene. Ja, an das habe ich auch schon gedacht, aber als Naturfreund kann ich nicht einfach so das Moor zerstören. Kommt dazu dass ich gerne schreibe...., es macht mir Spass mich mit den Behörden und den Gerichten zu beschäftigen. Um das national geschützte Moor zu zerstören muss ich dazu die nötige Wut haben. Die habe ich ganz sicher, wenn das Bundesgericht mir nicht recht gibt. Ich bin mir aber zu 99 Prozent sicher, dass mir schon das Kantonsgericht recht gibt. Das Bundesgericht sicher zu 100 Prozent. Für was haben wir ein Moorschutzgesetz?

​Ich gebe allen Bauern welche NHG-Flächen besitzen, ob direktzahlungsberechtigt oder nicht den Rat, nächsten Sommer und Herbst die Arbeitsstunden aufzuschreiben, sowie auch die Maschinenstunden. Dann darf jeder Bauer beim lawa einen schriftlichen Auszug verlangen, wie viel er als nicht-Direcktzahlungsberechtigter noch bekäme. Nach Abzug des Ertragsausfalls und den Maschinenkosten nach Fat-Tarif die Restsumme durch die Arbeitsstunden teilen. Das ergibt den Stundenlohn. Viele Bauern wissen gar nicht, dass sie auch als DZ-Berechtigte betrogen werden. Alle bekamen ab 2010 mehr, aber die NHG- besitzer im Verhältnis deutlich weniger! Es gab da so eine Gleichmacherei. Die Erschwernisstufen für die Moorpflege gibt es nicht mehr.

​Das Kantonsgericht wird gar nicht anders können, als mir recht geben. Offen bleibt ob meine Forderungen nicht nur erfüllt, sondern auch noch nach oben verbessert werden. Offen bleibt auch ob die Verantwortlichen des Kantons bestraft werden. Ich habe aber diesbezüglich keine Strafanträge gestellt. Ich bin gegen so Bestrafungen, hoffe aber dass die Behörden schweizweit aus dem Urteil des Kantonsgerichts etwas lernen!

​25. Dezember: ich wurde schon ein paarmal angesprochen auf Grund des Leserbriefes im Entlebucher Anzeiger und dem Bericht in der Bauernzeitung. Alle finden es unzulässig was sich das lawa erlaubt und Zwei musste ich soger beruhigen. Sie fluchten in den höchsten Tönen was das für eine Sauerei sei; ich solle mich nur wehren. Einer bot mir sogar an, er komme mir gerne einige Tage gratis helfen das Moos zu entwässern.

​Für den Fall dass das Kantonsgericht mit seinem Urteil gegen das Eidgenössische Moorschutzgesetz verstösst, dann sollte ich eigentlich nicht nur mein Moor zerstören, sondern auch jene die dem Kanton gehören. Mir ist aber nicht bekannt, dass der Kanton solches Grundeigentum besitzt. Einfacher wäre das, wenn sich auch noch das Bundesgericht fehlbar verhält. Der Bund hat noch viele militärische Uebungsplätze in Moorgebieten. Ich kenne auf dem Glaubenberg und im Salwidili solche Flächen mit seltenen Pflanzen. Im Internet können die Grundeigentümer festgestellt werden.

​Es ist ganz klar, dass das lawa massiv gegen das Bundesgesetz zum Schutz der Moore verstösst. Wenn der Bund vorschreibt dass alle Moorbesitzer für ihre Pflegearbeiten entschädigt werden müssen, dann ist es ganz logisch dass die Entschädigung gut sein muss, so dass der Moorbesitzer zufrieden ist. Die Verantwortlichen des lawa wissen das ganz genau. Die sind einfach bösartig und möchten die Bauern im besten Alter weghaben!

​27. Dezember: in der Regel muss sich ein Gericht an den Gesetzen und Verordnungen orientieren. Ein Gericht darf und muss aber auch eine gesetzeswidrige Verordnung für ungültig erklären, so wie das bei der NLV des Kantons Luzern ist. Kommt dazu dass sich das lawa nicht mal an ihre selbst kreierte Verordnung hält. Ich komme immer zu neuen Erkenntnissen. Es gibt sehr viel zum Aufräumen in Sachen Moorschutz und zwar schweizweit. Ich würde nicht mal traurig wenn es ans Bundesgericht weiter geht! Für das nehme ich mir dann einen guten Natur-Anwalt.

​Letzthin hat mir ein Laie gesagt da könne ich nichts machen. Jemand der eine AHV-Rente erhält darf weiterarbeiten, bekommt aber höchstens noch den halben Lohn. Blödsinn! Erstens glaube ich nicht dass z.B. dass ein Arzt oder Pfarrer zum halben Lohn arbeiten würde und zweitens gibt es einen grossen Unterschied zwischen einem Mooreigentümer und einem Arzt. Der Mooreigentümer ist verpflichtet sein Moor zu pflegen; darum muss er für die Arbeit voll entschädigt werden! Wer verstösst nun gegen das Moorschutzgesetz; die Behörden welche die vorgeschriebenen Beiträge verweigern, oder der Moorbesitzer welcher sein Moor deswegen nicht mehr pflegen kann? Ganz klar, die verantwortlichen Behörden machen sich strafbar!

​Die meisten Leute sind sich mit mir einig und sagen dass jedes Gericht gar nicht anders darf, als mir recht zu geben. Die Aussage eines Kommunisten möchte ich auch noch erwähnen: "wer über 65 ist der hat kein Recht mehr sein Grundeigentum zu pflegen und wer es trotzdem tut wird mit viel zu tiefen Beiträgen gebüsst." Das wäre eine zusätzliche Straftat der Behörden; Verstoss gegen das Eigentumsrecht!

​Ich kann es nicht oft genug sagen, dass ich in dieser Sache am längeren Hebel bin. Der Verlierer kann nur die Natur sein, aber dann begehen die Behörden und die Gerichte eine grobe Straftat!

​30. Dezember: Zwischendurch etwas ganz anderes, was aber auch etwas mit dem Moorschutz zu tun hat. Alle reden von der Billag-Initiative, aber es ist gut möglich dass die angenommen wird und zwar aus Spargründen des Bürgers. Ich könnte mit dem ersparten Geld für einen Moorpflege-Helfer ca 14 Stunden bezahlen. Manchmal habe ich das Gefühl dass viele Luzerner-Beamte bösartig und sogar kriminell sind. So müsste ich für das Jahr 2016 wegen Fr. 15000 mehr Einkommen über Fr. 5000 mehr Steuern bezahlen. Selbstverstandlich habe ich Einsprache erhoben. Wenn die Steuerberechnung rechtens wäre, dann müsste ich ab 2017 keine Steuern mehr bezahlen. Keine Direktzahlungen mit über Fr. 30000 weniger Einkommen würde demnach eine Steuerreduktion von Fr. 10 000.- ergeben. Kennt sich jemand in Steuerfragen gut aus? Wenn jemand ein Jahreseinkommen von Fr 100 000.- hat muss er da wirkliich Fr. 35 000.- an Steuern bezahlen?  Die Steuerämter der jeweiligen Gemeinden sollten nich einfach blindlings Steuerrechnungen versenden, sondern mit einem roten Blatt darauf hinweisen dass eventuell etwas nicht stimmen könnte. Wenn die Ensprache nicht wirkt werde ich einen professionellen Steuerberater beauftragen. Noch besser wären gleich zwei; noch einenen unabhängigen aus einem anderen Kanton. Steuerbetrug? Der Betrüger kann auch auf der anderen Seite sitzen! Angenommen ich würde beim Zahlenlotto mehrere Millionen gewinnen, dann wäre es überlegenswert den Wohnsitz proforma nach Zug oder Schwyz zu verlegen, oder auch nur in den Kanton Bern. Hauptsache weg von den Geiern! Bei mir bliebe Alles gleich. Ich würde das Moor bei guter Bezahlung weiterhin pflegen, oder sonst kaputt gehen lassen. 

​30 Dezember: eigentlich sollte sich die Gemeinde Escholzmatt-Marbach, die Biosphäre Entlebuch und alle Naturschutzorganisationen tatkräftig für mich einsetzen. Sie tun das aber nicht, wohl aus folgendem Grund: Sie wissen dass ich das schon richtig mache und sie wissen auch dass die Sachlage völlig klar ist und dass die Gerichte gar nich anders können als mir recht zu geben. Aber ich denke dass die vorgenannten Behörden und Organisationen tatkräftig im Hintergrund arbeiten. Die sind ja selber extrem daran interessiert dass ich gewinne. Die Naturschutzorganisationen sowieso, die Gemeinde Escholzmatt-Marbach will zu den wenigen Moorlandschaften Sorge tragen und für die Biosphäre Entlebuch ist das eine Existenzfrage. Vielen Dank für die Unterstützung!

​31. Dezember: obwohl ich 99,9 Prozent sicher bin dass mir das Kantonsgericht recht gibt, bereite ich mich schon auf das Bundesgericht vor. Da werde ich den Kanton Luzern nicht schonen und werde auch die Namen der Fehlbaren nennen. Ich werde auch Strafanträge stellen. Heute weiss ich, dass der Kanton Luzern den Bund mehrfach betrogen hat. Mein Anwalt wird dann alles mit den § begründen.  Eigentlich wäre es für das Eidgenössische Moorschutzgesetz besser, wenn das Bundesgericht Ordnung schaffen würde. Wobei, wenn das Urteil des Kantonsgerichts richtig schweizweit kommuniziert wird kann es auch seine Wirkung entfalten. Vorausgesetzt das Kantonsgericht urteilt vernünftig. Vielleicht findet das Kantonsgericht dass die Sparmassnahmen des Kantons wichtiger seien als der Moorschutz oder dass AHV-Rentner verpflichtet werden können stark unterbezahlte Arbeit leisten zu müssen.  Als ein weiteres Unvorstellbares könnte das Gericht das schreiben, was sich die Behörden nur mündlich zu sagen getrauen: ich solle das Moor verpachten. Diese Nötigung (StGB Art. 181) von einem Gericht ausgesprochen wäre der absolute Skandal!  So ein Urteil würde auch schweizweit Aufsehen erregen, aber auf eine schändliche Art. 

​2. Januar: ich wünsche allen Leserinnen und Lesern meiner Berichte ein gutes Neues Jahr! Meine Webseite wird zwar nur wenige male pro Tag aufgerufen. Man findet mich auch auf Facebook, aber dort beschreibe ich das Thema Moorschutz später. Hoffe aber sehr dass ich dann nur lobende Worte veröffentlichen kann.

​Die Gerichte entscheiden eigentlich nicht für oder gegen mich, sondern für oder gegen den Moorschutz. Wenn für den Moorschutz entschieden wird, werde ich das Moor gegen gute Bezahlung weiterhin pflegen. Wenn gegen den Moorschutz, dann wird dieses Moor als solches endgültig zerstört! Ich werde dann auch niemandem die Erlaubnis erteilen mein Moor zu betreten. Der Kanton darf zwar irgendwem den Auftrag erteilen, ein vernachlässigtes Moor zu pflegen, aber nur sofern der Eigentümer damit einverstanden ist. Habe auch schon gehört dass der Eigentümer das dulden muss, wer er es trotz guter Bezahlung nicht selber pflegen will. Wenn der Eigentümer nicht einverstanden ist gibt es einen Grund und da würde es sich kein Moorpfleger getrauen die Fläche zu betreten. Wenn einer trotzdem die Frechheit hätte, dann würde er das nicht ohne Polizeischutz tun, was den Kanton sehr teuer zu stehen käme. Habe das weiter oben schon geschrieben...., ich kann das nicht oft genug erwähnen. Wenn die Gerichte gegen das Moorschutzgesetz verstossen, dann ist der Verlierer die Natur! Ich verdiene 6 mal mehr wenn ich während dieser Zeit auf dem Bau arbeiten gehe, oder mache mal Ferien. Bestraft wegen Verstoss gegen das Moorschutzgesetz werden dann die Behörden und die Gerichte!

​4. Januar: Ich möchte jetzt noch deutlich erwähnen dass ich keine Strafanträge gestellt habe! Für den Fall dass das Kantonsgericht die angehenden Behördemitglieder bestraft, wird es das wohl aus gesetzlichen Gründen so tun müssen.

​Sobald das Kantonsgericht beurteilt hat werde ich das Ergebnis hier erwähnen, brauche mich dann aber nicht übertrieben lobend oder kritisch zu aussern.  Je nach Urteil päsentiert sich das Gericht selber als mehr oder weniger ehrenvoll.

​5. Januar: zur Zeit habe ich gar keine Lust, das Moor zu pflegen. Ich würde im Normalfall jetzt die vom Sturm ins Moor gefallene Aeste und Holz aufräumen gehen. Dann hat noch das Langlauf-Spurfahrzeug einen Graben zusammengedrückt, so dass jetzt das nährstoffreiche Wasser direkt ins Moor fliesst. Im Winter ist zwar das aus den Drainageröhren stammende Wasser nicht so sehr nährstoffreich, im Frühjahr und im Sommer dann schon. 

​Das Kantonsgericht wird nicht anders können, als mir recht zu geben. Für was haben wir denn ein Moorschutzgesetz? Trotzdem bleibt eine gewisse Spannung. Wenn ich gewinne sehe ich das als etwas ganz Normales an und werde mal sehen, ob der Kanton ans Bundesgericht geht. Wenn ich verliere weiss ich heute gar nicht wie ich reagieren würde. Sicher aber die Bevölkerung umfassend informieren und ganz sicher ans Bundesgericht weiterziehen.

Ich kenne einige Moore die endgültig zerstört worden sind. Schuld daran sind erstens die Behörden, welche den Moorbesitzer wütend gemacht haben und zweitens die unanständigen "Naturschützer", welche ungefragt das Grundeigentum betreten. 

Sollte das Kantonsgericht wie auch das Bundesgericht den Moorschutz nicht ernst nehmen, wäre das eine Gefahr für das Weiterbestehen der Biosphäre Entlebuch. Die meisten Moorbesitzer im Entlebuch würden sich degradiert fühlen und es gäbe keine Rechtssicherheit mehr. Moore sind sehr sensiebel und die spüren wenn deren Besitzer frustiert ist.  Wer mit den Blumen redet hat die schönste Blütenpracht!

Drohungen an den Moorbesitzer dass er bestraft werde wenn sein Moor zerstört werde sind Schaumschlägerei. Die Moore sind ja nicht einbruchsicher eingezäunt und eine rund um die Uhr- Ueberwachung würde extrem viel Geld kosten.  Ein Moor kann von Irgendwem zerstört werden.  Gleich den Besitzer zu verdächtigen wäre falsch!  Falls die Gerichte gegen mich entscheiden kann ich machen was ich will. Den Pflegevertrag habe ich vorsorglich nur für den Fall gekündigt und dann hat auch keine Behörde die Berechtigung, meine Grundstücke zu betreten.

Vor einigen Jahren hat ein Bauer beim Bundesgericht geklagt, dass es eine Diskiminierung sei, dass Bauern ab 65 keine Direktzahlungen mehr bekomen. Das Bundesgericht wies die Klage ab mit der Begründung, dass wer die Altersrente bezieht und trotzdem weiter arbeitet mit dem halben Lohn zufrieden sein müsse.  Ich nehme an das gelte für alle und nicht nur für die Bauern, sonst wäre das ein Skandal-Urteil!   Beim Moorschutz könnte niemals so ein Urteil gefällt werden, weil da der Moorbesitzer ganz klar am längeren Hebel ist!

10. Januar: es sei so sicher wie das Amen in der Kirche, dass ich beim Kantonsgericht gewinne, sagen die allermeisten Leute mit denen ich ins Gespräch komme. Einer sagte, dass ein Kanton der sparen müsse sich jede Schandtat erlauben könne. Wieder ein anderer hat mir den Rat gegeben, statt an das Bundesgericht an das Kriminalgericht zu gehen., weil ein negatives Urteil höchst kriminell wäre und unbedingt bestraft werden müsste. Nun, ich würde mir das überlegen, aber ans Bundesgericht würde ich ganz sicher gehen. Aber kann es sich jemand vorstellen, dass ein Kantonsgericht gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz verstossen kann? Das käme schweizweit sehr negativ  in die Schlagzeilen!

11. Januar: sobald das letztinstanzliche Gericht entschieden hat gibt es eine Rechtssicherheit. Wenn ich Recht bekomme pflege ich meine Natur weiterhin vorbildlich. Wenn ich nicht Recht bekomme kann ich machen was ich will. Wenn mein Moor zugrunde geht werde nicht ich, sondern der Kanton und die Gerichte bestraft!  Viele Entlebucher Moorbesitzer würden feststellen, dass ihre Arbeit nicht geschätzt wird, so dass die Biosphäre Entlebuch um ihre Existenz fürchten müsste.  Wenn jetzt jemand meint dieser Hermann Krummenacher sei zu viel Naturfreund um sein Moor zu zerstören, täuscht sich gewaltig!  Falls mich die Behörden und die Gerichte ungerecht behandeln und wütend machen wollen kann ich sehr viel und die Oeffentlichkeitsarbeit würde ab dann erst richtig beginnen. 

17. Januar: Hier noch die Strafbestimmungen des Gesetzes für Natur- und Heimatschutz NHG:

Art. 2479 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung:80 a.81 ein aufgrund dieses Gesetzes geschütztes Natur- oder Kulturdenkmal, eine geschützte geschichtliche Stätte, eine geschützte Naturlandschaft oder ein geschütztes Biotop zerstört oder schwer beschädigt; b. Ufervegetation im Sinne von Artikel 21 rodet, überschüttet oder auf andere Weise zum Absterben bringt; c.82 im Boden enthaltene Naturkörper oder Altertümer von wissenschaftlichem Wert83 (Art. 724 Abs. 1 ZGB84) zerstört oder schwer beschädigt; d.85 … 2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis zu 40 000 Franken. 86

Falls der Kanton mit Hilfe des Kantonsgerichts verursacht dass ich mein Moor wegen der Unterbezahlung nicht mehr pflegen kann, dann müssen alle ins Gefängnis. Wenn Behörden und Gerichte so massiv gegen das Moorschutzgesetz verstossen,  geschieht das mit böser Absicht und ist nicht einfach nur fahrlässig.

Im Klartext heisst das, wenn ich trotz guter Bezahlung mein national geschütztes Moor nicht pflege und von niemandem pflegen lasse mache ich mich strafbar.  Wenn ich das Moor wegen Unterbezahlung nicht pflege und nicht pflegen lasse, dann werden die Behörden und die Gerichte bestraft.

18. Januar:  ich hoffe sehr dass bis Ende März das Kantonsgericht zu meinen Gunsten und somit zu Gunsten der Natur entschieden hat und dass der Kanton (lawa) nicht ans Bundesgericht weiterzieht.  Wenn bis Ende März noch nichts oder falsch entschieden wurde,  dann wird das Moor zu leiden beginnen.  Ich werde dann die Pufferzone und das angrenzende Moor  mit Gülle düngen.  Ich darf das, weil ich den Pflegevertrag mit Wirkung ab dem 1.1.18 provisorisch gekündigt habe und zwar so lange wie noch nichts zu Gunsten von mir und der Natur entschieden ist.

19. Januar:  es gab schon einen sehr besorgten Aufschrei......, ich werde doch nicht etwa die schöne Moorlandschaft zerstören!  Ich hoffe sehr dass es keinen Grund gibt dies tun zu müssen.  Ich werde mit der Zerstörung langsam anfangen und Mitte April 2018  nur die Pufferzone leicht düngen, falls bis dahin noch nichts zu meinen Gunsten entschieden ist.

22. Januar:  Das Strassenverkehrsamt macht sich nicht beliebt mit den Gebühren für die Papierrechnung.  Das hat auch Gemeinsamkeiten mit meinem Fall.  Beide Aemter verkünden selbstherrlich dass sei so beschlossen und vom Regierungsrat bewilligt. Eine Schweinerei bleibt eine Schweinerei, auch wenn das blindlings vom Regierungsrat bewilligt worden ist!

Ich wurde auch gefragt ob mich das Geld nicht reue, für den Fall dass mir beide Gerichte nicht recht geben. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ich den Prozess verliere.  Wie würden sie das begründen?  Ich kann unmöglich verlieren!  Wenn ich aber doch verlieren würde, dann würde ich das verlorene Geld hereinholen.  Moorblumen und Moorpflanzen zum Verkauf anbieten und Veranstaltungen im Moor anbieten, zum Beispiel ein Motocross-Rennen veranstalten.

26. Januar: wenn das Kantonsgericht sauber urteilen will muss es über meine Anträge hinausgehen, indem nicht nur ich zu meinem Recht komme, sondern alle betroffenen Bauern.  Die gekürzten NHG-Beiträge müssen rückwirkend für die betroffenen Jahre an alle Bauern nachbezahlt werden.  Die NHG-Verträge hätten niemals angetastet werden dürfen!  Die damals zusätzlich eingeführten Biodisveritätsförderbeiträge hat jeder direktzahlungsberechtigter Bauer kumulativ zugut, ganz besonders diejenigen, welche die wertvollen und arbeitsaufwendigen Moorlandschaften pflegen!

27. Januar: heute bekam ich vom Kantonsgericht die Klageantwort vom Beklagten "Bau-Umwelt und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern"  Darin ersuchen sie das Kantonsgericht meine Klage abzuweisen. Soweit normal, jeder Beklagte wünscht sich das. Im Weiteren versuchen sie langatmig ihr Verhalten als rechtens zu begründen.  Darin sehe ich dass sie ihre Haut retten wollen.  Warum, ich habe ja keine Strafanträge gestellt?  Was mich erstaunt hat ist, dass das Umweltdepartement die Wichtigkeit vom  Moorschutz mit keinem Wort erwähnt hat. Die sollten doch ihren Standpunkt offen vertreten dürfen, nämlich dass ich verpflichtet sei das national geschützte Moor zu einem Stundenlohn von Fr. 4.57   (in Worten vier Franken und sieben und fünfzig Rappen)  zu pflegen und zwar gleich gut wie bisher. Ich werde zu dieser Klageantwort beim Kantonsgericht Stellung nehmen.  Werde dem hohen Gericht vorschlagen dass sie sachlich folgende zwei Fragen beurteilen sollen: ist mein national geschütztes Moor weiterhin schützenswert und wenn Ja finden sie einen Stundenlohn von Fr. 4.57 gerecht und zeitgemäss.  Das kann noch spannend werden. Ist interessanter als jassen. Ich freue mich darauf!

31. Januar: ...  und dann habe ich das Kantonsgericht gefragt ob der Kanton Luzern das Geld an den Bund zurückgibt, das er für den Naturschutz den Bauern nicht ausbezahlt. Ich vermute dass der Kanton Luzern auch den Bund hintergeht. Für die Pflege der national geschützten Moore bekommen die Kantone Beiträge vom Bund. Diese Gelder sind zweckgebunden und dürfen nicht gestohlen werden!

Für den Fall dass das Kantonsgericht gegen mich und somit gegen die Natur entscheidet, werde ich die Kantonsbehörden vor dem Bundesgericht nicht schonen. Das Bundesgericht muss feststellen, ob der Kanton Luzern Bundesgelder veruntreut hat. Das hat er sicher, weil die allgemeinen Direktzahlungen und die Beiträge für die national geschützten Moore Bundesgelder sind.

2. Februar: immer wieder zeigen sich Leute besorgt, dass mein schönes Moor zerstört wird. Falls das Kantonsgericht wie auch das Bundesgericht gegen mich und somit gegen die Natur entscheiden, wäre ich dann sicher wütend genug um das Moor nicht nur passiv, sondern auch aktiv zu zerstören. Aber ich würde vorerst Hilfswerke (Berghilfe, Schweizer Zahlenlotto, usw) anfragen ob sie für die Gerichtskosten aufkommen und jährlich die Restkosten für die Moorpflege bezahlen. Der "Kassensturz" vom Schweizer Fernsehen wird  im Mai/Juni, wenn alles schön im Moor blüht,  kommen und den Skandal schweizweit bekannt machen, wenn bis dahin die Sache noch nicht bereinigt ist. 

3. Ferbruar: Es dauert lange, bis das Kantonsgericht entschieden hat. Seriös arbeiten braucht seine Zeit. Es ist gut möglich, dass das Kantonsgericht über meine Anträge hinaus geht und dass alle Bauern mit den NHG-Verträgen Geld nachbezahlt bekommen. Letzteres habe ich nicht als Antrag, sondern als Anregung vorgeschlagen. 

Für den Kanton Luzern ist es besonders wichtig, dass die Besitzer von Moorlandschaften von den Behörden geschätzt und für ihre Arbeiten gut entschädigt werden. Sollte ich von den Behörden und den Gerichten wütend gemacht werden, wäre das der Anfang vom Untergang der Biosphäre Entlebuch. So Negativschlagzeilen vermindern die Naturfreude der Bauern gewaltig und mancher zerstört sein Moor noch rechtzeitig. Ein Moor kann still und heimlich zerstört werden..., es gibt nicht Einfacheres als das. Schon nur wenn der Moorbesitzer nicht mit voller Freude sein Moor pflegt, schadet das. Die empfindlichen Moorpflanzen spüren alles und gehen ein, wenn sie sich nicht erwünscht fühlen.

7. Ferbruar: Vor 10 Jahren war das Naturschutzamt Luzern und das Buwal Bern zuständig , dass die Moorlandschaften gut gepflegt und die Moorbesitzer recht entschädigt werden. Die nahmen das sehr genau und das BUWAL hat mehrmals Kontrollen gemacht. Auf meinen Wunsch hin bekam ich gratis das Verzeichnis der gefundenen Pflanzenarten. Jetzt ist es anders. Das lawa interessiert sich überhaupt nicht für den Moorschutz. Die wollen dem Kanton sparen helfen. Das Nachfolgeramt vom Buwal ist nicht besser. Denen ist es egal, wenn mein Moor zugrunde geht. Von Hilfe keine Spur!. Wer sich zu meiner Sache interessiert sind Bauern, die selber einen Moorlandschaft besitzen. Immer wieder fragen sie ob ich jetzt recht bekommen habe. Wenn das Kantonsgericht mir nicht recht gibt kann das nur ein Grund sein, nähmlich die Spargründe des Kantons Luzern. Das Bundesgericht wird dann dem Kanton Luzern erklären dass die Finanzen des Kantons wieder ins Lot kommen werden, aber ein zerstörtes Moor bleibt für immer zerstört!

9. Februar:  seit dem  1.1.2018 gibt es keinen Pflegevertrag für das national geschützte Moor mit Pufferzone zwischen dem Kanton und mir. Ich muss mich an nichts mehr halten und es hat auch keine Behörde die Berechtigung, mein Moor zu betreten.  Die Pflegeverträge treten aber rückwirkend wieder in Kraft, sobald das letztinstanzliche Gericht meine Forderungen erfüllt hat, das heisst den Kanton dazu verpflichtet hat. 

10. Februar: alle Leute mit ddenen ich über das Thema rede sagen mir dass ich gewinnen werde. Das Kantonsgericht könne gar nicht anders als mir recht zu geben. Da bin ich auch sicher. Andernfalls würde das Kantonsgericht mindestens gegen ein Gesetz verstossen, nämlich gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz. 

15. Februar: der Postautoskandal von dem alle reden hat auch eine Aehnlichkeit mit meinem Fall. Der Kanton Luzern hat die Bundesgelder welche für den Naturschutz bestimmt  sind, zumindest teilweise zweckentfremdet. 

1. März: die Kantone wären dazu verpflichtet,  dafür zu sorgen dass die Moore gepflegt werden. Der Kanton Luzern (lawa) macht gerade das Gegenteil. Er zerstört aktiv die Moore.  Das bafu  (Bundesamt für Umwelt)  weiss davon aber die tun nichts. Die Verantwortlichen sitzen nutzlos herum und nehmen ihre grossen Löhne in Empfang. 

8. März: Wenn das Kantonsgericht Mitte April noch nicht oder gar falsch entschieden hat wird mein Moor zu leiden beginnen.  Es ist aber so sicher wie das Amen in der Kirche, dass ich und somit die Natur gewinnen.  Offen ist ob die Verantwortlichen des lawa bestraft werden. Strafanträge habe ich keine gestellt, aber das Gericht muss sie vielleicht von Gesetzes wegen bestrafen. Es erstaunt mich, dass niemand von den Verantwortlichen des Kantons in Untersuchungshaft genommen wurde. Die Delikte sind schwerwiegend!

19. März: die meisten Kantone halten das Moorschutzgesetz vorbildlich ein.  Es gibt  mehrere Kantone die gegen das Moorschutzgesetz verstossen, jedoch nicht so schlimm wie es der Kanton Luzern tut. Das Urteil des Kantonsgerichts wird auch wegweisend für andere Kantone sein. Ich werde dann richtig mit der Oeffentlichkeitsarbeit beginnen und hoffe sehr, dass ich die kantonalen Behörden nur lobend erwähnen kann. Bisher tat ich das nur zurückhaltend und regelmässig nur hier auf meiner Webseite und auf Facebook.

22. März: Für mein Moor ist der Pflegevertrag  ausser Kraft gesetzt, bis das letztinstanzliche Gericht mir Recht gegeben hat. Es gibt in der Schweiz mehrere Moore ohne Pflegevertrag. Man darf die aber trotzdem nicht entwässern und auch nicht düngen. Eine Pufferzone gibt es nicht. Diese ungepflegten Moore verbuschen. Freiwillige schneiden dann die Gebüsche ab, sofern das der Grundeigentümer erlaubt. Ich würde das nicht erlauben. Ein Funktionär vom lawa sagte mir, ich müsse das Moor trotzdem mähen und die Pufferzone dürfe ich nur leicht düngen. Blödsinn!  Das wäre ja die verbotene Sklavenarbeit!

23. März:  der Moorschutz habe nicht das gebracht was versprochen wurde,  die Moore haben sich abgewertet und die Artenvielfalt sei zurückgegangen. Das vernehmen wir von den Umweltschützern. Das ist nicht verwunderlich!  Wenn die Behörden die Arbeit der  Moorbesitzer/ Moorpfleger nicht schätzen, dann werden die Naturschönheiten noch ganz verschwinden. Für eine Moorlandschaft gibt es nichts Schlimmeres, als wenn deren Besitzer von den Behörden und den Botanikern enttäuscht oder gar wütend gemacht wird. Ich kenne mehrere so Fälle.

30.März: der 15 April ist ein Stichtag. Habe das Kantonsgericht gebeten, noch vor Mitte April gut zu entscheiden.  Das Moor kann nicht  auf die Pflege warten. Das ist wie ein Notfallpatient, der sofort behandelt werden muss. Es geht nur um das Moor und nicht um mich. Ich kann zusehen wie das Moor kaputt geht und dabei trotzdem gut leben. Während der Zeit in der ich das Moor pflege kann ich Ferien machen, oder auf den Bau arbeiten gehen und verdiene dort etwa 6 mal so viel, wie mir der Kanton für die Moorpflege bezahlen will. 

2. April: vielleicht kann oder will das Kantonsgericht nicht vor dem 15. April entscheiden und sie erwarten vom mir dass ich das Moor trotzdem pflege wie bisher.  Dieser Verzögerung willige ich aber nur zu, wenn mir der Kanton für die NHG-Pflege pauschal Fr. 6000.- für das Jahr 2018 bezahlt und das zum Voraus!  Weil der Kanton (lawa) das sicher nicht freiwillig tut, braucht das den Befehl vom Kantonsgericht.

7. April: das Kantonsgericht hat geantwortet dass sie meinen Fall so schnell wie möglich behandeln wollen und dass sie noch Fälle haben, die viel älter seien als meiner.  Eine Kopie wurde ans BUWD geschickt (Umweltdepartement Luzern)  Das Departement weiss also, dass mein Moor in Gefahr ist. Aber denen ist das wohl recht so.  Vielleicht sollte ich mehr an die Oeffentlichkeit mit dem Fall. Bis jetzt berichtete ich nur im Facebook, im Entlebucher-Anzeiger, in der Bauernzeitung und hier.

Die Geschichte ist unglaublich.  Das kantonale Umweltschutzamt Luzern wäre dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass es der Natur gut geht. Nun sitzt das BUWD auf der Anklagebank, wegen Verstoss gegen das Moorschutzgesetz.

15. April:  wie vermutet ist es dem BUWD und dem lawa egal, dass mein Moor ab heute in Gefahr ist.

22. April:  Die Naturschutzämter und Naturschutzorganisationen tun nichts, wenn sie konkret ein Moor retten könnten.  Ab und zu gross herumposaunen wie schlecht es unseren Mooren geht, aber für diese Leute ist nur ihr Lohn, die Freizeit und die Ferien wichtig! 

Die Initianten der Moorschutzinitiative (Rothenthurm-Initiative) müssten darum kämpfen, dass der Moorschutz richtig umgesetzt wird. Das waren aber nicht Naturfreunde, sondern Armeegegner.  Leute die unser Volk nicht vor fremden Agressoren schützen wollen, die haben logischerweise auch kein Interesse daran, die Natur zu schützen. 

27. April:  wie gesagt leidet mein Moor ab dem 15. April, weil ich nichts mehr tun werde,  bis das Gericht zu meiner Zufriedenheit entschieden hat.  Als nächste Termine sind um ca. 10. Juni, wo ich wenn noch alles offen ist die Pufferzone vorzeitig mähen und nachher düngen werde.  Eine Pufferzone ist ein freiwilliger Vertrag und gehört nicht zum Moorschutz. Dann ist der 14. und der 25. August. Ab dann dürfte ich das Moor mähen.  Später mähen ist wegen dem Schatten sehr erschwert bis unmöglich. Jetzt hoffe ich auf einen guten Gerichtsentscheid bis Anfang Juni.

29. April: Mir ist es wichtig, dass auf dem gesetzlichen Weg Ordnung gemacht wird. Darum wähle ich die Gerichte. Es gäbe noch eifachere Möglichkeiten.  An die Oeffentlichkeit gehen, z.B. den "Kassensturz" vom Schweizer Fernsehen. Dann könnte ich auch Hilfswerke anfragen, ob sie mir für die Moorpflege Geld geben. 

13. Mai: Egal wie das Urteil des Kantonsgerichts ausfällt; für den Kanton Luzern wird das nicht positiv wirken.  Sollte ich (gemeint ist die Natur) verlieren, wird sich das sehr schlecht für den Kanton auswirken.  Auch die Wirtschaft wird grossteils mit so einem Kanton nichts mehr zu tun haben wollen.  Die grössten Steuerzahler würden abwandern. 

Wenn ich den Prozess gewinne, werde ich das nicht gross kommentieren. Hier auf dieser Webseite wird man es lesen können und dann werden es auch meine Facebook-Freunde vernehmen.  Hingegen wenn das Kantonsgericht falsch urteilt, dann beginne ich mit der Oeffentlichkeitsarbeit. Weil ich dann ans Bundesgericht weiterziehe, wird das eine schweizweite Angelegenheit sein. Für die Deutschschweiz ist für das sicher der "Blick" gut.

16. Juni: Letztes Jahr habe ich trotz Unterbezahlung  über 90 Prozent vom Moor gemäht.  Habe aber das stehen gelassen, was wichtig wäre um abgeschnitten zu werden. Es sind die kaum sichtbaren Sträucher. Es ist erstaunlich wie die Hölzer im zweiten Jahr wachsen; zum Teil sind sie über einen Meter hoch.  Dieses Jahr werde ich sie mit der Mähmaschine noch abschneiden können. Ab nächsten Jahr braucht es mehr Aufwand. Dann geht es nur noch mit der Staudenschere und noch ein Jahr später die Motorsäge. Hoffe aber dass das Gericht noch diesn Sommer einen in meinem Sinn gut entscheidet.  Ansonsten habe ich die Pufferzone vorzeitig gemäht. Die Pufferzone habe ich aber nicht gedüngt. Für das muss man mich zuerst traurig (wutend) machen.  Dem Wanderer auf dem in der Nähe vorbeiführenden Wanderweg wird es auffallen, wie das Gericht entschieden hat.

10. Juli: das lange warten auf das Urteil auf das Kantonsgericht mit dem übertriebenen nett zu den kantonalen Beamten sein müssen ist belastend. Wenn das Urteil gefällt ist bin ich froh, egal wie es ausfällt. Es geht ja nicht um mich, sondern darum ob das Moor weiterhin gepflegt werden kann, oder ob es zerstört wird. Es geht nicht nur um meine Moorlandschaft. Als Delegierter der Biosphäre Entlebuch fühle ich mich verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle Eigentümer von Moorlandschaften für ihre Pflegearbeiten zeitgemäss und gerecht entschädigt werden.

Für den Fall  das  mir das Kantonsgericht nicht Recht gibt  (ich kann mir nicht vorstellen wie sie das begründen würden),  dann beginne ich damit, die fehlbaren kantonalen Beamten so richtig öffentlich durch den Dreck zu ziehen. Durch ihen eigenen Dreck wohlverstanden!  Ich werde beweisbar nur und nichts anderes als die Wahrheit sagen,  damit niemand wegen Ehrverletzung klagen kann. Ich werde dann die Namen der Fehlbaren klar nennen.  Leider kann ich nicht alles beweisen, weil Vieles wohlweislich nur am Telefon gesagt worden ist, weil das Nötigung ist. Zum Beispiel dass ich das Moor verpachten solle, oder einen Scheinpachtvertrag mit einem direktzahlungsberechtigten Bauer abschliessen solle.  Der kassiere dann das Geld und gibt es dann mir. So ein Bauer müsste zuerst gefunden werden, der bereit ist etwas Illegales zu tun und nichts dabei verdienen will. Zudem ist ein Pachtvertrag immer rechtsgültig mit all den Gefahren und Nachteilen für den Verpächter. Wer Land verpachtet sollte einen Pächter auswählen, der mindestens 5 Km entfernt wohnt,  sicher aber nicht an einen direkten Nachbar. Dann urkundlich festhalten wie man es haben will, z.B. Verzicht auf eine Fristverlängeung und Verzicht auf ein Vorkaufstrecht, auch wenn ein Verkauf an ausserhalb der Familie nie ein Thema sein wird.  Wichtig ist noch den Pachtzins richtig zu berechnen. Vorher erkundigen was die öffentliche Hand abzockt! Zum Beispiel wird der Eigenmietwert höher berechnet. Höhere Steuern und Abgaben müssen mit dem Pachtzins wieder hereinkommen! Was ich empfehle halte auch ich selbstverständlich ein. Möglicherweise werde ich schon in wenigen Jahren Land verpachten, falls bis dahin keines meiner Kindern bauern will. Zwei Interessenten habe ich schon und wer die nachfolgenden Bedingungen einhalten kann, darf sich bei mir melden.  1. Der Pächter muss mindestens 1 Km von meinem Hof entfernt wohnen. 2. Ich verpachte alles Land nur als Oeko - oder NHG-Fläche.  Die Moorlandschaft werde ich nie verpachten! 3.   Der Pächter muss unterschriftlich bestätigen, dass er auf eine Fristverlängerung  und auf ein Vorkaufsrecht verzichtet.  Also, berechtigte Interessenten schreibe ich auf, gebe aber keine Versprechen ab. Der Interessent muss auch nichts versprechen.

25. August: die Vorsteher vom lawa und vom BUWD räumen beide ihren Sitz. Regierungsrat K. kandidiert nicht mehr und Vorsteher B. verlässt das lawa. Ob das etwas mit dem Moorschutz zu tun hat und die Beiden lieber vorher freiwillig ihr Amt verlassen??

26. August.  Eigentlich wollte ich das Moor erst wieder mähen, wenn das leztinstanzliche Gericht positiv entschieden hat. Habe es jetzt aus zwei Gründen trotzdem gemäht. 1. Wegen der Trockenheit ist das Stroh dieses Jahr sehr teuer.  2. Nicht mähen schadet dem Moor. Ich habe das gesehen an der Fläche die ich letztes Jahr nicht gemäht habe. Es hat dort viel mehr Gras, weil das Altgras Nährstoffe in den Boden abgibt. So ersticken die kleinsten Pflänzchen wie der Sonnentau und die Moosbeere. Ich habe auch dieses Jahr ca. 5 Prozent der Fläche stehen gelassen und zwar dort wo die Sträucher spriessen. Falls das letztinstanzliche Gericht gegen mich entscheidet, hat die Verbuschung des Moors schon Vorsprung. Ich würde dann noch zusätzlich Sträucher, Birken und Föhren anpflanzen und Samen streuen.  Die Pufferzone und das angrenzende Moor würde gedüngt und wird zu Landwirtschaftsland. Aber ich denke dass es soweit gar nicht kommt, weil ich den Gerichten vertraue.

14.September:  Das Kantonsgericht hat gar keine andere Möglichkeit, als in meinem Sinn zu entscheiden. Ein Gericht darf ja nicht gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz verstossen. Das eidgenössische Gesetz steht über einer fragwürdigen kantonalen Verordnung!  Wenn das Gericht gegen mich entscheidet müsste das Urteil begründet werden, aber wie?  Und sollte das Gericht noch ungefragte Ratschläge erteilen, wäre das ein Straftatbestand (Nötigung  Stg Art. 181).

 

Das Wollgras. Offenbar werden in den nächsten Jahren einige Hoch- und Flachmoore in der Biosphäre Entlebuch verschwinden. Schuld daran ist nicht das Klima und schon gar nicht der Moorbesitzer.  Die Verursacher sitzen in den Landwirtschaftsämter und machen unüberlegte und böswillige Gesetze! Man will mehreren Moorbesitzern nur noch einen Bruchteil der Pflegebeiträge bezahlen. So lohnt es sich nicht mehr die Moore zu pflegen. Die Moore werden dann zum Teil zu Landwirtschaftsland und zum anderen Teil mit den Jahren zu Wald. Auch ich muss mit den Behörden kämpfen.  Der Naturschutz wird jetzt  dazu missbraucht, um den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu beschleunigen.  OHNE MICH !!! 

 

 

​In der Biosphäre Entlebuch werden Moorlandschaften durch fragwürdige Gesetze zerstört ! (Fortsetzungsgeschichte)

​23.6.17: Wer gegen das Moorschutzgesetz verstösst macht sich strafbar.  Wenn die Täter die Gesetzgeber selber sind, kommen die heil davon. Die Geschichte ist unglaublich.  Ein Moor ist weniger oder nicht mehr schutzwürdig, wenn der Eigentümer des Moors über 65 Jahre alt ist. So bekäme ich ab diesem Jahr nur noch einen Bruchteil  für die Moorpflege wie bisher, sofern ich das Moor weiterhin pflegen will.  Ich überlege mir noch, was , wie und ob ich Pflegearbeiten ausführen will. Für die Pufferzone hatte ich die Rechnung schnell gemacht. Auf die Fr. 41.60 für die 13 Aren verzichte ich. Diese Fläche geht zur normalen Landwirtschaft zurück, d.h. düngen, 2 mal mähen und Herbstweide.  Habe schon gemäht...., bis letztes Jahr durfte ich das erst ab dem 14. August. Das Moor werde ich teils früher, teils zufällig wie vorher und die Teile die extrem arbeitsintensiv sind (tagelang nasses Gras vom schattigen zum sonnigen Ort tragen) gar nicht mehr pflegen. Natürlich wird das Moor so leiden, hoffe aber dass die echten Naturschützer aufhorchen und dem LAWA das Moorschutzgesetz erklären.

So wie ich deutlich spürte, ist dem Verantwortlichen vom Lawa, der für die Natur zuständig ist die Natur völlig ergal. Ich erlebte ihn als Funktionär zur Beschleunigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Auf Anfrage nenne ich seinen Namen.  Er hat mir  vorgeschlagen das Moor zu verpachten.  Es ist eine Frechheit und unanständig, mir etwas vorzuschlagen was ich gar nicht gefragt habe..., aber das kann ich auch....,Ich habe einen besseren Vorschlag. Das LAWA soll diesen wenig nutzvollen Mitarbeiter entlassen und mit dem ersparten Geld könnten die diskriminierten Moorbesitzer entschädigt werden. Die meisten Mitarbeiter vom Landwirtschaftsamt des Kantons Luzern sind aber völlig normaldenkend und sind persönlich gegen jede Form von Diskriminierung.

An die "Biosphäre Entlebuch" habe ich auch eine Kopie meines Schreibens an das Lawa geschickt. Die müssten hellhörig werden und etwas unternehmen!  Es geht um den Fortbestand der Biosphäre, weil die Moore das Herz der Biosphäre sind. 

Gegen die Altersdiskriminierungen bezüglich allgemeinen Direktzahlungen gab es schon, allerdings ein sehr verwerfliches Gerichtsurteil. Als Moorbesitzer sind wir Grundeigentümer aber eindeutig am längeren Hebel, ganz besonders in der Biosphäre Entlebuch. Betroffene sollten diesen Vorteil unbedingt nutzen!

Verstösst das LAWA (Landwirtschaftsamt des Kantons Luzern) nicht gegen das Moorschutzgesetz, wenn es gewissen Moorbesitzern nur noch einen Sklavenlohn von ca. 4 Franken pro Stunde bezahlen will und dadurch viele Moore nicht mehr gepflegt werden können?

Ich kenne ehemalige Moore, die heute unwiderruflich zerstört sind. Schuld ist aber nie der Bauer, weil er mehr landwirtschaftliche Nutzfläche haben wollte. In einem Fall hat ein Bauer das Moor einzig aus dem Grund entwässert, weil er es satt hatte ständig so Biologen vertreiben zu müssen, die ungefragt sein Eigentum betraten.  Dann kam dazu dass mancher Grundbesitzer Angst hatte er könne auf der Fläche nicht mehr machen was er wolle oder es gab keine Einigkeit bei den Pflegevereinbarungen.  Das grosste Gift und der sichere Untergang für ein Biotop ist aber, wenn einem Bauer wegen Lapalien Santktionen angedroht oder der sogar echt bestraft wird. Oder bei so Diskriminirungen wie bei mir......, aber ich werde das Moor nicht gleich trockenlegen.  Klar, wenn ich aber von den naturfreundlichen Naturschützern im Stich gelassen werde, wird meine Freude an der Natur mit der Zeit sicher auch abnehmen.  Ich habe bei einer bekannten Naturschutzorganisation ein Gesuch eingereicht, ob sie die Pflegebeiträge ergänzend übernehmen würden, die mir das Lawa verweigert.  Vielleicht können sie das, und wenn nicht werden sie sicher alle Hebel in Bewegung setzen, damit ich zu meinem Recht komme. Für so etwas ist so eine Organisation da!

24.6.17: Es ist nicht klar, wer diese Diskriminierung erfunden hat, aber das waren ganz sicher keine Naturschützer!  Mancher Bauer hat jahrzehntelang seine Moorflächen mit Liebe gepflegt und als "Dank" dafür darf/muss  er ab einem gewissen Alter weiterhin pflegen, aber er bekommt nur noch 1/4 von der bisherigen Entschädigung. Dadurch werden viele Flächen anders oder gar nicht mehr bewirtschaftet.  Meine Moorlandschaft wird dadurch etwas kleiner werden, aber dieses Saupack wird es nicht fertigbringen, dass die sehr seltenen Pflanzen zerstört werden!

Arbeiten im Moor:

20. Juni Pufferzone gemäht.  Dadurch verliere ich die angebotenen lächerlichen Fr. 41.60; der Wert des Futters erhöht sich um das 10-fache. Bis und mit dem Jahr 2016 war das erst ab dem 14. August erlaubt. Das Dürrgut konnte nur noch als Streue verwendet werden.

Nächstens: Pufferzone düngen mit wenig Gülle, aber nur wenn ablehnender Entscheid von der angefragten Naturschutzorganisation.

Nach der Herbstweide: Ehemalige Pufferzone und angrenzender trockener Teil vom Moor mit  Mist düngen, aber auch nur wenn alle angefragten Stellen sich negativ zeigen und somit das Moor nicht als schützenswert erachten.

Dann später: Die gedüngten Flächen liefern fast so viel Dürrgut wie das übrige Moos, so dass es sich erübrigt den grossen Rest zu mähen. Viel wird verbuschen.  Halt alles gegen meinen Willen, aber ich muss ein Zeichen setzen.  Hoffe dass es dann viel zu Reden und zu Schreiben gibt. Ich bin aber sicher dass es gar nicht so weit kommen wird, weil ich viel mehr Pflegebeiträge bekommen werde als jemals zuvor.  Oft wird mir gesagt ich hätte das grösste und schönste Biotop auserhalb der Gemeinde Flühli.  Wenn mein Moor unerwünscht würde und noch andere dazu, dann kann sich die Biosphäre Entlebuch umbenennen in Biosphäre Flühli-Sörenberg.

Ich habe mehrere Naturflächen, Moore und Trockenstandorte. Meine Frau und ich haben die Arbeitsstunden für die verschiedenen Flächen ausgerechnet und mit den neuen um 75 Prozent reduzierten Beiträgen verglichen.  Wir kamen überall zu einem Stundenlohn von 3 bis 4 Franken.  Und die erwarten noch, die Flächen werden weiterhin gepflegt.  Teilweise nehmen wir aber das Futter noch, dort wo es nicht zu schwierig zu bearbeiten ist.  Am Wanderweg und an der vielbefahrenen Strasse will ich es so machen, dass es so ungepflegt wie möglich aussieht. Ich hoffe dass dann Fragen kommen, damit ich die Schuldigen nennen kann. 

 

Ich werde jetzt alle Hebel in Bewegung setzen, um den Moorschutz im Entlebuch zu sichern.  Ich werde auch einen Leserbrief im Entlebucher-Anzeiger erscheinen lassen um alle Moorbesitzer in der Biosphäre Entlebuch darauf aufmerksam dass wir uns nicht über den Tisch ziehen lassen sollen, dass wir am längeren Hebel sind und dass es die Biosphäre Entlebuch ohne uns Moorbesitzer und die gepflegten Moore gar nicht geben würde. Alle Moorbesitzer im Entlebuch (Direktzahlungsberechtigte, Direktzahlungsdiskriminierte und Private) sollen genau gleich viel für die Naturpflege bekommen!  Ich bin bekannt als ein ausgesprochener Naturfreund.  Um so mehr wird man jetzt erstaunt sein warum ich die Pufferzone 6 Wochen vorzeitig gemäht habe und möglicherweise die Zone und der angrenzende trockene Teil vom Moor düngen werde. Es ist gegen meinen inneren Willen, aber ich muss leider ein Zeichen setzen, damit ich ernst genommen werde. Ich hoffe dass ich rechtzeitig ernst genommen werde, bevor die seltenen Pflanzen (Sumpfblutauge, Waldhyanzinthe, Blumenbinse usw.) für immer verschwunden sind. Ich musste einem verwunderten Wanderer schon erklären warum ich das Moor anders bearbeite. Er fand diese Diskriminierung verantwortungslos gegenüber der Natur. Ich hätte recht, ich solle mich nur wehren.  Dieser Skandal wird sich herumsprechen, weil ein öffentlicher Wanderweg unweit von meinem Moor entfernt durchgeht.

Es ist eine Schande wie mit Bauern umgegangen wird, welche über Jahrzehnte mit viel Liebe die Natur gepflegt haben. Man macht sie wütend und will sie regelrecht dazu bringen die Natur zu zerstören.  Den Naturschützern ist das wohl recht, weil die auf Natursünder angewiesen sind um sich dann hinterher nützlich machen zu können. Die wollen nicht präventiv arbeiten.

Wie fast überall richtet sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. In der Biosphäre Entlebuch ist die Nachfrage nach Moorlandschaften sehr gross, weil ohne diese Flächen gäbe es die Biosphäre gar nicht. Käuflich sind die Grundstücke nicht und die wären auch nicht bezahlbar, aber für deren Erhalt und Pflege muss der Grundeigentümer gut bezahlt werden, sonst kommt keine Vereinbarung zustande. Wenn die Vereinbarung nicht zustande kommt, macht der Eigentümer mit dem Moor was er will. Einzig entwässern darf er es nicht; dafür bekommt er einen Erhaltungsbeitrag. Zur Zeit rechne ich aus, wie viel ich verlangen will pro Jahr.

Wichtig: Kontrolleure und Wanderer, welche glauben dass mit der Bewirtschaftung (zu frühzeitiges mähen, überhaupt nicht mähen, düngen mit Mist und Gülle) der Naturflächen etwas nicht stimmt, sollen das unbedingt dem LAWA (Landwirtschaftsamt des Kantons Luzern) melden. Ich werde es auch selber mitteilen. Die müssen unbedingt wissen, dass mit einem Sklavenlohn von 3 bis 4 Franken pro Stunde nichts ordnungsgemäss gemacht werden kann. Sollte es bei dieser Diskriminierung bleiben, wird sich das Moor im Verlauf der Jahre verändern, so dass man dies auch auf den Satelitenbildern deutlich sehen wird. Bis heute (27.6.16) habe ich noch alles eingehalten, ausser dass ich ca. 50 Prozent der Pufferzone frühzeitig gemäht habe. So schenke ich dem Kanton  gemäss  der neuen kriminellen Berechnung  Fr. 20.80 , habe dafür für die Kühe ein fein duftendes Heu.

Rentierflechte und Blumenbinse! Um 1980 gab es in einem Moor im Tellenmoos einen sensationellen Fund. Die Rentierflechte! Die Freude war gross, weil es der einzige Fund im Voralpengebiet war. Der Bauer (mein Nachbar sel.)wurde bearbeitet, er dürfe jetzt das und dieses nicht, sonst gebe es Sanktionen und Bestrafung. Und dann haben die Botaniker dauernd ungefragt sein Privateigentum betreten.  Statt mit dem Bauer anständig zu reden wurde er wütend gemacht. Irgendwann ist das Fass überlaufen so dass der Bauer die heilige  Fläche mit Gülle gesegnet hat, aber tüchtig. Die Rentierflechte ist verschwunden. Schuldig sind die arroganten Botaniker!  In meinem Flachmoor das jetzt nicht mehr als schützenswert gilt weil ich über 65 bin, wurde im Jahr 1974 nach 80 Jahren die Blumenbinse wieder entdeckt und es gibt sie heute noch.

Ich will mich noch in anderen Kantonen erkundigen, wie mit den moorbesitzenden Bauern umgegangen wird, die über 65 sind. Ich vermute dass das LAWA gegen das Moorschutzgesetz verstösst.  Das BAFU schreibt mir dass die Kantone verpflichtet sind Beiträge zu bezahlen, so dass die Pflege möglich ist. Mit 3 bis 4 Franken pro Stunde arbeitet niemand.

Habe beim Landwirtschaftsamt vom Kanton Zug nachgefragt. Die Antwort:  "Auch nicht mehr direktzahlungsberechtigten Betrieben können die kompletten Beiträge ausbezahlt werden  (Kompensation der DZV-Beiträge durch Fachstelle Natur & Landschaft), sofern eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kanton vorliegt und die Bedingungen für die einzelnen Programme erfüllt sind."   Daraus sehe ich dass der Kanton Zug die Bestimmung vom Bund  "der Kanton muss Beiträge bezahlen, so dass die Pflege möglich ist" einhält.  Wenn der Kanton Luzern sparen muss sollte nicht eine kleine Minderheit leiden müssen. Später hat der Kanton wieder genügend Geld, aber zerstörte Moorlandschaften bleiben für immer verloren.

27.6.17: Es sieht so aus, dass alle Kantone ausser dem Kanton Luzern die Vorgaben vom Bund, dass auch Bauern ohne Direktzahlungen für die Moorpflege entschädigt werden müssen, einhalten.  Das ist ein weiterer Pluspunkt für mich, falls ich ein Gericht anrufen muss.

Ich hätte Vertragsbruch begangen, weil ich 50 Prozent der Pufferzone vorzeitig gemäht habe. Ja das stimmt, aber das Lawa hat mehrfach Vertragsbruch begangen, weil die Beiträge überal um ca. 70 Prozent gekürzt worden sind und das ohne Rückfrage. Es stehen einfach andere Beträge in der Betriebsdatenerhebung.

Sollte es Rechtens sein, dass Bauern über 65 dermassen hintergangen werden dürfen, dann gibt ab nächstem Jahr betreffend dem National geschützten Moor keinen Pflegevertrag mehr, weil ich nichts mehr einhalten werde.  Hingegen für die Trockenstandorte lasse ich es provisorisch sein, weil es dort noch brauchbares Futter gibt. Mit dem angebotenen Geld können wir für die schweisstreibende Arbeit wenigstens noch  etwas zum Trinken kaufen.

Ich habe bereits etliche Reaktionen von Privatpersonen bekommen. Alle sind sich einig...., es sei eine unverschämte Frechheit, was sich dieses Amt leiste. Es sind auch böse Worte gefallen. Ich versuche immer anständig zu schreiben, will niemanden beleidigen, auch jene nicht die es verdient hätten.

Vom BAFU habe ich noch erfahren, dass der Bund die Kantone finaniell unterstützt, zur Erhaltung der national geschützten Moore. Unterschlägt das LAWA dieses Geld und leitet es nicht an die Moorbesitzer weiter? Das wird ja immer brisannter!

So wie ich es heute sehe, werde ich gerichtlich vorgehen müssen. Ich habe schon jetzt genug Beweismaterial beisammen um zu gewinnen. Habe schon Erfahrung mit Gerichten und habe einmal gegen die Staatsanwaltschaft gewonnen und das ohne Anwalt. Der Kanton musste die Kosten von Fr. 1600.- bezahlen.  Dann wäre noch der Kassensturz vom Schweizer Fernsehen. Mache es nicht gerne, weil das dem  Ansehen der ganzen Landwirtschaft schaden könnte, aber als letzte Möglichkeit würde ich das in Erwägung ziehen.

 

28.6. Jemand sagte mir es sei traurig dass ich so um mein Recht kämpfen und schreiben müsse. Haha, ich kann sagen es macht mir sogar Spass und es ist sehr spannend. Ich erhole mich dabei von der täglichen Arbeit und es ist sicher kurzweiliger als ins TV-Glotzophon zu schauen.

Zusammenfassend habe ich bis jetzt festgestellt: der Kanton Luzern ist der einzige Kanton, der die nicht direktzahlungsbereichtigten Moorbesitzer diskriminiert und denen nur einen kleinen  Alibibeitrag für die Naturpflege ausbezahlt. Der Kanton erhält vom Bund auch Geld zur Pflege der national geschützen Moore. Dieses Geld wird zum Teil unterschlagen und nicht an alle Moorbesitzer weitergeleitet.  Man hofft dass mit diesem Diebstahl der Strkturwandel beschleunigt werden könnte.

30.6.  Es sieht immer besser aus für mich, weil ich erstens immer mehr Informationen beisammen habe die beweisen, dass der Kanton Luzern Fehler macht, und zweitens dass es beim LAWA einen führenden Mitarbeiter gibt der eingesteht, dass sie in diese Angelegenheit intern über die Bücher gehen müssen.

Das  LAWA oder gegenbefalls ein Gericht müsste folgendes beurteilen:

Sind die Moorlandschaften von nationaler Bedeutung nicht mehr schützenswert, wenn der Grundeigentümer und Naturpfleger über 65 Jahre alt ist?

Die Moorlandschaften müssen zwingend gepflegt werden und das auch von diskriminierten  Bauern auch zu einem Stundenlohn von 3 bis 4 Franken. Ist das nicht  erzwungene und verbotene Sklavenarbeit?

Es wird gesagt dass wer nicht Sklavenarbeit machen will, das Land verpachten soll. Ist das nicht Erpressung und ein Verstoss gegen das Eigentumsrecht?

Der Bund gibt vor dass auch nicht direktzahlungsberechtigte Bauern für die Naturpflege entschädigt werden sollen ,damit die Pflege möglich ist. Damit sind zeitgemässe Löhne gemeint! Der Bund zahlt den Kantonen für die national geschützten Moore Beiträge. Darf der Kanton diese Beiträge teilweise unterschlagen und zweckentfremden?

Andere Kantone (ich habe nicht alle gefragt) zahlen an alle Pfleger von Moorlandschaften die vollen Beiträge, egal ob DZ-berechtigt oder nicht. Kontrolliert der Bund die Kantone nicht, ob sie sich an das Moorschutzgesetz halten?

6. Juli: im Moment sieht es wieder nicht gut aus. Ich bekam einen negativen Brief vom Lawa. Es tue ihnen leid dass ich so wenig bekomme für die Moorpflege und dann tun sie so, als ob ich das Moor zu diesen Bedingungen weiterhin pflegen würde. Ich werde auf das angbotene Almosen verzichten und den Naturschutzvertrag nicht mehr erneuern.  Wenn mich alle Gerichte und Behörden im Stich lassen wird dieses Biotop in ein paar Jahren nur noch in den Geschichtsbüchern vorkommen. Ich gebe aber die Hoffnung noch nicht auf, halte die Düngeverbote und Schnittzeitpunkte ein und werde frühestens im Spätherbst, wenn das Moor wirklich nicht mehr als schützenswert gilt, die Pufferzone und angrenzenden Teil mit Mist düngen. Das Moor wird dann halt teils zu Landwirtschaftsland und zum anderen Teil zu Wald.

Letzthin (laut Zeitungsbericht) wurde ein Bauer um Fr. 300.- gebüsst, weil er eine Pufferzone gedüngt hat. Dann muss er noch 2000 Franken an das Bundesgericht zahlen. Ist noch recht günstig..., habe immer gemeint ein Negativurteil kostet 10 000 Franken und mehr. Und das sagt mir auch, dass das Bundesgericht für den Moorschutz einsteht.   Ich kenne den Grund nicht, warum er die Pufferzone gedüngt hat. Sein Fehler war, dass er den Pflegevertrag nicht vorher gekündigt hat.  In meinem Fall sind die Pflegeverträge gar nicht echt rechtsgültig, weil ich so Verträge mit den um 75 Prozent gekürzten Beiträge gar nie unterschreiben würde.  Aber ich werde den Pflegevertag für das national geschützte Moor auf den 1.1.2018 mit eingeschriebenen Briefen (LAWA und BAFU) kündigen.

Bis jetzt war ich in dieser Angelegenheit noch mit keinem einzigen echten Naturschützer in Kontakt. Jene die es sein sollten entpuppten sich als Sparer für den Kanton und Möchtegernstrukturwandler. Die Naturschutzorganisationen nehmen sich nicht mal die Mühe, meine Mails zu beantworten. Das ist typisch; Natur- sowie Tierschützer haben kein Interesse daran präventiv zu wirken. Die warten wie Geier auf Verstösse um sich dann nachher wichtig zu machen.

Ein Fehler von mir war, dass ich an den Regierungsrat Küng (Umwelt) geschrieben habe, dass er dem Lawa mehr Geld für den Erhalt der Moorlandschaften zukommen lassen soll. Ich spürte dass die Leute vom Lawa zunehmend Verständnis für meine Anliegen bekundeten. Der grösste Uebeltäter ist dieser Regierungsrat Küng. Er hat das Lawa angewiesen, mir einen Entscheid zu schicken, der gegen mich und die Natur, aber gut für die Finanzen des Kantons Luzern ist.

Der Kanton Luzern will mir nicht helfen, das erstinstanzliche Gericht wohl auch nicht, aber das Bundesgericht ist für die Natur. Dann könnte ich noch an Bundesrätin Leuthard schreiben und an die UNESCO, als Dachorganitation der Biospäre Entlebuch. Ich sehe, es wird mir nicht langweilig!

Wenn alles nichts nützt frage ich der Reihe nach alle Hilfsorganisationen an.

Zur Zeit werden in den Moorlandschaften der Biosphäre Entlebuch Erfolgskontrollen durchgeführt. Mich braucht niemand zu fragen, weil ich wegen der laufenden Verfahren keine Botaniker auf meinen Grundstücken dulden werde!

Das Kantonsgericht wird entscheiden müssen, wer gegen das Moorschutzgesetz verstösst. Bin ich das, weil ich den Morschutz-Pflegevertrag auflöse weil die Beiträge um ca. 75 Prozent gekürzt worden sind und das Moor dann zu Landwirtschaftsland und zu Wald wird, oder ist es der Kanton Luzern (LAWA), der mit seinen Sparmassnahmen und Diskriminierungen die Moorpflege unmöglich macht?  Der Kanton Luzern wird handeln müssen, weil der Bund die Kantone verpflichtet, dass der Moorschutz umgesetzt wird.  Das kann der Kanton am preisgünstigsten nur mit einer anständigen Entschädigung an alle Moorbesitzer. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, egal was das Kantonsgericht entscheiden wird.

18. August 2017: Inzwischen habe ich einen Teil vom Moor gemäht und eingebracht. An den Waldrändern und dort wo drohende Verbuschungen sichtbar sind mähe ich vorerst noch nicht oder gegebenfalls überhaupt nicht. Je nach dem ob das LAWA und die Gerichte für den Moorschutz sind. Wenn die Behörden gegen mich sind, wird man nächstes Jahr die Veränderung an der Fläche deutlich ansehen.

Das LAWA versucht die allgemeinen Direktzahlungen und die Beiträge für den Moorschutz miteinander zu vermischen. Das sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe! Da darf der Kanton die nicht mehr direktzahlungsberechtigten Bauern und Private in Sachen Moorpflege nicht diskriminieren. Im Gegenteil, der Bund verpflichtet die Kantone zu bezahlen und für das werden auch für die national Geschützten Moor Bundesgelder an die Kantone verteilt. Diese Gelder dürfen nicht für andere Zwecke unterschlagen werden !!! 

 

22.August 2017: 

Das Wollgras.  In der Biosphäre Entlebuch werden wohl in den nächsten Jahren einige Moorlandschaften verschwinden.  Die Flächen werden dann zu Landwirtschaftsland und zum grösseren Teil zu Wald.  Schuld daran sind nicht die Moorbesitzer, sondern die Behörden welche aus verwerflichen Gründen gewissen Moorpflegern die Beiträge um ca. 75 Prozent kürzen.  Die zuständigen Instanzen vom Lawa können oder wollen den Zustand nicht korrigieren. So bleiben mir nur zwei Möglichkeiten. Das Moor zu Wald und Landwirtschaftsland umwandeln, oder die Gerichte helfen mir und erklären dem Kantom Luzern das Moorschutzgesetz. Als Naturfreund wähle ich vorerst das Kantonsgericht und bei Bedarf auch noch das Bundesgericht.  Sollten sich die Gerichte gegen mich und den Naturschutz entscheiden wird man das schon ab nächsten Jahr an der Landschaft ansehen. Schon jetzt bereite ich mich auf beide Varianten vor. Habe schon festgelegt welche Teile vom Moor zusätzlich zur Pufferzone sich als Landwirtschaftsland eignen und dann werde ich schon dieses Jahr Teile vom Moor (an Waldrändern und dort wo Faulbäume etc.  spriessen)  je nach dem erst später oder überhaupt nicht mähen.  Leider muss ich  gegen meine innerere Ueberzeugung damit beginnen das Moor zu zerstören, damit ich ernst genommen werde.  Wichtig: den Naturschutzvertrag vorsorglich mit Wirkung auf den 1.1.2018 mindestens 3 Monate vorher kündigen!  Ich hoffe dass die Gerichte vor dem Vegetationsbeginn 2018 entschieden haben. Ein Gericht hat zwar etwas Handlungsspielraum, aber die dürfen gegen kein Gesetz verstossen! Das Moorschutzgesetz, das Diskriminierungsverbot, das Eigentumsrecht und das Betretungsverbot müssen eingehalten werden.  Darum gibt es gar keine andere Möglichkeit, als mir Recht zu geben.
Meine Moorlandschaft mit den über 300 verschiedenen Pflanzenarten wird von den Experten immer gelobt. Im Entlebuch nehme der Zustand der Moore ab, ist hier zu lesen. Wer ist schuld?  Wenn sich bei mir etwas verschlechtern sollte sind die Behörden schuld!
Eines ist sicher, ich bin in dieser Sache eindeutig am längeren Hebel!  Ich hoffe dass ich nicht zu viele Pflanzen endgültig zerstören muss, bis die Behörden einsichtig werden.  Das Schlimmste was einem Moor passieren kann ist, wenn der Besitzer wütend gemacht wird. Googelt einmal "Rentierflechte Tällenmoos" Da wurde ein ehemaliger Nachbar  wütend gemacht. Ich weiss nicht wie ich reagieren würde, wenn die Gerichte mir nicht recht geben würden und dazu noch hohe Kosten zu bezahlen hätte.  Habe das mir noch gar nicht überlegt, weil ich das mir nicht vorstellen kann. Doch bevor ich die Wut an der Natur abreagiere würde ich mehrere Hilforganisationen anfragen ob sie mich finanziell zum Schutz meiner Moorlandschaft unterstützen wollen. Ich denke da an die Unesco, Greenpaece, WWF,  Berghilfe, Schweizer Zahlenlotto,  usw.  und dann könnte ich noch den Beobachter und den Kassensturz informieren. Sollte mir dann wirklich niemand helfen werde ich selber glauben dass meine Moorlandschaft nicht erhaltenswert ist. Sobald ich Moorblumen und Moorpflanzen zum Verkauf anbiete, wird das so sein.  Ich sehe es kommt viel Schreibarbeit auf mich zu....., aber ich schreibe gerne und das macht mir Spass. Noch etwas: blöde Sprüche und ungefragte Ratschläge "Sie müssen halt einen Trick anwenden und das Moor fiktiv einem direktzahlungsberechtigten Bauer verpachten. Er könne mir dann das Geld geben und es bleibt alles wie bisher" will ich gar nicht mehr hören!!! Die Beiträge für die Moorpflege und die allgemeinenen Direktzahlungen sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe!  Ich habe noch die Moorschutzverordnung des Kantons Luzern studiert. Nicht zu übersehen sind die angedrohten Bussen und sogar Gefängnisstrafen, wenn ein Bauer gegen das Moorschutzgesetz verstösst. Die Verantwortlichen des Kantons müssen aber nicht hinter Gitter, wenn zu wenig Beiträge für den Moorschutz bezahlt werden und der Bauer es sich nicht mehr leisten kann das Moor zu pflegen.  Ich suchte vergeblich nach den gesetzlichen Grundlagen, dass gewisse Moorbesitzer ( Private, Bauern ohne Berufsabschluss, Bauern ab 65)  zu einem Hungerlohn verpflichtet werden können ihr Moor zu pflegen. Es gibt keine solchen Grundlagen, weil die gesetzeswidrig wären. Irgend jemand kam auf die absurde Idee, auf Kosten der Natur den Strukturwandel  beschleunigen zu wollen. Mit mir funktioniert das nicht!  Wenn meine Kinder (noch)  nicht bereit sind den Hof zu bewirtschaften und die Grosskinder noch zu jung sind werde ich mit der Zeit vielleicht Landwirtschaftsland verpachten, aber die Moorlandschaft sicher nie.  Sollte ich in einigen Jahren aus welchen Gründen auch immer das Moor nicht mehr selber pflegen, dann müssen die Beiträge mindestens so hoch sein, dass ich  einen für solche Arbeiten qualifizierten Lohnunternehmer gut bezahlen kann. Ohne Geld es es leider nicht.  Bauern in meiner Situation welche mit dem Geld aus der Altersvorsorge ihre Helfer bezahlen, werden dann bald Ergänzungsleistungen beantragen müssen, so dass der Staat langfristig nichts sparen kann.  Das könnte ich auch, aber es ist dringend notwendig dass man den Behörden die immer noch vom Strkturwandel träumen Steine in den Weg legt. Ich hoffe es kommt gut; nicht nur für mich, sondern für alle Moorbesitzer die amtlich betrogen werden.  Ansonsten werde ich echt ungemütlich!
Danke fürs Lesen meiner Berichte!  Ich werde diesen Block nächstens ins Archiv verschieben (oben Fortsetzungsbericht), weil ich mich hier auf "tellenmooshof" nur kurz halten will. 
Ich suche noch einen Anwalt der auf Natur und Hochmoore spezialisiert ist. Ich will aber kein Honorar bezahlen. Ein Anwalt kann nicht schaden, brauche ihn aber nicht unbedingt. Habe auch schon ohne Anwalt im Gericht gewonnen und der Kanton Luzern musste die Kosten von Fr. 1600.- bezahlen.  Eine gute Vorbereitung ist sehr wichtig.  In Sachen Moorschutz verstösst der Kanton gegen mehrere Gesetze u.a. Unterschlagung von Bundesgeldern, die für die Moorpflege bestimmt wären. Aus taktischen Gründen sage ich hir nicht alles. 
 
 
 
Ein Moor muss jährlich einmal gemäht werden und das hauptsächlich aus zwei Gründen.  Es gilt die Verbuschung zu vermeiden. Wenn nicht gemäht wird, dann wird  das Moor mit den Jahren zu Wald.  Dieses Jahr habe ich absichtlich die sichtbaren Sträucher stehen gelassen, sowie auch am Waldrand ca 2 bis 3 Meter breit nicht gemäht. So fördere ich die unerwünschte Verbuschung.  Der zweite Grund ist, weil die absterbenden Planzen Nährstoffe bilden muss das Schnittgut weggeführt werden und zwar in dürrem Zustand, damit die Pflanzen absamen. Ein Moor muss möglichst mager sein. Ich habe mir lange überlegt ob ich das Moor dieses Jahr überhaupt mähen soll.  Siehe nachfolgender Bericht.
In der Biosphäre Entlebuch werden wohl in den nächsten Jahren einige Moorlandschaften verschwinden.  Die Flächen werden dann zu Landwirtschaftsland und zum grösseren Teil zu Wald.  Schuld daran sind nicht die Moorbesitzer, sondern die Behörden welche aus verwerflichen Gründen gewissen Moorpflegern die Beiträge um ca. 75 Prozent kürzen.   Fortsetzungsbericht
Meine Moorlandschaft mit den über 300 verschiedenen Pflanzenarten wird von den Experten immer gelobt. Im Entlebuch nehme der Zustand der Moore ab, ist hier zu lesen.  Die guten Moore will man jetzt auch noch vernichten und zwar mit so tiefen Beiträgen, dass die Pflege nicht mehr möglich ist. Ich nehme das nicht einfach so hin. Ich werde gerichtlich gegen den Kanton Luzern vorgehen, vorsorglich den Naturschutzvertrag mit Wirkung ab dem 1.1.2018 kündigen (damit ich nicht bestraft werden kann wenn ich nächsten Frühling die Pufferzone und ein Teil vom Moor düngen werde) und dann mähe ich schon jetzt die Teile vom Moor nicht, wo es am nötigsten wäre, indem ich die Verbuschung fördere. Nächstes Jahr wird das Moor ganz anders aussehen, wenn die Gerichte dem Kanton nicht rechtzeitig das Moorschutzgesetz erklären. Ich muss halt ein Zeichen setzen, damit ich ernst genommen werde. Ich versuche mich zu zügeln, damit ich vorerst möglichst wenig vom Moor zerstöre. Für ein Moor gibt es nichts Schlimmeres als sein wütender Besitzer; das weiss ich aus anderen Fällen. Jetzt hoffe ich dass die Gerichte naturfreundlich sind. Der Kanton Luzern ist nicht der einzige Kanton, der gegen das Moorschutzgesetz verstösst.  Vorbildlich verhält sich der Kanton Zug. Dort bekommen die nicht direktzahlungsberechtigten Bauern auch die vollen Beiträge. Das sagt deutlich, dass es der Bund den Kantonen nicht verbietet, alle Moorbesitzer gleich gut zu entschädigen, im Gegenteil, der Bund unterstützt die Kantone finanziell. Dies Gelder dürfen nicht zweckentfremdet werden!  Der Kanton Luzern (LAWA) versucht auf Kosten der Natur Strukturpolitik zu machen.  Die träumen davon, dass die Bauernbetriebe immer grösser werden sollen. Leider gibt es Bauern die darauf hereinfallen, sich vergrössern, masslos verschulden und sich überarbeiten. Es kommt zu Spannungen innerhalb der Familie, zu Scheidungen und schon gibt es Fälle wo ein so fortschrittlicher Bauer Selbstmord macht.  Die Grösse ist auch bei den Kühen ein Problem. Vor 100 Jahren war es noch angebracht, Kühe zu züchten die etwas mehr Milch geben. Der Trend und der falsche Stolz der Bauern ging aber viel zu weit. Die Euter sind so gross, dass das nur noch Tierquälerei ist. Strafpunkte wegen zu grossem Euter gibt es nicht. Ein Umdenken ist dringend notwendig. An Austellungen wie LUGA, BEA und Olma haben Kühe mit riesigen Eutern nichts zu suchen!  Dort sind durchschnittliche Kühe mit Hörner die Lieblinge der Besucher.
24. August: Das Moor wird dieses Jahr noch vertragsgemäss bewirtschaftet. Einen letzten Schnittzeitpunkt gibt es nicht, nur dass das Schnittgut bis April des Folgejahres weggeführt sein muss. Dort wo drohende Verbuschungen sichtbar sind mähe ich später oder wenn die Gerichte gegen mich sind überhaupt nicht mehr. Die weissen Pfähle die vom Wanderweg aus sichtbar sind markieren die kleinen Sträucher, damit ich sie nicht aus Versehen abmähe. Später dienen die Pfähle dazu, zu markieren wie weit ich im Frühjahr die Fläche  gegebenfalls mit Mist und Gülle düngen werde.
 
24. August: Hier noch zwei berührende Geschichten. Letzthin kam ich mit zwei ganz unterschiedlichen Personen beim Wanderweg am Moor ins Gespräch, einem Wanderer aus dem Kanton Zürich und einem Dr.M.  Naturforscher aus Deutschland. Ich arbeitete gerade auf dem Moor in der Nähe vom Wanderweg, da sprach mich ein Wanderer an "Guten Tag, eine schöne Moorlandschaft ist hier" Ich grüsste auch und erwiederte "ja, aber nicht mehr lange, das Moor wird es in wenigen Jahren nicht mehr geben!" Ich erzählte ihm die Geschichte und sagte auch dass ich das Moor schon über ein halbes Jahrhundert pflege und dass ich schon als 12-jähriger Bub hier mit dem Motormäher und Sense gemäht habe weil mein Vater krank war und als ich 15 war ist mein Vater gestorben und ab dann übernahm ich die volle Verantwortung. Der Wanderer war sichtlich gerührt und mit Tränen in den Augen sagte er "und als Dank für diese grosse Lebensleistung gehen die Behörden mit Ihnen so um, das is ja unerhört und eine Schande......, darf ich über ihre Begenung einen Leserbrief schreiben?"  Ja gerne und ich gab ihm noch meine Adresse. Ich weiss nicht in welcher Zeitung er schreibt; ich werde das sicher erfahren. 
Vorgestern sah ich wie sich eine Gestalt im Moor bewegte. Ich ging hin und beschimpfte die Person "was erlauben Sie sich da, diese Privatfläche unerlaubt zu betreten, das ist eine Frechheit, verschwinden Sie sofort!!!"  (zur Zeit bin ich sehr gereizt und mag überhaupt nichts ertragen in Sachen Botaniker und Moorschutz)  Der Mann benahm sich aber anständig und nett und erzählte dass er im Auftrag der Biosphäre Entlebuch in den Mooren nach Ameisen suche. Ich beruhigte mich dann wieder, war erstaunt dass es in dem nassen Moor Ameisen gibt, so genau habe ich noch nie hingesehen. Ich führte ihn in den Wald und zeigte ihm eine Stelle wo es Waldameisen gibt. Zuletzt fragte er noch ob ich jetzt sauer auf ihn bin.  Nicht mehr, sagte ich, er dürfe heute noch mehr suchen gehen. Sauer bin ich eher auf die "Biosphäre Entlebuch" weil sie die Grundeigentümer zuerst fragen sollten, bevor sie irgendwelche Forscher in die Natur schicken!  
25.August: übers Wochenende schreibe ich die Kündigung für den Naturschutzvertrag betreffend meines national geschützten  Moor und der dazu gehörenden Pufferzone und schicke den Brief am Montag an das Landwirtschaftsamt des Kantons Luzern, lawa,   Centralstrasse 33, 6210 Sursee. Ich schreibe auch eine klare Begründung dazu. Ich werde auch mindesten 10 Kopien an verschidene Organisationen senden, in der Hoffnung dass es Bewegung in die Sache bringt. Organistion UNESCO, Bundesgasse 28, 3008 Bern/ Bunderätin Leuthard Umelt/ pro natura/  WWF/ Greenspeace, usw. Wenn jemand noch weitere gute Adressen weiss bitte ich um eine Mitteilung.   Und nächstens folgt auch die Anklage beim Kantonsgericht. Es ist dringend notwendig, dass mit so Ungerechtigkeiten aufgeräumt wird!
Für die 11900 m2 Moorpflege bekomme ich nach der neuen Berechnung Fr. 690.-  Die Maschinenkosten (nach FAT-Berechnung)  fressen allein schon fast alles Geld weg. Meine Frau und ich schreiben die Stunden auf, die wir im Moor arbeiten. Es gibt viel mehr Stunden, als ich einmal so im Kopf ausgerechnet habe.  Nach neuester Berechnung kommen wir auf einen Stundenlohn von weniger als Fr. 1.50. Letzthin bezahlte ich dem Dachdecker pro Stunde Fr. 85.-  Das heist ich muss im Moor 56,5 Stunden arbeiten, um den Dachdecker eine Stunde bezahlen zu können.  Trotzdem pflege ich auch dieses Jahr das Moor, weil ich daran glaube dass die Richter diese kriminellen Machenschaften stoppen. Sollten die Gerichte gegen mich sein, wird dieses Biotop bald der Vergangenheit angehören.  Andere Moorpfleger dulde auf gar keinen Fall!  Es würde sich auch kein fremder Bewirtschafter getrauen mein Moor ohne meine Zustimmung zu betreten und zudem führt kein Weg zu dem Moor. Darum kann ich es mir nicht vorstellen, dass die Behörden und Gerichte dieses besonders schöne Biotop zerstören wollen, und das ohne Proteste der Naturschutzorganisationen.
Heute habe ich vertragsgemäss den 2. Teil vom Moor gemäht. Vom ganzen Moor habe ich ca. 20 Aren nicht gemäht. Es sind ausgewählte 20 Aren, nähmlich die Flächen mit den einjährigen Sträuchern und die Waldränder. So fördere ich die sehr unerwünschte Verbuschung des Moors. Gegen den Moorschutzvertrag habe ich deswegen noch lange nicht verstossen, weil ich noch mehrere Monate Zeit habe um zu mähen und das Mähgut muss gemäss Weisungen im April des Folgejahres weggeführt sein.  Eines ist aber sicher; was ich heute noch nicht gemäht habe mähe ich erst wenn ich eine schriftliche Zusicherung für eine anständige Bezahlung für die Moorpflege habe, so wie sie bei den direktzahlungsberechtigten Bauern üblich sind. Ich denke dass ich für dieses Jahr einen guten Schachzug gemacht habe, indem ich die Flächen nicht gemäht habe, die eben unbedingt gemäht werden müssen.  Eigentlich wollte ich das ganze Moor nicht mähen, aber da ich 99,9 Prozent sicher bin dass ich Recht bekomme machte ich es anders. Der Entscheid ist wohl erst im Spätherbst da und dann erst mähen wird mühsam, wegen dem Wald und Schatten. Ich verstehe ja auch etwas vom Moorschutz und wenn die Behörden mich nötigen das Moor zu zerstören kenne ich mich da aus. Leider muss ich Zeichen setzen. Sollten aber die Gerichte das heutige Verhalten des Kantons Luzern in Ordnung finden, dann wird das Moor nächstes Jahr nicht gemäht und ich werde dann dort Föhren, Birken und Faulbäume anpflanzen.  Angebot und Nachfrage?  Man sagt die Moore seien rar und wertvoll. Wir Moorbesitzer sollten uns das bewusst sein und uns von den Behörden nicht betrügen lassen!
Wir dürfen den längeren Hebel durchaus einsetzen, aber unverschämt ausnutzen sicher nicht. 
Viele Landwirtschaftspolikiker und staatliche Funktionäre haben eine sehr schlechte Gesinnung. Viele Bauern bekamen keine Subventionen für die neue Scheune, weil sie angeblich zu wenig Fläche haben. Gebaut wird selbstverständlich trotzdem, weil es ja nicht anders geht. Es gibt noch mehrere so Diskriminierungen. Es wird endlich Zeit, dass diesen viel zu gut bezahlten Tätern das Handwerk gelegt wird!
27.August: Heute wurde ich schon wieder von einem Wanderer angesprochen. Ich werde wohl noch eine Informationstafel am Wanderweg aufstellen müssen. Er fragte was die mit den weissen Pfählen markierten stehengelassenen Sträucher bedeuten soll; für was das gut sein soll. 
 
29. August: Zur Zeit bereite ich mich für das Kantonsgericht vor und sammle Akten und Gesetzesauszüge. Beispiel Stg Art 181 Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Kanton Luzern (lawa) kürzt gewissen Moorbesitzern die Pflegebeiträge um 75 Prozent. Der Zweck dieser Diskriminierung ist, man will diese Bauern nötigen, die Bewirtschaftung der Fläche einem anderen Bewirtschafter zu übertragen. Ist das neben der Nötigung nicht auch noch ein Verstoss gegen das Eigentumsrecht? Zur Zeit frage ich mich, ob ich da nicht eher beim Kriminalgericht klagen soll.  Den "Ratschlag" man solle doch die Fläche einem direktzahlungsberechtigten Bauer verpachten geben sie nie schriftlich, sondern nur mündlich und am Telefon. Zum Verklagen müsste ich schriftliche Beweise haben.  Aber ich habe sonst genug Beweismaterial für verschiedene Delikte.  Es gibt auch einige so Funktionäre die zur Illegalität aufrufen; ich solle doch mit einem direktzahlungsberechtigten Bauer einen Scheinpachtvertrag abschliessen, ich könne dann das Moor pflegen wie bisher und der Bauer gibt mir dann das Geld. So etwas mache ich nie! 1. ein Pachtvertrag ist immer ein Risiko und 2. müsste der Bauer für so  einen Deal zuerst gefunden werden, der mir das ganze Geld gibt, ohne sich selber dabei zu bereichern. 

31. August: aus der Moorschutzverordnung des Kantons Luzern: 

2.4 Beiträge

§ 15
Pflegebeiträge und Abgeltung von Mindererträgen
1

Die Beiträge an die Aufwendungen für die Pflege und die Abgeltung von Mindererträgen aufgrund von Schutzmassnahmen nach dieser Verordnung richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz und dessen Verordnung

​Weder in der Moorschutzverordnung des Kantons Luzern, noch der Moorschutzverordnung des Bundes ist ein Gesetz oder eine Verordnung zu finden, dass gewisse Eigentümer nur noch einen Bruchteil der Beiträge für die Moorpflege bekommen sollen. Das erstaunt nicht. Es darf kein Gesetz kreiert werden, das gegen andere Gesetze verstösst! Gewisse Beamte sind skrupellos und kriminell ! Das Wort "Direktzahlungen" kommt in der Moorschutzverordnung gar nie vor. Das lawa will die Beiträge für den Moorschutz mit den Direktzahlungen abhängig machen und vermischen. Es gibt Beamte denen man den Neid und den Hass zu den Bauern, welche ab 65 weitermachen richtig spürt und ansieht.

​1. September: wenn ich die Geschichte meinen Besuchern und sonstigen Leuten erzähle sind sie alle entsetzt. Aelter werden sei doch kein Delikt und da gebe es doch keinen Grund, einem Bauer ab 65 weniger für die Naturpflege zu bezahlen. Ich mache ja diese Arbeit sehr gut und das wird auch weiterhin so sein.  Gestern wurde aber ein Gast sehr wütend, fluchte mit den übelsten Worte über die "verreckte Cheibe", so dass ich ihn beruhigen musste. Ich brauche nie oder selten böse Worte.  Aber deutlich sagen darf man es schon. Welche Uebeltäter so eine Bestimmung erfunden haben weiss ich nicht. Die sind möglicherweise nicht mehr beim lawa, aber jene die heute am Ruder sind sollten mit diesem Blödsinn aufräumen. 

​Aufräumen ja! Das lawa hat Gesetze die gegen die Gesetze des Bundes verstossen! Ein neues Gesetz darf niemals mit einem bestehenden Gesetz in Konflikt kommen! Das Moorschutzgesetz ist ein eidgenössisches Gesetz, das vom Schweizervolk mit grosser Mehrheit angenommen worden ist. Da darf ein einzener Kanton nicht neue Gesetze und Weisungen kreiren, welche das höher gestellte Gesetz verletzen, nur mit dem Ziel die Kantonsfinanzen zu schonen oder im Glauben, man könne dadurch den Strukturwandel in der Landwirtschaft beinflussen. In der Regel muss sich ein Gericht an das Gesetz halten, aber nicht an eine Fehlkonstruktion!

​Für den Fall dass die Gerichte gegen mich und somit gegen meine Moorlandschaft sein sollten, wäre das schon extrem erstaunlich und niemand würde das verstehen. Wenn ich dann noch mehrere tausend Franken Gerichtskosten bezahlen müsste, weiss ich nicht wie gut das meiner Moorlandschaft tun würde.  Ich würde dann durch Oeffentlichkeitsarbeit andere Geldgeber suchen. Das Schweizer-Zahlenlotto, die Berghilfe und dann sollten alle Naturschutzorganisationen daran interessiert sein, dass mein Moor nicht zerstört wird. Ich denke dass auch der "Kassensturz" meine Geschichte mit Freude ausstrahlen würde, aber damit halte ich mich noch zurück. Ich möchte nicht die breite Oeffentlichkeit über die Fehltritte der Behörden orientieren, vorerst noch nicht.  Meine Webseite wird pro Tag etwa 10 mal aufgerufen und wie viele davon diesen Bericht lesen weiss ich nicht. Es brauchen es nicht alle zu lesen, aber die Richtigen sollten es tun. Ich bekomme schon ein paar Rückmeldungen. Herzlichen Dank  den Lesern!  Ich werde nächstens diesen Block ins Archiv verschieben und neu beginnen. Werde dann auch das obige Bild ersetzen und ein Bild von den ungemähten Sträuchern drauf tun.

​2. September: ich fühle mich immer sicherer, dass es gut kommt. Ich glaube auch nicht, dass ich zuerst viel vom Moor zerstören muss, bis mein längerer Hebel wirkt. Falls den Gerichten und den Behörden mein Moor egal ist, dann werden es die Hilfsorganisationen sein, welche mir die Gerichtskosten und die Moorpflege bezahlen. Es braucht dann halt viel Oeffentlichkeitsarbeit, bis es soweit ist.

​Eigentlich müsste ich gar nicht aktiv werden. Ich könnte einfach das Moor sein lassen wie es ist und irgendwann, vielleicht erst nächstes Jahr würde ich gefragt warum ich das Moor nicht mehr bewirtschafte.  Meine Antwort: " das Moor bleibt unbewirtschaftet bis ich genügend Beiträge dafür bekomme!" Dann verstreicht noch ein Jahr oder mehrere Jahre bis ich die Zusicherung habe. Bis dann ist das Moor weitgehend zerstört. Als Naturfreund möchte ich dass es nicht so weit kommt.  Es wäre schade, aber das Sumpfherzblatt, das Sumpfblutauge, die Blumenbinse, die Waldhiazinthe, das Sonnentau, usw.usw. ist auch auf den Hochmooren in Sörenberg zu finden, so dass das nicht gleich den Untergang der "Biosphäre Entlebuch" bedeuten müsste.

​4. September: das lawa beantwortet mir nicht alle Fragen. Vor einiger Zeit stellte ich die Frage: "Früher wurden die NHG-Verträge alle 10 Jahre erneuert. In den letzten Jahren wurde uns mitgeteilt, dass die Verträge automatisch um ein Jahr weiterlaufen, wenn es im Inhalt des Vertrages keine Aenderung gibt. Dagegen habe ich nichts einzuwenden.  Ist denn die Kürzung der Pflegebeiträge um über 75 Prozent nicht eine sehr schwerwiegende Aenderung, die unbedingt einen neuen Vertrag erfordert?"  Das Kantonsgericht wird mir diese Frage beantworten.

​So wie ich bis jetzt festgestellt habe, ist dem lawa der Moorschutz völlig egal.  Die  sind den Bauern, welche wegen der Alterdiskriminierung keine Direktzahlungen mehr bekommen jeden Franken neidisch. So muss ich halt Druckmittel anwenden. Das sind die Gerichte und wenn es nicht anders geht zuerst die langsame und später die radikale Zerstörung der Moorlandschaft.  Ich hoffe dass die Naturschutzorganisationen allen Behörden das Moorschutzgesetz klar machen!Ich frage mich ob das lawa sich überhaupt eignet; ob der Moorschutz nicht besser von professionellen Naturschutzorganisationen betreut werden sollte. Mein Fall zeigt doch deutlich, wie fahrlässig die Natur aufs Spiel gesetzt wird!

6. September: Heute machte ich von einer Gratis-Rechtsberatung  Gebrauch. In den meisten Punkten ging der Rechtsberater mit mir einig. Das lawa darf nicht  Weisungen und Gesetze machen, welche die Bundesgesetze verletzen. Das Geld das der Bund für die Moorbesitzer an die Kantone überweist, gehört vollümfämlich diesen Moorpflegern. Und dann müsse ich vom lawa in schriftlicher Form und unterzeichnet die gesetzlichen Grundlagen und die Begründung verlangen, das es dem lawa erlaubt,  gewissen Moorbesitzern die Beiträge um ca. 75 Prozent zu kürzen. Und dann gab er mir den Rat das Moor nicht zu zerstören, weil es Zwangsmassnahmen oder sogar eine Enteignung geben könnte. Das habe ich noch nie gehört. Es ist unwahrscheinlich dass durch dieses Moor eine Autobahn gebaut wird und ich als einziger Bauer das Land dafür nicht verkaufen will.  Für das Moor gibt es nichts Besseres und für den Staat nichts Billigeres, als wenn ich für die Moorpflege gut und zeitgemäss entschädigt werde.

​7. September: Es ist schon eine Schande, dass ich nach einem halben Jahrhundert vorbildlicher Pflege meiner Moorlandschaft auf diese Art verhöhnt werde. Wo bleibt da die Achtung und die Dankbarkeit?

​9. September: Der Bundesrat wolle jährlich zusätzlich 80 Mio ausgeben um die Natur zu retten. Im "Schweizerbauer" ist heute zu lesen, dass der Bund Bauernhöfe kaufen wolle um diese dann für die Natur zu erhalten.  Das stinkt doch ganz klar nach Kommunismus!  Sofern es dann Bauern  (Verräter des Bauernstandes!) gibt die ihren Hof dem Staat verkaufen wollen, käme das den Steuerzahler sehr teuer zu stehen. Zuerst der Kaufpreis und der Bewirtschafter das Staatshofes will dann einen guten Lohn und dieses Geld bleibt dann bei ihm. Ein normaler Bauer investiert sein verdientes Geld in die Maschinen und Gebäude. Ich erachte solche Kaufgelüste des Bundes als sehr gefährlich für die Natur.  Sollte das konkret werden, zerstört macher Bauer sein Biotop, um sein Land vor den Klauen  des Bundes zu schützen. Man sagt so ein Moor habe einen unschätzbaren Wert, aber ich würde zu keinem Preis etwas verkaufen.

​10. September: 80 Mio  Franken pro Jahr zusätzlich für die Natur ausgeben ist sehr viel Geld.  Ich  werde Bundesrätin Leuthard einen Brief schreiben ob sie von dem Geld  für mich etwas abzweigen könnte, weil ich für die Moorpflege nur Fr. 1.50 (in Worten einen Franken und funfzig Rappen) pro Stunde harter Arbeit bekomme.

​12. September: gestern habe ich 9 Papierbrife losgeschickt. Die Empfänger sind BR Leuthard, UNESCO, Biosphäre Entlebuch, Bundesamt für Umwelt BAFU, Pro Natura, WWF, Greenpece, Bundesamt für Landwirtschaft, lawa Luzern. Ich hoffe dass sich da etwas bewegen wird. Mein Schreiben enthält die vorsorgliche Kündigung des Pflegevertrages für mein Moor plus die Pufferzone und deren Bergründung. Es geht nicht nur um mich und mein Moor. Das Schwergewicht des Schreibens liegt darin, dass gesamtschweizerisch Ordnung bezüglich Abgeltung für die Naturpflege gemacht wird. ​Ich bin gespannt wie die verschiedenen Organisationen reagieren werden.  Ich hoffe sie haben so viel Ueberzeugungskraft, dass ich die Gerichte gar nicht beschäftigen muss.

Danke fürs Lesen!  Vieles habe ich wiederholt gesagt......, aber man kann das nicht oft genug sagen!

 
4. September 2017
Ein Moor muss jährlich einmal gemäht werden und das hauptsächlich aus zwei Gründen.  Es gilt die Verbuschung zu vermeiden. Wenn nicht gemäht wird, dann wird  das Moor mit den Jahren zu Wald.  Dieses Jahr habe ich absichtlich die sichtbaren Sträucher stehen gelassen, sowie auch am Waldrand ca 2 bis 3 Meter breit nicht gemäht. So fördere ich die unerwünschte Verbuschung.  Der zweite Grund ist, weil die absterbenden Planzen Nährstoffe bilden muss das Schnittgut weggeführt werden und zwar in dürrem Zustand, damit die Pflanzen absamen. Ein Moor muss möglichst mager sein. Ich habe mir lange überlegt ob ich das Moor dieses Jahr überhaupt mähen soll.  Siehe nachfolgender Bericht.
In der Biosphäre Entlebuch werden wohl in den nächsten Jahren einige Moorlandschaften verschwinden.  Die Flächen werden dann zu Landwirtschaftsland und zum grösseren Teil zu Wald.  Schuld daran sind nicht die Moorbesitzer, sondern die Behörden welche aus verwerflichen Gründen gewissen Moorpflegern die Beiträge um ca. 75 Prozent kürzen.   Fortsetzungsbericht
Meine Moorlandschaft mit den über 300 verschiedenen Pflanzenarten wird von den Experten immer gelobt. Im Entlebuch nehme der Zustand der Moore ab, ist hier zu lesen.  Die guten Moore will man jetzt auch noch vernichten und zwar mit so tiefen Beiträgen, dass die Pflege nicht mehr möglich ist. Ich nehme das nicht einfach so hin. Ich werde gerichtlich gegen den Kanton Luzern vorgehen, vorsorglich den Naturschutzvertrag mit Wirkung ab dem 1.1.2018 kündigen (damit ich nicht bestraft werden kann wenn ich nächsten Frühling die Pufferzone und ein Teil vom Moor düngen werde) und dann mähe ich schon jetzt die Teile vom Moor nicht, wo es am nötigsten wäre, indem ich die Verbuschung fördere. Nächstes Jahr wird das Moor ganz anders aussehen, wenn die Gerichte dem Kanton nicht rechtzeitig das Moorschutzgesetz erklären. Ich muss halt ein Zeichen setzen, damit ich ernst genommen werde.
 
​9. September: Der Bundesrat wolle jährlich zusätzlich 80 Mio ausgeben um die Natur zu retten. Im "Schweizerbauer" ist heute zu lesen, dass der Bund Bauernhöfe kaufen wolle um diese dann für die Natur zu erhalten.  Das stinkt doch ganz klar nach Kommunismus!  Sofern es dann Bauern  (Verräter des Bauernstandes!) gibt die ihren Hof dem Staat verkaufen wollen, käme das den Steuerzahler sehr teuer zu stehen. Zuerst der Kaufpreis und der Bewirtschafter das Staatshofes will dann einen guten Lohn und dieses Geld bleibt dann bei ihm. Ein normaler Bauer investiert sein verdientes Geld in die Maschinen und Gebäude. Ich erachte solche Kaufgelüste des Bundes als sehr gefährlich für die Natur.  Sollte das konkret werden, zerstört macher Bauer sein Biotop, um sein Land vor den Klauen  des Bundes zu schützen. Man sagt so ein Moor habe einen unschätzbaren Wert, aber ich würde zu keinem Preis etwas verkaufen.

​10. September: 80 Mio  Franken pro Jahr zusätzlich für die Natur ausgeben ist sehr viel Geld.  Ich  werde Bundesrätin Leuthard einen Brief schreiben ob sie von dem Geld  für mich etwas abzweigen könnte, weil ich für die Moorpflege nur Fr. 1.50 (in Worten einen Franken und funfzig Rappen) pro Stunde harter Arbeit bekomme.

​12. September: gestern habe ich 9 Papierbrife losgeschickt. Die Empfänger sind BR Leuthard, UNESCO, Biosphäre Entlebuch, Bundesamt für Umwelt BAFU, Pro Natura, WWF, Greenpece, Bundesamt für Landwirtschaft, lawa Luzern. Ich hoffe dass sich da etwas bewegen wird. Mein Schreiben enthält die vorsorgliche Kündigung des Pflegevertrages für mein Moor plus die Pufferzone und deren Bergründung. Es geht nicht nur um mich und mein Moor. Das Schwergewicht des Schreibens liegt darin, dass gesamtschweizerisch Ordnung bezüglich Abgeltung für die Naturpflege gemacht wird. ​Ich bin gespannt wie die verschiedenen Organisationen reagieren werden.  Ich hoffe sie haben so viel Ueberzeugungskraft, dass ich die Gerichte gar nicht beschäftigen muss.

​21. September: es gibt einige Bauern die ohne Direktzahlungen den Beruf als Landwirt ausüben. Von denen gibt es nur sehr wenige die auch noch ein national geschütztes Moor besitzen. Kennt jemand so einen Moorbesitzer, der gleich diskriminiert wird wie ich?  Einen kenne ich und der sagt er bekomme überhaupt nichts. Es stellte sich heraus dass das nür eine Oekofläche ist. Für das gibt es nichts und diese Flächen sind auch nicht erwünscht, d.h. man kann sie  bewirtschaften wie man will.  National geschützte Moore müsse man jährlich einmal mähen, auch wenn es keinen Pflegevertrag gibt. Hingegen die angrenzende Pufferzone ist freiwillig, d.h. sie ist nicht vorgeschrieben und man darf bis direkt ans Moor düngen und mehrmals mähen und weiden pro Jahr. Falls die Behörden und Gerichte gegen mich und die Natur sind, werde ich mich  ganz klar an keine Vorschriften halten!

​Letzthin habe ich aus den Medien erfahren dass ein Bauer gebüsst worden ist, weil er die Pufferzone gedüngt habe und über 2000 Franken Gerichtskosten bezahlen musste. Mein erster Gedanke war: "uuuh, diese Kosten sind gar nicht gut für das betroffene Moor!!" Nun, der Bauer hätte vorher den Pflegevertrag kündigen sollen, so wie ich.  Dann hatte dieser Bauer nicht die gleichen Gründe wie ich, sonst hätte er den Prozess gewonnen.  Das Positive an der Sache ist, dass das Bundesgericht für den Moorschutz ist.

Jeder Besitzer und Bewirtschafter von einer Moorlandschaft bekommt Beiträge, damit die Pflege möglich ist. Wenn gewissen Moorbesitzern die Beiträge um über 75 Prozent gekürzt werden ist die Pflege nicht mehr möglich.  Es kann nicht jeder Bauer einfach so Fronarbeit leisten. Mancher Eigentumer muss Angestellte entschädigen weil er aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen auf Hilfe angewiesen ist.  Wenn ein Moor nicht mehr gepflegt wird hat das überhaupt nichts mit einer Böswilligkeit des Besitzers zu tun,  sondern weil die kantonalen Behörden gegen das Moorschutzgesetz verstossen, indem sie die Bundesgelder für die Moorpflege stehlen!

Die Meinungen zu diesem Thema sind sehr unterschiedlich. Die meisten Leute sind mit mir einig, dass alle Moorbesitzer für die gleiche Arbeit gleich gut entschädigt werden müssen. Behörden und Naturschützer sind zwar auch dieser Meinung, sagen aber zum Teil auch dass halt der Kanton sparen müsse und dass dies so irgendwann beschlossen wurde. Einige so Funktionäre empfehlen mir ich solle so einen Scheinpachtvertrag mit einem direktzahlungsberechtigten Bauer machen, so dass dieser Bauer für mich das Geld hereinhole. Oder ich solle überhaupt echt verpachten. Letzteres sagen die nur mündlich am Telefon,  damit sie sich nicht wegen  Betrug und Nötigung bestrafbar machen können.  Solche ungefragte Ratschläge sind eine Frechheit!   Jetzt fühle ich mich noch zu jung, um etwas zu ändern und das Moor werde ich überhaupt nie verpachten. Der ideale Zeitpunkt den Betrieb weiterzugeben ist selten genau bei 65.  Das kann schon bei 50 sein, wenn der Bauer jung geheiratet hat und sein Sohn oder die Tochter gerne den Betrieb übernehmen möchte. Oder erst mit 85 direkt an ein Grosskind, wenn keines der Kinder bereit ist, weil anderswo ein gutes Einkommen, fehlendes Diplom als Landwirt oder nicht DZ-berechtigt wegen zu wenig Präsenzzeit auf dem Betrieb.

Ein Wort an die Naturfreunde, welche um den Erhalt meiner Moorlandschaft besorgt sind: ich glaube nicht dass viel vom Moor zerstört wird bis ich zu meinem Recht komme.  Sollten alle Behörden gegen mich sein, dann bezahlen so hoffe ich die Hilfswerke die Gerichtskosten und die fehlenden 75 Prozent Beiträge für die Moorpflege. Ich könnte die jetzt schon anfragen, aber mir ist es ein Anliegen, dass gesamtschweizerisch Ordnung gemacht wird. Jeder Moorbesitzer soll für die wertvolle Pflegearbeit gleich gut entschädigt werden! 

​​​Ich suche  : Moorbesitzer, welche gleich oder ähnlich diskriminiert werden wie ich / Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit Erfahrung in Naturschutzthemen /  Hilfswerke welche auch die Natur unterstützen / Leser meiner Berichte die gerne etwas dazu sagen möchten. hekru@bluewin.ch

Noch etwas: herzlichen Dank für das Lesen meiner Berichte!

27.9.2017: falls das Kantonsgericht gegen mich entscheidet müsste es: 1. Die Sanierung der Kantonsfinanzen höher bewerten als das Moorschutzgesetz, 2. dass ein Kanton die Bundesgelder die für den Moorschutz bestimmt sind für andere Zwecke unterschlagen darf, 3.ein Moor nicht mehr als schützenswert erachten, wenn der Besitzer über 65 Jahre alt ist oder aus anderen Gründen nach Landwirtschaftsgesetz nicht direktzahlungsberechtigt ist. 4. den Moorschutz gefährden in der Hoffnung den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu fördern, Fr. 1.50 Stundenlohn für die Moorpflege als zeitgemäss erachten,  usw., usw.,  es gibt noch viele Punkte, über die das Kantonsgericht entscheiden muss, u.a. auch ob ein laufender Vertrag ungefragt in grober Weise abgeändert werden darf. 

Noch etwas über die Direktzahlungen. Früher vor ca. 40 Jahren verdiente der Bauer sein Geld über die Produktepreise. Der Bauernverband rechnete wie viel der Bauer für seine Produkte haben muss (Paritätslohn) und der Bundesrat bewilligte das. So wurde der Preisunterschied gegenüber dem Ausland immer grösser. Dann wurden die Direktzahlungen eingeführt, d.h. der Bauer muss seine Produkte weit unter den Produktionskosten abgeben und zum Ausgleich bekommt er die Direktzahlungen. Wer zahlt befiehlt und schon bald haben die Behörden damit begonnen, die Bauern in Gute und Böse, d.h. in Erwünschte und Unerwünschte einzuteilen. Neubauern ohne Diplom und Bauern ab 65 bekommen keine Direktzahlungen, aber ihre Produkte müssen sie trotzdem so billig abgeben wie alle anderen.  Man wollte damit künstlich erreichen, dass viele Bauern aufgeben, damit andere grösser werden.  Mehrere Kantone wollen  dieser kommunistischen Panwirtschaft  noch etwas drauflegen  und kürzen den "unerwünschten" Moorbesitzern die Pflegebeiträge um über 75 Prozent.  Mit diesem Skandal werden die betroffenen Moore zerstört!

Das Bundesamt für Landwirtschaft sagt mir dass ich ab 65 keine Direktzahlungen mehr bekomme, wohl aber die Beiträge für den Moorschutz. Das ist mir schon lange klar. Der Kanton sei für die NHG- Beiträge zuständig, aber der Kanton darf nicht eigenmächtig tun was er will.  Bei einem neuen Vertrag müssen beide Vertragspartner verhandeln und beide müssen mit dem neuen Vertrag zufrieden sein. Der Kanton sollte glücklich sein dass ich mein Moor weiterhin so gut pflege wie bisher und ich sollte für meine Arbeit und den Minderertrag zeitgemäss entschädigt werden. Was bis jetzt abgelaufen ist, ist mehr als nur skandalös.

Bei jedem Vertrag und bei jeder Vereinbarung geht eine Verhandlung voraus. Wenn beide Vertragspartner mehr Vor- als Nachteile sehen kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag muss dann von beiden Teilen eingehalten werden. Der Kanton (lawa)  hat weder den laufenden Vertrag gekündigt, noch einen Antrag für eine Vertragsänderung  beantragt.  Die Kürzung der Pflegebeiträge benötigt eine Vertragsänderung, die von beiden Seiten unterzeichnet werden müsste, falls es eine Einigung gibt.

5. Oktober: den Pflegevertrag für das national geschützte Moor mit der Pufferzone habe ich mit Wirkung auf den 1.1.2018 vorsorglich gekündigt, aber das nur wenn die Behörden und Gerichte gegen mich entscheiden. Das lawa hat die Kündigung aktzeptiert und mittgeteilt dass ich das Moor trotzdem gemäss Moorschutzgesetz mähen müsse und das Schnittgut spätestens im April weggeführt sein muss. Die bisherige Pufferzone dürfe ich nur wenig düngen.  Ohne Pflegevertrag werde ich selbstverständlich überhaupt nichts einhalten und zusätzlich zur ehemaligen Pufferzone werde ich noch einen Teil vom Moor düngen. Ich hoffe aber dass es nicht soweit kommt, aber wenn die Behörden und Gerichte finden es gebe ausser meinen Grundstücken noch mehr als genug Naturflächen, dann müsste ich auch kein schlechtes Gewissen haben. Wenn alle Gerichte und die Behörden mein Moor nicht erhaltenswert finden werde ich das so umsetzen.

7. Oktober: letzthin habe ich von einer Naturschutzorganisation gelesen dass die Moore gefährdet sind, weil sie zu wenig Pufferzonen haben, die nicht gedungt werden dürfen. Um so mehr erstaunt es mich, dass das lawa meine Pufferzone nicht so wichtig findet und dass ich da wenig düngen darf.  Ich dünge egentlich überall nur wenig, wenn ich mit anderen Bauern vergleiche. Auf die Pufferzone werde ich im Frühjahr Mist streuen und dann nach dem Heu und Emd noch je eine Güllegabe. Entwässern darf ich das Moor auch ohne den Pflegevertrag nicht; dafür bekomme ich den Erhaltungsbeitrag. Bestehende Gräben darf man erneuern. Das werde ich mit meinem Bagger tun, damit ich noch etwas mehr Land für die Landwirtschaft gewinnen kann.

Mir fällt auf dass die Behörden und die Naturschützer sich nicht mit dem nötigen Herzblut für den Erhalt meiner Moorlandschaft einsetzen. Ich habe das Gefühl dass die alle Egoisten sind, denen es nur darum geht dass sie für ihr Dasein einen guten Lohn bekommen.  Geld- und Geltungssüchtig nennt man das. Die Geltungssucht kommt später...., die können sich erst wichtig machen wenn mein Moor zerstört ist.  Präventiv ein Moor erhalten erzeugt keine Schlagzeilen in den Medien. Für die Medien ist ein zertstörtes Moor interessant und ich hoffe sie werden die Schuldigen richtig mit den Namen an den Pranger stellen! 

10. Oktober: die Beamten des Bundes (einschliesslich Bundespräsidentin Leuthard) sagen ganz klar dass die Kantone allen Moorbesitzern die Pflegebeiträge bezahlen müssen. Damit sind nicht so kleine Alibi-Beiträge gemeint mit einem Stundenlohn von einem Franken und fünfzig Rappen, sondern eine zeitgemässe Entschädigung für die Arbeit, Maschinenkosten und den Ertragsausfall!

Die Kantone müssen für die Moorpflege bezahlen! Ich rate jedem Moorbesitzer sich zu wehren, falls zu wenig berechnet wird. Am besten selber die Stunden aufschreiben, die Maschinenkosten nach FAT-Tarif berechnen, sowie die Ertragsausfälle. Wenn ein Bauer im höheren Alter nicht mehr so fit ist und das Land verpachten will, dann soll er das Moor nicht verpachten. Die Pflegebeiträge sollen hoch genug sein um Helfer zu entlöhnen. Wer von den Behörden betrogen wird, darf ungestraft sein Moor zerstören. Bestraft werden dann die verantwortlichen Beamten, welche mit den viel zu tiefen Beiträgen die Moorpflege verunmöglichen.

15.Oktober: Hier ein paar Zahlen: Im Jahr 2016 bekam mein Betrieb für die Naturpflege Fr. 18325.70. Ein grosser Teil davon sind Direktzahlungen, weil es weniger für die Tierhaltung gibt, dafür mehr für die Natur. Am 17. Mai teilte mir das lawa mit, dass ich für die Naturpflege der 6 Parzellen nur noch Fr. 1549.- bekomme und dazu noch den Abgeltungsbeitrag (Minderertrag) von Fr. 1349.- was ein Total von Fr. 2898.- ergibt. Ausbezahlt bekam ich Fr. 3000.70, eine Schnapszahl!  Ist halt optisch viel mehr als 2999.30 . Die Gerichte müssen entscheiden ob Fr. 1.50  (in Worten: einen Franken und füfzig Rappen) Stundenlohn für die Naturpflege rechtens ist. Ich verlange aber nicht Fr. 18325.70, sondern nur etwa einen Drittel davon, so dass ich für meine Arbeit in einer anständigen Form entschädigt bin.. Ich habe an das lawa schon vor über einem Monat Rechnung gestellt.

23. Oktober: NHG-Flächen sind Moorlandschaften und artenreiche Trockenwiesen, die gemäss ​Natur- und Heimatschutz Gesetz geschützt sind. Für diese Flächen bekommt jeder Eigentümer/Bewirtschafter die  Pflegebeiträge und die Entschädigung für den Minderertrag, unabhängig davon ob dieser Bauer direktzahlungsberechtigt ist oder nicht. Die Kantone sind dazu verpflichtet, die vollen Beiträge zu bezahlen!  Ungenügende Beiträge sind gesetzeswidrig und auf Kosten der Natur versuchen Strukturpolitik zu machen ist besonders verwerflich!  Einige Kantone bezahlen sogar mehr als gesetzlich vorgeschrieben, um so die verweigerten Direktzahlungen  (Vernetzungsbeiträge / Biodiversitätsförderbeiträge usw.) zu kompensieren.  Ich meine dass es auch zum Anstand der Kantone gehört, dass Bauern welche über viele Jahrzehnte ihre Natur vorbildlich gepflegt haben unverminderte Beiträge bekommen, und nicht  mit viel zu tiefen Beiträge verhöhnt werden.

Ich habe an das lawa (Landwirtschaftsamt des Kantons Luzern) Rechnung gestellt an Hand der FAT-Tarife. Die FAT-Tarife sind Minimal-Tarife. Ein Lohnunternehmer darf mehr verlangen, weil er noch etwas verdienen will.  Ich denke dass ich mit meinen Forderungen eher zu tief bin. Falls ich die Gerichte beschäftigen muss werde ich nochmals nachrechnen und gegebenfalls die Zahl nach oben korrigieren. Eine Prämie für mein besonders artenreiches Moor müsste auch noch zusätzlich drinnliegen. Ich möchte aber dass da gesamtschweizerisch Ordnung gemacht wird. Ich wäre darum nicht unglücklich wenn ich bis ans Bundesgericht gehen müsste. Der Kanton (lawa) kann auch ans Bundesgericht weiterziehen, falls mir schon das Kantonsgericht recht gibt.

Die Direktion der "Biosphäre Entlebuch" macht sich berechtigt Sorgen um die Angelegenheit.  Für die Biosphäre sind die Moore und alle Naturlandschaften sehr wichtig, die unbedingt erhalten und  in ihrer Schönheit noch verbessert werden müssen.  Es darf nicht sein dass aus politischen und finanziellen Gründen Moorlandschaften gefährdet und zerstört werden.  Die Kantonsfinanzen können ins Lot gebracht werden;  eine zerstörte Natur ist möglicherweise für immer verloren. Der Kanton Luzern darf auf die Biosphäre Entlebuch stolz sein. Darum sollten alle Moorbesitzer für ihre Arbeiten recht honoriert werden.

Meine NHG-Flächen betragen 2.68 Hektaren. Das ergibt 268 Aren, oder 26 800 Quadratmeter.  Das national geschützte Moor ist 119 Aren und die Pufferzone dazu 13 Aren.  Dann sind noch zwei steile Feuchtstandorte und ein trockener  Steilhang. Alles ist schwierig zu bewirtschaften und mit dem Ladewagen kann niergends direkt aufgeladen werden. Mann muss das Dürrgut zu einer trockenen, ebenen Stelle hintragen und im Moor wie zu Gotthelfs Zeiten von Hand aufladen. Bei den sogenannten Löchern muss dass Dürrgut nach oben getragen werden; bei einer Parzelle nach unten befördern, über den Wassergraben und auf der anderen Seite wieder hinauf. Alles ist sehr zeitaufwendig und mühsam.  Als Naturfreunde machen meine Familie und ich das gerne. Bei der Arbeit sieht man am meisten so Kleinlebewesen wie Schmetterlinge, Heuschrecken, Grillen, Eidechsen, Bergmolche, Blindschleiche und Vieles mehr.  Wenn diese Arbeiten von den Behörden nicht geschätzt wird, kann sich das auf die Naturliebe negativ auswirken, das heisst es entsteht das Gefühl dass die Natur im Ueberfluss vorhanden ist, dass es meine Naturflächen nicht braucht und meine diesbezüglichen Arbeiten nicht geschätzt werden.

25. Oktober: ich habe am 18. Oktober beim lawa Beschwerde eingelegt und verlange einen Entscheid bis zum  6. November. Darauf bekam ich einen Brief, dass sie mit mir Kontakt aufnehmen wollen.   Wohl telefonisch wie schon gehabt, weil sie die Vorschläge wohlweislich nicht schriftlich geben wollen. Man wollte mir nahelegen das Land einer direkzahlungsberechtigten Person zu verpachten. Das ist ganz klar Nötigung,  Stg Art. 181.  Sagen dürfen sie das schon, aber nur schriftlich!  Es gibt auch andere so Funktionäre die ungefragte Ratschläge erteilen und sogar strafbare Handlungen vorschlagen, wie Scheinverträge abschliessen.

28. Oktober: ein Experte von einer bekannten Naturschutzorganisation hat mir einmal geschrieben, dass die Beiträge für die Moorpflege allgemein zu tief sind, auch bei den direktzahlungsberechtigten Bauern.  Es ist schon so. Es wurden neue Naturbeiträge eingeführt und damit es keine Doppelzahlungen gebe, wurden die ursprünglichen Naturschutzbeiträge gekürzt. Die Gleichmacherei  (Moorschutz / Oekofläche mit leichter Düngung)  muss aufhören!  Eine Moorlandschaft ist von der Artenvielfalt her viel wertvoller gibt bis zu 10 mal mehr Arbeit und der Ertragsausfall ist fast 100 Prozent. Für den Moorschutz gibt es noch Restbeiträge und wer nicht mehr direktzahlungsberechtigt ist bekommt nur noch diesen Restbeitrag. Aelter werden ist kein Delikt, aber diese Bauern machen sich auf Grund des Kalenders strafbar und bekommen ab dem 65 Altersjahr nur noch wenig. Solcher Unsinn zerstört die Natur!  Wo schlafen unsere Naturschützer?

30. Oktober: ich hoffe sehr, dass ich den Rest vom Moor vor dem richtigen Wintereinbruch noch mähen kann. Für das müssen die Behörden und gegebenfalls die Gerichte für die Natur und mich entschieden haben. Wenn nicht oder wenn der Entscheid  noch hängig ist, wird das Moor nächstes Jahr als sehr ungewöhnlich auffallen! Ich weiss, dass die Sträucher im zweiten Jahr besonders stark wachsen.  Dem Wanderer  (in der Nähe vom Moor führt ein Wanderweg vorbei)  werden nicht nur die Sträucher negativ auffallen, sondern auch die gedüngte sattgrüne Pufferzone mit einem Teil vom Moor.  Ich kann mir vorstellen dass ein Naturfreund Anzeige erstatten wird.  Verklagt werden muss aber der Kanton Luzern oder das letztinstanzliche Gericht,  weil die mit den viel zu tief angesetzten  Beiträgen die Naturpflege verunmöglichen und so gegen das Moorschutzgesetz verstossen.

Ich werde ab und zu gefragt ob ich mit Hilfe eines Anwalts prozessieren will und wie weit ich gehen will.  Ich sage hier nicht alles, aber bis zum Bundesgericht gehe ich wenn nötig sicher.  Ob ich einen Anwalt beschäftige bleibt vorerst geheim und ob ich an den europäischen Gerichtshof gelangen werde auch. Sicher ist aber, je länger die Geschichte andauert, um so mehr leidet das Moor. 

3. November:  bis zu 6. November erwarte ich vom Kantom Luzern (lawa) einen beschwerdefähigen Entscheid, mit dem ich dann beim Kantonsgericht klagen kann. Ich bin gespannt wie sie das Unrecht  so begründen wollen,  so dass es wie Rechtens aussieht.  Das ist schlichtweg nicht möglich!  Sie können keinen ehrlichen Text aufsetzen, ohne sich dabei selber zu belasten.  Wenn ich nichts bekomme, kann ich auch so beim Gericht klagen und das werde ich spätestens Mitte November.

Ich muss dann halt dem Kantonsgericht sagen dass das lawa keinen beschwerdefähigen Entscheid herausgeben wolle, wohl darum weil ihnen die Begründung fehlt.    1. dem Kanton helfen  ein kleines Bisschen Geld zu sparen und dabei den Moorschutz gefährden ist sehr schlecht und unverhältnismässig.  2. damit zu versuchen den Strukturwandel in der Landwirtschaft voranzutreiben ist zwecklos und zudem eine strafbare Nötigung! 3. und vor Allem feht die gesetzliche Grundlage für das Verhalten des lawa.

15. November: dem Kanton  (lawa) fehlt wirklich die Begründung, warum sie gewissen Bauern nur noch einen Alibibeitrag für die Moorpflege bezahlen wollen.  Die wissen genau dass sie sich  mit einer erfundenen Begründung selber strafbar machen.  Darum werden sie mir nie eine Begründung zu ihrem Verhalten schreiben.  Das Kantonsgericht wird zurückfragen und die Verantwortlichen in die Enge treiben.

16. November: heute bekam ich einen Brief vom lawa. Wie ich vermutet habe konnten sie keine Begründung schreiben. Stattdessen strotzt der Brief mit Unwahrheiten und Fantasie und sie behaupten es sei alles rechtens was sie tun. Ich hätte ja nie einen Vertrag unterschrieben, der zu einer Kürzung der Pflegebeiträge führt. Zum Glück bin ich so einer, der alle Dokumente aufbewahrt und zwar jahrzehntelang. So wenig NHG-Beiträge wie das lawa mir heute  geben will habe ich noch gar nie bekommen. Dabei gab es jährlich eine Teuerungszulage, so dass die Summe heute über Fr. 6000.- sein müsste. Als direktzahlungsberechtigter Betrieb bekam ich Fr. 18325.70  Jetzt habe ich nur noch einen Drittel davon zugut.  Das lawa halbiert  auf eine kriminelle Art auch noch diesen Drittel.  Andere Kantone machen es besser;  die bezahlen nicht nur die vom Bund vorgeschriebenen NHG-Beiträge, sondern kompensieren noch verweigerte Direktzahlungen.  Ich freue mich auf den Gerichtsentscheid!  Vertragsbruch und Verstoss gegen das Moorschutzgesetz werden die zwei wichtigsten Anklagepunkte sein.

19. November: je mehr ich mehrjährige Akten studiere, um so mehr Unstimmigkeiten kommen an den Tag. Im Jahr 2011 bekamen die direktzahlungsberechtiigten Bauern zusätzliche Direktzahlungen in Form von Oekebeiträgen, Biodiveritätsbeiträge und Vernetzungsbeiträge. Den Bezügern von den NHG-Beiträgen wurde mitgeteilt, dass diese Beiträge gekürzt würden, damit es zu keinen Doppelzahlungen kommen. Ich habe dabei nichts Böses gedacht, doch jetzt komme ich immer mehr zur Ueberzeugung, dass sie dies nicht hätten tun dürfen. NHG- Beiträge und die allgemeinen Direktzahlungen sind zwei ganz vershiedene Paar Schuhe! Das Kantonsgericht wird auch dies beurteilen müssen, so dass eventuell an alle betroffenen Bauern die abgezweigten Beiträge nachbezahlt werden müssen.  Ich vermute aber dass es für dies das Bundesgericht braucht.

Zur Zeit erforsche ich die Akten im Archiv. Der erste NHG-Vertrag trägt die Jahrzahl 1989. Das war 2 Jahre nach der Annahme der Rothenturm-Initiative "zum Schutz der Moore". Auch die Quittungen sind interessant.  Es gab da jährlich einen Teuerungszuschlag von ca. 5 Prozent. Vor 22 Jahren bekam ich für die genau gleichen NHG- Flächen fast tausend Franken mehr, als das lawa mir heute geben will.  Ein Gericht in Nordkorea würde das vielleicht noch in Ordnung finden, aber das Kantonsgericht Luzern sicher nicht!

21. November: ursprünglich machte ich mir in dieser Sache eine andere Ueberlegung. Ich habe mir vorgenommen das Moor einfach nicht mehr wie gewünscht zu pflegen, sondern zu düngen und damit beginnen es zu zerstören. Dann kommen die Behörden auf den Knien daher und bieten mir eine gute Bezahlung für die Moorpflege an. Da ich selber immer noch ein Naturfreund bin, befürchte ich dass zu viel von der Natur unwiderruflich zerstört ist, bis die Behörden einsichtig sind.  Solle aber alle Gerichte mir nicht recht geben bin ich wütend genung um alles radikal zu zerstören. Mögliche Androhungen von Strafe sind mir dann völlig egal.   Wobei ich müsste es nicht mal selber zerstören, sondern einfach nicht mehr wie bisher überwachen.

Mit der Zerstörung habe ich vorsorglich schon angefangen. Habe vor einigen Monaten den Pflegevertrag für das national geschützte Flachmoor gekündigt. Die Kündigung tritt nur in Kraft, wenn bis Ende April (noch) nichts zu meiner Zufriedenheit entschieden ist. Ende April wird gegebenfalls gedüngt.  Dann habe ich die sichtbaren Sträucher diesen Herbst nicht gemäht. Dem Wanderer werden die markannten Sträucher und der sattgrüne Teil vom Moor und Pufferzone auffallen.

Wenn die Gerichte und die Behörden gegen mich und die Natur sind muss das noch nicht heissen dass das Moor verloren ist. Durch Oeffentlichkeitsarbeit finde ich eventuell Geldgeber und dann gibt es verschiedene Hilforganisationen, welchen der Erhalt der Natur wichtig sind.

Der "Kassensturz" vom Schweizer Fernsehen würde nächstes Jahr Ende Mai sicher gerne mein Moor mit all der Blütenpracht filmen.

Es ist traurig, dass ein Bauer nach über einem halben Jahrhundert vorbildlicher Moorpflege so behandelt wird!

Ein Berufskollege von mir ist an dem Ausgang interessiert. Er sagt dass er sein Moor zerstören will bevor er 65 ist. 2 andere Berufskollegen haben ihr ausgeschiedenes Moor schon immer gedüngt und als Landwirtschaftsland bewirtschaftet.

Ich überlege mir eine Moorbesitzergenossenschaft Entlebuch zu gründen. Man hätte so mehr Kraft und Einfluss. So darf es nicht weitergehen!

Die Naturschutzorganisationen sollte über so Missstände aufstehen und alle Hebel in Bewegung setzen.  Der Naturschutz und  der Tierschutz lebt von den Medienschlagzeilen.  Verstösse gar nicht erst aufkommen lassen erzeugt keine Schlagzeilen.  Die warten wie die Geier auf echte Gesetzesübertretungen.  Ich werde dann sagen, dass sie dazu Gelegenheit gehabt haben, dies zu verhindern.

Die Verantwortlichen des lawa sind sich wohl gar nicht bewusst, dass sie sich strafbar machen. Bis Fr. 100 000.-  Busse oder ein Jahr Gefängnis!! Das sagt  §20  Srafbestimmungen, der Moorschutzverordnung aus dem Jahr 1996. Ich bin dann selbstverständlich unschuldig, wenn das Moor wegen den verweigerten Zahlungen nicht mehr gepflegt werden kann.  Also ihr Herren, haltet euch an das Moorschutzgesetz oder bereitet euch auf das Gefängnis vor!

Vielen Dank für das Lesen meiner Berichte. Ich werden nächstens obigen Text ins Archiv verschieben, eine kurze Zusammenfassung schreiben und dann geht es weiter mit der verwaltungsrechtlichen Klage beim Kantonsgericht. Das Kantonsgericht muss urteilen ob ein national geschütztes Moor nicht mehr schützenswert ist, wenn der Besitzer über 65 Jahre jung ist und ob ein Moor zu einem Stundenlohn von Fr. 1.50  (in Worten: einen Franken und funfzig Rappen)  gepflegt werden muss. Bleibt dran..., es wird sicher spannened!

 
 
 

Meine Arbeit für den Moorschutz in der Schweiz

 
Flachmoor Juni 2016  ​Ich habe in den vergangenen Jahren viele Fotos von meiner Moorlandschaft gemacht, auch einzigartige Details. Falls die Behörden und die Gerichte meine Moorlandschaft nicht als schützenswert erachten, so kann immerhin viel Bildmaterial der Nachwelt erhalten werden. Falls das letztinstanzliche Gericht gegen mich und somit gegen die Natur entscheidet, wird das ehemalige national geschtzte Moor zu Landwirtschaftsland und zu Wald. Verschwinden werden u.a. folgende Pflanzen: 2018 die 2 Exemplare Sumpfblutauge und  viele der Sonnentau. 2019 werden vor allem die kleinwüchsigen  Pflanzen eingehen, weil sie unter dem nicht gemähten Gras und den abgefallenen Blätter der Stauden ersticken. Das was ich noch mähe werde ich 2 Monate zu früh abschneiden, so dass keine Pflanzen absamen können. 2020  werden sicher alle seltenen Arten verschwunden sein.
 
 

Nachfolgend mein Leserbrief für die Bauernzeitung  Nachtrag vom 22. Dez.: Mein Leserbrief wird nicht wortwörtlich so erscheinen. Die Bauernzeitung hat daraus einen grossen Bericht gemacht, sogar mit Bildern. Erschienen am Freitag den 22. Dezember.

 

Der Kanton Luzern gefährdet die Moorlandschaften

 

Die Pflege der Moorlandschaften und der artenreichen Trockenstandorte werden vom Kanton mit Beiträgen abgegolten. Insbesondere beim Moorschutz schreibt das der Bund den Kantonen vor und der Bund unterstützt die Kantone finanziell für die Pflege der national geschützten Hoch- und Flachmoore.

Seit 1989 wurden Pflegevereinbarungen abgeschlossen und zwar mit dem Amt für Naturschutz in 6002 Luzern. Später war der Vertragspartner Umwelt und Energie (uwe) in 6002 Luzern und seit 2010 Landwirtschaft und Wald (lawa) 6210 Sursee.

Die Pflegebeiträge der NHG-Flächen wurden seit Beginn an Hand der Grösse, Erschwernisstufe und dem Ertragsausfall berechnet und jährlich der Teuerung angepasst.

Im Jahr 2010 wurden zusätzliche Direktzahlungen eingeführt. Das sind Oekobeiträge, Vernetzungsbeiträge und Biodiversitätsbeiträge. Diese Beiträge hat jeder direktzahlungsberechtigte Bauer zugut, und erst recht diejenigen mit den botanisch besonders wertvollen und arbeitsintensiven NHG-Flächen.

Das lawa hat daraufhin die vertraglich festgelegten Beiträge für die NHG-Flächen um mehr als die Hälfte gekürzt mit der Begründung, wegen den neuen Direktzahlungen Doppelzahlungen zu vermeiden. Damals habe ich nichts Böses gedacht; man hat ja in der Regel Vertrauen zu den Behörden. Insgesamt gab es mehr Geld, so dass wohl niemand Fragen stellte. Die unterschriebenen NHG-Verträge hätten niemals angetastet werden dürfen! War das nicht Vertragsbruch? Dem Bund mitteilen dass der Kanton wegen der NHG-Verträge weniger DZ-Geld benötigt wäre richtig gewesen, aber das hätte nicht glaubhaft begründet werden können.

Allen Bewirtschaftern der NHG-Flächen werden seit dem Jahr 2010 zu tiefe Beiträge ausbezahlt. Das Unrecht kommt ans Licht, wenn ein Bauer auf Grund der Altersdiskriminierung keine Direktzahlungen mehr bekommt, sondern nur noch die seit 7 Jahren stark reduzierten NHG-Beiträge. Wer sich beschwert bekommt zur Antwort das sei alles rechtens nach der NLV-Verordnung und sie dürfen keinem Bauer mehr bezahlen. Die Frage ob sie einen Stundenlohn von weniger als 5 Franken gerecht finden wird nicht beantwortet. Wohin verschwinden die Bundesgelder, welche für die Moorpflege bestimmt sind?

NHG = Natur und Heimatschutzgesetz. Das lawa hat eine Verordnung kreiert (NLV Natur und Landschaftsschutzverordnung), die gegen das NHG verstösst. Dadurch wird gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz verstossen, indem die Moorlandschaften wegen der tiefen Beiträge nicht mehr gepflegt werden können. Wer das Moor zu diesem Sklavenlohn nicht pflegt, dem wird mit Bestrafung gedroht. Moorbesitzern wird nahegelegt sie sollen ihr Grundeigentum verpachten. Letzteres sagen Funktionäre aus verschiedenen Organisationen jeweils nur mündlich, damit sie nicht wegen Nötigung (StGB Art.181) bestraft werden können. Diese NLV verstösst  gegen mehrere höher gelagerte Gesetze und muss dringend gerügt und aufgehoben werden!

Das Kantonsgericht und wenn erforderlich das Bundesgericht muss dem Kanton (lawa) das Moorschutzgesetz erklären und die seit 2010 verweigerten Beiträge müssen an die betroffenen Bauern nachbezahlt werden! Kein anderer Kanton hat die vertraglich beurkundeten NHG-Verträge angetastet und Beiträge gekürzt. Bauern die nicht direktzahlungsberechtigt sind haben auf jeden Fall ein Anrecht auf die ursprünglichen NHG-Beiträge plus Teuerungsanpassung seit dem Jahr 2010. Die unterbezahlten Moorbesitzer sind ganz sicher am längeren Hebel. Die Natur trotz Unterbezahlung weiterhin pflegen wäre falsch!

Der Kanton Luzern verhält sich alles andere als vorbildlich gegenüber der Natur. Andere Kantone sind nicht viel besser. Lobenswert ist der Kanton Zug. Dort werden nicht nur die vollständigen NHG-Beiträge ausbezahlt, sondern es werden auch an nicht DZ-berechtigte Bauern die vom Bund verweigerten Direktzahlungen teilweise kompensiert. Der Kanton Schwyz erwähnt deutlich, dass die NHG-Beiträge zu den Direktzahlungen dazukommen und der Kanton Bern sagt, dass 86 Prozent für die Moorpflege vom Bund bezahlt werden. Die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen machen alles sehr fragwürdig!

Pronatura schreibt unter anderem:
   „ Damit ist aus unserer Sicht die Rechtsgrundlage im Prinzip klar. Offen bleibt, ob das System    mit den Bestimmungen von Art. 18 NHG kompatibel ist. Klar ist auch, dass in LU, wie in den         meisten   Kantonen, die NHG-Beiträge zu tief sind und damit gegen Art. 18c NHG verstossen.“

Es ist höchste Zeit dass die Beitragszahlungen gerecht und zeitgemäss korrigiert werden. Es darf nicht sein dass die Naturschönheiten im Kanton Luzern zerstört werden. Die Biosphäre Entlebuch kann nur wegen den vorbildlich gepflegten Moorlandschaften und anderen NHG- Flächen als solche existieren.

 

​* * * *

 

​17. Dezember: Zur Zeit arbeitet das Kantonsgericht an meinem Fall. Oeffentlichkeitsarbeit ist auch sehr wichtig, damit möglichst alle Bauern in der Schweiz aufgeklärt sind. Auch alle Naturschützer sollen Bescheid wissen, sowie die Bevölkerung allgemein. Nächsten Frühling wenn im Moor alles blüht werde ich das TV einladen, genau Ueli Schmetzer vom Kassensturz und Andreas Meier von Netz-Natur. Ich nehme an die kommen gerne. Vorausgesetzt es ist bis dahin noch nichts zu Gunsten der Natur und mir entschieden worden. 

​Wenn Mitte April noch nichts entschieden ist werde ich die Pufferzone güllen. Ich darf das sogar mir Gutheissen des lawa. Unglaublich!  Ich habe den Pflegevertrag für das Flachmoor vorsorglich gekündigt. Die Kündigung wurde angenommen und im Schreiben geht hervor dass ich das Moor trotzdem einmal im Jahr mähen müsse und die Pufferzone dürfe nur leicht gedüngt werden. Selbstverständlich lasse ich mir dann von niemandem vorschreiben ob, wie und wann ich das Moor bewirtschafte!

​Die Naturschützer möchten dass die Pufferzonen vergrössert werden, damit gar keine Nährstoffe ins Moor gelangen. Das lawa ist gar nicht an der Natur interessiert. Die möchten dem Kanton sparen helfen, damit ihre Arbeitsstellen erhalten und ihre nicht zu knappen Lohne bestehen bleiben. Den Strukturwandel in der Landwirtschaft möchten sie auch fördern, aber das gelingt überhaupt nicht.  Im Gegenteil, wenn ein Bauer merkt dass man ihn lieber nicht mehr sehen möchte, bleibt er extra noch länger.

​Es gibt immer so Funktionäre die glauben, mir ungefragte Ratschläge erteilen zu müssen. Ich hasse nichts mehr als das! Erstens ist das ein ganz anderes Thema, und zweitens kommt es mir schon selber in den Sinn, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist den Bauernhof zu verpachten oder an die Nachkommen zu geben. Dann gibt es auch so Typen die mir illegale Vorschläge machen, ich solle doch einen Scheinpachtvertrag mit einem Direktzahlungsberechtigten machen und dann könne ich das Moor weiterhin selber bewirtschaften und derselbe gibt mir dann das Geld. So ein Strohmann müsste zuerst noch gefunden werden, der mir dann das Geld zu 100 Prozent gibt. Sicher ist dass das national geschützte Moor nie von einem Fremden gepflegt wird. Entweder bekomme ich genügend Geld so dass auch Helfer gut entschädigt werden können, oder das Moor wird nicht mehr bewirtschaftet, geht zugrunde und wird zu Wald. Schade für die Biosphäre Entlebuch. Ueber 95 Prozent der Moorlandschaften im Entlebuch liegen südöstlich der Bahnlinie Luzern-Bern. Da sollte man zu den wenigen Biotopen im Napfgebiet besonders Sorge tragen!

​Ich habe Fr. 20 000.- reserviert für die Gerichts und Anwaltskosten für den Fall dass ich auch beim Bundesgericht verliere. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, wie die Gerichte eine Abfuhr begründen würden. Aber man weiss ja nie..., vielleicht beschliesst der Bundesrat dass ab sofort der Moorschutz aufgehoben wird und alle Umweltschutzorganisationen stimmen dem mit Begeisterung zu. Eines ist aber sicher, falls auch das Bundesgericht gegen den Moorschutz ist, dann geht nicht nur mein Moor zugrunde. Dann wird noch mancher Bauer keine Freude mehr an der Naturpflege haben.

​18. Dezember: Die Kantone werden vom Bund dazu verpflichtet, dass die Moorlandschaften gepflegt werden. Für die Kantone gibt es nichts Billigeres, als die Mooreigentümer für ihre Arbeiten zufridenstellend zu entschädigen. Wenn ein Bauer sein Moor wegen Unterbezahlung nicht mehr pflegt, dann würde er auch keine anderen Moorpfleger dulden. Wenn dann der Kanton nach einem langen Rechtsstreit das Moor von Aussenstehenden pflegen lassen dürfte, dann könnten diese Arbeiten nur unter Polizeischutz ausgeführt werden. Die Moorpflege würde den Kanton sehr teuer zu stehen kommen.

​Das Kantonsgericht muss hauptsächlich zwei Fragen beurteilen. Sind meine NHG-Flächen schützenswert? Das sind sie ganz sicher! Und gilt ein Stundenlohn von weniger als 5 Franken nicht als eine grobe Ausbeutung? Strafanträge gegen bestimmte Personen habe ich keine gestellt. 

​Ich habe jetzt den Stundenlohn genau ausgerechnet, den mir der Kanton für die Moorpflege geben will. Das sind Fr. 4.57.- ( in Worten: vier Franken und siebenundfünfzig Rappen pro Arbeitsstunde)  Wenn ein Arbeitgeber so wenig Lohn anbietet, dann geht dort ganz sicher niemand arbeiten. Ein Moorbesitzer hat aber nicht die freie Wahl, ob er das Moor pflegen will oder nicht. Nach Gesetz wäre er zu der Arbeit verpflichtet. Der Kanton ist aber auch dazu verpflichtet mindestens einen zeitgemässen Lohn zu bezahlen, sonst macht sich der Kanton strafbar, wenn das Moor zugrunde geht! 

​21. Dezember: Ein Gericht wlll schon Geld haben, bevor jemand einen Finger krümmt. Gerichtskostenvorschuss nennt man das. Ich musste weniger bezahlen als ich vermutet habe. Das Bundesgericht will dann wohl eine vierstellige Summe haben wollen. Das Geld bekomme ich dann zurück. Wenn ich nicht gewinne und dann jährlich noch einen Kleinkredit aufnehmen müsste um die Helfer für die Moorpflege bezahlen zu können, dann wird mir dieses Geld später fehlen. Dann bekomme ich Ergänzungsleistungen zu der AHV. Was der Kanton vorher gestohlen hat muss er dann wieder zurückgeben.

​22. Dezember: In der heutigen Ausgabe der "Bauernzeitung" wurde aus meinem obigen Leserbrief ein ganzseitiger Bericht über das Thema gemacht.  Der Bericht ist  bezüglich meinen Aussagen identisch. Die "Bauernzeitung" hat noch zusätzlich recherchiert. Zu den Bildern: das grosse Bild ist nicht von mir, aber passt gut zum Thema. Das kleine Bild von mir kann man auch auf dieser Homepage sehen; oben das gelbe Wort "Ich" anklicken. Das Foto ist 3 Jahre alt. Das Foto bei der Arbeit: Das ist die NHG-Fläche wo ich einen Stundenlohn von Fr. 1.50 errechnet habe. Dort muss viel mit der Sense gemäht werden, das Dürrgut nach unten gerecht, über den Graben geworfen und auf der anderen Seite hinauf getragen werden. Auf dem Bild ist meine Frau. Vielen Dank der Bauernzeitung für den guten Bericht! Ein paar kleine Details möchte ich noch berichtigen. Nein, sauer bin ich nicht! Sauer sein ist nicht gesund. Wütend werden und die Wut auslassen ist besser! Mein Land und Wald ist etwas grösser, genau 15,4438 ha. Bald 70-jährig? Man darf mir gerne am 13.9.2018 gratulieren. Die NHG-Flächen sind genau 2,68 ha.

​Ich wurde schon mehrmals angesprochen und einer hat gefragt warum ich mir das antue mit viel schreiben und Gericht und so; er würde die Flächen einfach nicht mehr pflegen und während dieser Zeit auf dem Bau arbeiten, wo er 6 mal mehr verdiene. Ja, an das habe ich auch schon gedacht, aber als Naturfreund kann ich nicht einfach so das Moor zerstören. Kommt dazu dass ich gerne schreibe...., es macht mir Spass mich mit den Behörden und den Gerichten zu beschäftigen. Um das national geschützte Moor zu zerstören muss ich dazu die nötige Wut haben. Die habe ich ganz sicher, wenn das Bundesgericht mir nicht recht gibt. Ich bin mir aber zu 99 Prozent sicher, dass mir schon das Kantonsgericht recht gibt. Das Bundesgericht sicher zu 100 Prozent. Für was haben wir ein Moorschutzgesetz?

​Ich gebe allen Bauern welche NHG-Flächen besitzen, ob direktzahlungsberechtigt oder nicht den Rat, nächsten Sommer und Herbst die Arbeitsstunden aufzuschreiben, sowie auch die Maschinenstunden. Dann darf jeder Bauer beim lawa einen schriftlichen Auszug verlangen, wie viel er als nicht-Direcktzahlungsberechtigter noch bekäme. Nach Abzug des Ertragsausfalls und den Maschinenkosten nach Fat-Tarif die Restsumme durch die Arbeitsstunden teilen. Das ergibt den Stundenlohn. Viele Bauern wissen gar nicht, dass sie auch als DZ-Berechtigte betrogen werden. Alle bekamen ab 2010 mehr, aber die NHG- besitzer im Verhältnis deutlich weniger! Es gab da so eine Gleichmacherei. Die Erschwernisstufen für die Moorpflege gibt es nicht mehr.

​Das Kantonsgericht wird gar nicht anders können, als mir recht geben. Offen bleibt ob meine Forderungen nicht nur erfüllt, sondern auch noch nach oben verbessert werden. Offen bleibt auch ob die Verantwortlichen des Kantons bestraft werden. Ich habe aber diesbezüglich keine Strafanträge gestellt. Ich bin gegen so Bestrafungen, hoffe aber dass die Behörden schweizweit aus dem Urteil des Kantonsgerichts etwas lernen!

​25. Dezember: ich wurde schon ein paarmal angesprochen auf Grund des Leserbriefes im Entlebucher Anzeiger und dem Bericht in der Bauernzeitung. Alle finden es unzulässig was sich das lawa erlaubt und Zwei musste ich soger beruhigen. Sie fluchten in den höchsten Tönen was das für eine Sauerei sei; ich solle mich nur wehren. Einer bot mir sogar an, er komme mir gerne einige Tage gratis helfen das Moos zu entwässern.

​Für den Fall dass das Kantonsgericht mit seinem Urteil gegen das Eidgenössische Moorschutzgesetz verstösst, dann sollte ich eigentlich nicht nur mein Moor zerstören, sondern auch jene die dem Kanton gehören. Mir ist aber nicht bekannt, dass der Kanton solches Grundeigentum besitzt. Einfacher wäre das, wenn sich auch noch das Bundesgericht fehlbar verhält. Der Bund hat noch viele militärische Uebungsplätze in Moorgebieten. Ich kenne auf dem Glaubenberg und im Salwidili solche Flächen mit seltenen Pflanzen. Im Internet können die Grundeigentümer festgestellt werden.

​Es ist ganz klar, dass das lawa massiv gegen das Bundesgesetz zum Schutz der Moore verstösst. Wenn der Bund vorschreibt dass alle Moorbesitzer für ihre Pflegearbeiten entschädigt werden müssen, dann ist es ganz logisch dass die Entschädigung gut sein muss, so dass der Moorbesitzer zufrieden ist. Die Verantwortlichen des lawa wissen das ganz genau. Die sind einfach bösartig und möchten die Bauern im besten Alter weghaben!

​27. Dezember: in der Regel muss sich ein Gericht an den Gesetzen und Verordnungen orientieren. Ein Gericht darf und muss aber auch eine gesetzeswidrige Verordnung für ungültig erklären, so wie das bei der NLV des Kantons Luzern ist. Kommt dazu dass sich das lawa nicht mal an ihre selbst kreierte Verordnung hält. Ich komme immer zu neuen Erkenntnissen. Es gibt sehr viel zum Aufräumen in Sachen Moorschutz und zwar schweizweit. Ich würde nicht mal traurig wenn es ans Bundesgericht weiter geht! Für das nehme ich mir dann einen guten Natur-Anwalt.

​Letzthin hat mir ein Laie gesagt da könne ich nichts machen. Jemand der eine AHV-Rente erhält darf weiterarbeiten, bekommt aber höchstens noch den halben Lohn. Blödsinn! Erstens glaube ich nicht dass z.B. dass ein Arzt oder Pfarrer zum halben Lohn arbeiten würde und zweitens gibt es einen grossen Unterschied zwischen einem Mooreigentümer und einem Arzt. Der Mooreigentümer ist verpflichtet sein Moor zu pflegen; darum muss er für die Arbeit voll entschädigt werden! Wer verstösst nun gegen das Moorschutzgesetz; die Behörden welche die vorgeschriebenen Beiträge verweigern, oder der Moorbesitzer welcher sein Moor deswegen nicht mehr pflegen kann? Ganz klar, die verantwortlichen Behörden machen sich strafbar!

​Die meisten Leute sind sich mit mir einig und sagen dass jedes Gericht gar nicht anders darf, als mir recht zu geben. Die Aussage eines Kommunisten möchte ich auch noch erwähnen: "wer über 65 ist der hat kein Recht mehr sein Grundeigentum zu pflegen und wer es trotzdem tut wird mit viel zu tiefen Beiträgen gebüsst." Das wäre eine zusätzliche Straftat der Behörden; Verstoss gegen das Eigentumsrecht!

​Ich kann es nicht oft genug sagen, dass ich in dieser Sache am längeren Hebel bin. Der Verlierer kann nur die Natur sein, aber dann begehen die Behörden und die Gerichte eine grobe Straftat!

​30. Dezember: Zwischendurch etwas ganz anderes, was aber auch etwas mit dem Moorschutz zu tun hat. Alle reden von der Billag-Initiative, aber es ist gut möglich dass die angenommen wird und zwar aus Spargründen des Bürgers. Ich könnte mit dem ersparten Geld für einen Moorpflege-Helfer ca 14 Stunden bezahlen. Manchmal habe ich das Gefühl dass viele Luzerner-Beamte bösartig und sogar kriminell sind. So müsste ich für das Jahr 2016 wegen Fr. 15000 mehr Einkommen über Fr. 5000 mehr Steuern bezahlen. Selbstverstandlich habe ich Einsprache erhoben. Wenn die Steuerberechnung rechtens wäre, dann müsste ich ab 2017 keine Steuern mehr bezahlen. Keine Direktzahlungen mit über Fr. 30000 weniger Einkommen würde demnach eine Steuerreduktion von Fr. 10 000.- ergeben. Kennt sich jemand in Steuerfragen gut aus? Wenn jemand ein Jahreseinkommen von Fr 100 000.- hat muss er da wirkliich Fr. 35 000.- an Steuern bezahlen?  Die Steuerämter der jeweiligen Gemeinden sollten nich einfach blindlings Steuerrechnungen versenden, sondern mit einem roten Blatt darauf hinweisen dass eventuell etwas nicht stimmen könnte. Wenn die Ensprache nicht wirkt werde ich einen professionellen Steuerberater beauftragen. Noch besser wären gleich zwei; noch einenen unabhängigen aus einem anderen Kanton. Steuerbetrug? Der Betrüger kann auch auf der anderen Seite sitzen! Angenommen ich würde beim Zahlenlotto mehrere Millionen gewinnen, dann wäre es überlegenswert den Wohnsitz proforma nach Zug oder Schwyz zu verlegen, oder auch nur in den Kanton Bern. Hauptsache weg von den Geiern! Bei mir bliebe Alles gleich. Ich würde das Moor bei guter Bezahlung weiterhin pflegen, oder sonst kaputt gehen lassen. 

​30 Dezember: eigentlich sollte sich die Gemeinde Escholzmatt-Marbach, die Biosphäre Entlebuch und alle Naturschutzorganisationen tatkräftig für mich einsetzen. Sie tun das aber nicht, wohl aus folgendem Grund: Sie wissen dass ich das schon richtig mache und sie wissen auch dass die Sachlage völlig klar ist und dass die Gerichte gar nich anders können als mir recht zu geben. Aber ich denke dass die vorgenannten Behörden und Organisationen tatkräftig im Hintergrund arbeiten. Die sind ja selber extrem daran interessiert dass ich gewinne. Die Naturschutzorganisationen sowieso, die Gemeinde Escholzmatt-Marbach will zu den wenigen Moorlandschaften Sorge tragen und für die Biosphäre Entlebuch ist das eine Existenzfrage. Vielen Dank für die Unterstützung!

​31. Dezember: obwohl ich 99,9 Prozent sicher bin dass mir das Kantonsgericht recht gibt, bereite ich mich schon auf das Bundesgericht vor. Da werde ich den Kanton Luzern nicht schonen und werde auch die Namen der Fehlbaren nennen. Ich werde auch Strafanträge stellen. Heute weiss ich, dass der Kanton Luzern den Bund mehrfach betrogen hat. Mein Anwalt wird dann alles mit den § begründen.  Eigentlich wäre es für das Eidgenössische Moorschutzgesetz besser, wenn das Bundesgericht Ordnung schaffen würde. Wobei, wenn das Urteil des Kantonsgerichts richtig schweizweit kommuniziert wird kann es auch seine Wirkung entfalten. Vorausgesetzt das Kantonsgericht urteilt vernünftig. Vielleicht findet das Kantonsgericht dass die Sparmassnahmen des Kantons wichtiger seien als der Moorschutz oder dass AHV-Rentner verpflichtet werden können stark unterbezahlte Arbeit leisten zu müssen.  Als ein weiteres Unvorstellbares könnte das Gericht das schreiben, was sich die Behörden nur mündlich zu sagen getrauen: ich solle das Moor verpachten. Diese Nötigung (StGB Art. 181) von einem Gericht ausgesprochen wäre der absolute Skandal!  So ein Urteil würde auch schweizweit Aufsehen erregen, aber auf eine schändliche Art. 

​2. Januar: ich wünsche allen Leserinnen und Lesern meiner Berichte ein gutes Neues Jahr! Meine Webseite wird zwar nur wenige male pro Tag aufgerufen. Man findet mich auch auf Facebook, aber dort beschreibe ich das Thema Moorschutz später. Hoffe aber sehr dass ich dann nur lobende Worte veröffentlichen kann.

​Die Gerichte entscheiden eigentlich nicht für oder gegen mich, sondern für oder gegen den Moorschutz. Wenn für den Moorschutz entschieden wird, werde ich das Moor gegen gute Bezahlung weiterhin pflegen. Wenn gegen den Moorschutz, dann wird dieses Moor als solches endgültig zerstört! Ich werde dann auch niemandem die Erlaubnis erteilen mein Moor zu betreten. Der Kanton darf zwar irgendwem den Auftrag erteilen, ein vernachlässigtes Moor zu pflegen, aber nur sofern der Eigentümer damit einverstanden ist. Habe auch schon gehört dass der Eigentümer das dulden muss, wer er es trotz guter Bezahlung nicht selber pflegen will. Wenn der Eigentümer nicht einverstanden ist gibt es einen Grund und da würde es sich kein Moorpfleger getrauen die Fläche zu betreten. Wenn einer trotzdem die Frechheit hätte, dann würde er das nicht ohne Polizeischutz tun, was den Kanton sehr teuer zu stehen käme. Habe das weiter oben schon geschrieben...., ich kann das nicht oft genug erwähnen. Wenn die Gerichte gegen das Moorschutzgesetz verstossen, dann ist der Verlierer die Natur! Ich verdiene 6 mal mehr wenn ich während dieser Zeit auf dem Bau arbeiten gehe, oder mache mal Ferien. Bestraft wegen Verstoss gegen das Moorschutzgesetz werden dann die Behörden und die Gerichte!

​4. Januar: Ich möchte jetzt noch deutlich erwähnen dass ich keine Strafanträge gestellt habe! Für den Fall dass das Kantonsgericht die angehenden Behördemitglieder bestraft, wird es das wohl aus gesetzlichen Gründen so tun müssen.

​Sobald das Kantonsgericht beurteilt hat werde ich das Ergebnis hier erwähnen, brauche mich dann aber nicht übertrieben lobend oder kritisch zu aussern.  Je nach Urteil päsentiert sich das Gericht selber als mehr oder weniger ehrenvoll.

​5. Januar: zur Zeit habe ich gar keine Lust, das Moor zu pflegen. Ich würde im Normalfall jetzt die vom Sturm ins Moor gefallene Aeste und Holz aufräumen gehen. Dann hat noch das Langlauf-Spurfahrzeug einen Graben zusammengedrückt, so dass jetzt das nährstoffreiche Wasser direkt ins Moor fliesst. Im Winter ist zwar das aus den Drainageröhren stammende Wasser nicht so sehr nährstoffreich, im Frühjahr und im Sommer dann schon. 

​Das Kantonsgericht wird nicht anders können, als mir recht zu geben. Für was haben wir denn ein Moorschutzgesetz? Trotzdem bleibt eine gewisse Spannung. Wenn ich gewinne sehe ich das als etwas ganz Normales an und werde mal sehen, ob der Kanton ans Bundesgericht geht. Wenn ich verliere weiss ich heute gar nicht wie ich reagieren würde. Sicher aber die Bevölkerung umfassend informieren und ganz sicher ans Bundesgericht weiterziehen.

Ich kenne einige Moore die endgültig zerstört worden sind. Schuld daran sind erstens die Behörden, welche den Moorbesitzer wütend gemacht haben und zweitens die unanständigen "Naturschützer", welche ungefragt das Grundeigentum betreten. 

Sollte das Kantonsgericht wie auch das Bundesgericht den Moorschutz nicht ernst nehmen, wäre das eine Gefahr für das Weiterbestehen der Biosphäre Entlebuch. Die meisten Moorbesitzer im Entlebuch würden sich degradiert fühlen und es gäbe keine Rechtssicherheit mehr. Moore sind sehr sensiebel und die spüren wenn deren Besitzer frustiert ist.  Wer mit den Blumen redet hat die schönste Blütenpracht!

Drohungen an den Moorbesitzer dass er bestraft werde wenn sein Moor zerstört werde sind Schaumschlägerei. Die Moore sind ja nicht einbruchsicher eingezäunt und eine rund um die Uhr- Ueberwachung würde extrem viel Geld kosten.  Ein Moor kann von Irgendwem zerstört werden.  Gleich den Besitzer zu verdächtigen wäre falsch!  Falls die Gerichte gegen mich entscheiden kann ich machen was ich will. Den Pflegevertrag habe ich vorsorglich nur für den Fall gekündigt und dann hat auch keine Behörde die Berechtigung, meine Grundstücke zu betreten.

Vor einigen Jahren hat ein Bauer beim Bundesgericht geklagt, dass es eine Diskiminierung sei, dass Bauern ab 65 keine Direktzahlungen mehr bekomen. Das Bundesgericht wies die Klage ab mit der Begründung, dass wer die Altersrente bezieht und trotzdem weiter arbeitet mit dem halben Lohn zufrieden sein müsse.  Ich nehme an das gelte für alle und nicht nur für die Bauern, sonst wäre das ein Skandal-Urteil!   Beim Moorschutz könnte niemals so ein Urteil gefällt werden, weil da der Moorbesitzer ganz klar am längeren Hebel ist!

10. Januar: es sei so sicher wie das Amen in der Kirche, dass ich beim Kantonsgericht gewinne, sagen die allermeisten Leute mit denen ich ins Gespräch komme. Einer sagte, dass ein Kanton der sparen müsse sich jede Schandtat erlauben könne. Wieder ein anderer hat mir den Rat gegeben, statt an das Bundesgericht an das Kriminalgericht zu gehen., weil ein negatives Urteil höchst kriminell wäre und unbedingt bestraft werden müsste. Nun, ich würde mir das überlegen, aber ans Bundesgericht würde ich ganz sicher gehen. Aber kann es sich jemand vorstellen, dass ein Kantonsgericht gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz verstossen kann? Das käme schweizweit sehr negativ  in die Schlagzeilen!

11. Januar: sobald das letztinstanzliche Gericht entschieden hat gibt es eine Rechtssicherheit. Wenn ich Recht bekomme pflege ich meine Natur weiterhin vorbildlich. Wenn ich nicht Recht bekomme kann ich machen was ich will. Wenn mein Moor zugrunde geht werde nicht ich, sondern der Kanton und die Gerichte bestraft!  Viele Entlebucher Moorbesitzer würden feststellen, dass ihre Arbeit nicht geschätzt wird, so dass die Biosphäre Entlebuch um ihre Existenz fürchten müsste.  Wenn jetzt jemand meint dieser Hermann Krummenacher sei zu viel Naturfreund um sein Moor zu zerstören, täuscht sich gewaltig!  Falls mich die Behörden und die Gerichte ungerecht behandeln und wütend machen wollen kann ich sehr viel und die Oeffentlichkeitsarbeit würde ab dann erst richtig beginnen. 

17. Januar: Hier noch die Strafbestimmungen des Gesetzes für Natur- und Heimatschutz NHG:

Art. 2479 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung:80 a.81 ein aufgrund dieses Gesetzes geschütztes Natur- oder Kulturdenkmal, eine geschützte geschichtliche Stätte, eine geschützte Naturlandschaft oder ein geschütztes Biotop zerstört oder schwer beschädigt; b. Ufervegetation im Sinne von Artikel 21 rodet, überschüttet oder auf andere Weise zum Absterben bringt; c.82 im Boden enthaltene Naturkörper oder Altertümer von wissenschaftlichem Wert83 (Art. 724 Abs. 1 ZGB84) zerstört oder schwer beschädigt; d.85 … 2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis zu 40 000 Franken. 86

Falls der Kanton mit Hilfe des Kantonsgerichts verursacht dass ich mein Moor wegen der Unterbezahlung nicht mehr pflegen kann, dann müssen alle ins Gefängnis. Wenn Behörden und Gerichte so massiv gegen das Moorschutzgesetz verstossen,  geschieht das mit böser Absicht und ist nicht einfach nur fahrlässig.

Im Klartext heisst das, wenn ich trotz guter Bezahlung mein national geschütztes Moor nicht pflege und von niemandem pflegen lasse mache ich mich strafbar.  Wenn ich das Moor wegen Unterbezahlung nicht pflege und nicht pflegen lasse, dann werden die Behörden und die Gerichte bestraft.

18. Januar:  ich hoffe sehr dass bis Ende März das Kantonsgericht zu meinen Gunsten und somit zu Gunsten der Natur entschieden hat und dass der Kanton (lawa) nicht ans Bundesgericht weiterzieht.  Wenn bis Ende März noch nichts oder falsch entschieden wurde,  dann wird das Moor zu leiden beginnen.  Ich werde dann die Pufferzone und das angrenzende Moor  mit Gülle düngen.  Ich darf das, weil ich den Pflegevertrag mit Wirkung ab dem 1.1.18 provisorisch gekündigt habe und zwar so lange wie noch nichts zu Gunsten von mir und der Natur entschieden ist.

19. Januar:  es gab schon einen sehr besorgten Aufschrei......, ich werde doch nicht etwa die schöne Moorlandschaft zerstören!  Ich hoffe sehr dass es keinen Grund gibt dies tun zu müssen.  Ich werde mit der Zerstörung langsam anfangen und Mitte April 2018  nur die Pufferzone leicht düngen, falls bis dahin noch nichts zu meinen Gunsten entschieden ist.

22. Januar:  Das Strassenverkehrsamt macht sich nicht beliebt mit den Gebühren für die Papierrechnung.  Das hat auch Gemeinsamkeiten mit meinem Fall.  Beide Aemter verkünden selbstherrlich dass sei so beschlossen und vom Regierungsrat bewilligt. Eine Schweinerei bleibt eine Schweinerei, auch wenn das blindlings vom Regierungsrat bewilligt worden ist!

Ich wurde auch gefragt ob mich das Geld nicht reue, für den Fall dass mir beide Gerichte nicht recht geben. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ich den Prozess verliere.  Wie würden sie das begründen?  Ich kann unmöglich verlieren!  Wenn ich aber doch verlieren würde, dann würde ich das verlorene Geld hereinholen.  Moorblumen und Moorpflanzen zum Verkauf anbieten und Veranstaltungen im Moor anbieten, zum Beispiel ein Motocross-Rennen veranstalten.

26. Januar: wenn das Kantonsgericht sauber urteilen will muss es über meine Anträge hinausgehen, indem nicht nur ich zu meinem Recht komme, sondern alle betroffenen Bauern.  Die gekürzten NHG-Beiträge müssen rückwirkend für die betroffenen Jahre an alle Bauern nachbezahlt werden.  Die NHG-Verträge hätten niemals angetastet werden dürfen!  Die damals zusätzlich eingeführten Biodisveritätsförderbeiträge hat jeder direktzahlungsberechtigter Bauer kumulativ zugut, ganz besonders diejenigen, welche die wertvollen und arbeitsaufwendigen Moorlandschaften pflegen!

27. Januar: heute bekam ich vom Kantonsgericht die Klageantwort vom Beklagten "Bau-Umwelt und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern"  Darin ersuchen sie das Kantonsgericht meine Klage abzuweisen. Soweit normal, jeder Beklagte wünscht sich das. Im Weiteren versuchen sie langatmig ihr Verhalten als rechtens zu begründen.  Darin sehe ich dass sie ihre Haut retten wollen.  Warum, ich habe ja keine Strafanträge gestellt?  Was mich erstaunt hat ist, dass das Umweltdepartement die Wichtigkeit vom  Moorschutz mit keinem Wort erwähnt hat. Die sollten doch ihren Standpunkt offen vertreten dürfen, nämlich dass ich verpflichtet sei das national geschützte Moor zu einem Stundenlohn von Fr. 4.57   (in Worten vier Franken und sieben und fünfzig Rappen)  zu pflegen und zwar gleich gut wie bisher. Ich werde zu dieser Klageantwort beim Kantonsgericht Stellung nehmen.  Werde dem hohen Gericht vorschlagen dass sie sachlich folgende zwei Fragen beurteilen sollen: ist mein national geschütztes Moor weiterhin schützenswert und wenn Ja finden sie einen Stundenlohn von Fr. 4.57 gerecht und zeitgemäss.  Das kann noch spannend werden. Ist interessanter als jassen. Ich freue mich darauf!

31. Januar: ...  und dann habe ich das Kantonsgericht gefragt ob der Kanton Luzern das Geld an den Bund zurückgibt, das er für den Naturschutz den Bauern nicht ausbezahlt. Ich vermute dass der Kanton Luzern auch den Bund hintergeht. Für die Pflege der national geschützten Moore bekommen die Kantone Beiträge vom Bund. Diese Gelder sind zweckgebunden und dürfen nicht gestohlen werden!

Für den Fall dass das Kantonsgericht gegen mich und somit gegen die Natur entscheidet, werde ich die Kantonsbehörden vor dem Bundesgericht nicht schonen. Das Bundesgericht muss feststellen, ob der Kanton Luzern Bundesgelder veruntreut hat. Das hat er sicher, weil die allgemeinen Direktzahlungen und die Beiträge für die national geschützten Moore Bundesgelder sind.

2. Februar: immer wieder zeigen sich Leute besorgt, dass mein schönes Moor zerstört wird. Falls das Kantonsgericht wie auch das Bundesgericht gegen mich und somit gegen die Natur entscheiden, wäre ich dann sicher wütend genug um das Moor nicht nur passiv, sondern auch aktiv zu zerstören. Aber ich würde vorerst Hilfswerke (Berghilfe, Schweizer Zahlenlotto, usw) anfragen ob sie für die Gerichtskosten aufkommen und jährlich die Restkosten für die Moorpflege bezahlen. Der "Kassensturz" vom Schweizer Fernsehen wird  im Mai/Juni, wenn alles schön im Moor blüht,  kommen und den Skandal schweizweit bekannt machen, wenn bis dahin die Sache noch nicht bereinigt ist. 

3. Ferbruar: Es dauert lange, bis das Kantonsgericht entschieden hat. Seriös arbeiten braucht seine Zeit. Es ist gut möglich, dass das Kantonsgericht über meine Anträge hinaus geht und dass alle Bauern mit den NHG-Verträgen Geld nachbezahlt bekommen. Letzteres habe ich nicht als Antrag, sondern als Anregung vorgeschlagen. 

Für den Kanton Luzern ist es besonders wichtig, dass die Besitzer von Moorlandschaften von den Behörden geschätzt und für ihre Arbeiten gut entschädigt werden. Sollte ich von den Behörden und den Gerichten wütend gemacht werden, wäre das der Anfang vom Untergang der Biosphäre Entlebuch. So Negativschlagzeilen vermindern die Naturfreude der Bauern gewaltig und mancher zerstört sein Moor noch rechtzeitig. Ein Moor kann still und heimlich zerstört werden..., es gibt nicht Einfacheres als das. Schon nur wenn der Moorbesitzer nicht mit voller Freude sein Moor pflegt, schadet das. Die empfindlichen Moorpflanzen spüren alles und gehen ein, wenn sie sich nicht erwünscht fühlen.

7. Ferbruar: Vor 10 Jahren war das Naturschutzamt Luzern und das Buwal Bern zuständig , dass die Moorlandschaften gut gepflegt und die Moorbesitzer recht entschädigt werden. Die nahmen das sehr genau und das BUWAL hat mehrmals Kontrollen gemacht. Auf meinen Wunsch hin bekam ich gratis das Verzeichnis der gefundenen Pflanzenarten. Jetzt ist es anders. Das lawa interessiert sich überhaupt nicht für den Moorschutz. Die wollen dem Kanton sparen helfen. Das Nachfolgeramt vom Buwal ist nicht besser. Denen ist es egal, wenn mein Moor zugrunde geht. Von Hilfe keine Spur!. Wer sich zu meiner Sache interessiert sind Bauern, die selber einen Moorlandschaft besitzen. Immer wieder fragen sie ob ich jetzt recht bekommen habe. Wenn das Kantonsgericht mir nicht recht gibt kann das nur ein Grund sein, nähmlich die Spargründe des Kantons Luzern. Das Bundesgericht wird dann dem Kanton Luzern erklären dass die Finanzen des Kantons wieder ins Lot kommen werden, aber ein zerstörtes Moor bleibt für immer zerstört!

9. Februar:  seit dem  1.1.2018 gibt es keinen Pflegevertrag für das national geschützte Moor mit Pufferzone zwischen dem Kanton und mir. Ich muss mich an nichts mehr halten und es hat auch keine Behörde die Berechtigung, mein Moor zu betreten.  Die Pflegeverträge treten aber rückwirkend wieder in Kraft, sobald das letztinstanzliche Gericht meine Forderungen erfüllt hat, das heisst den Kanton dazu verpflichtet hat. 

10. Februar: alle Leute mit ddenen ich über das Thema rede sagen mir dass ich gewinnen werde. Das Kantonsgericht könne gar nicht anders als mir recht zu geben. Da bin ich auch sicher. Andernfalls würde das Kantonsgericht mindestens gegen ein Gesetz verstossen, nämlich gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz. 

15. Februar: der Postautoskandal von dem alle reden hat auch eine Aehnlichkeit mit meinem Fall. Der Kanton Luzern hat die Bundesgelder welche für den Naturschutz bestimmt  sind, zumindest teilweise zweckentfremdet. 

1. März: die Kantone wären dazu verpflichtet,  dafür zu sorgen dass die Moore gepflegt werden. Der Kanton Luzern (lawa) macht gerade das Gegenteil. Er zerstört aktiv die Moore.  Das bafu  (Bundesamt für Umwelt)  weiss davon aber die tun nichts. Die Verantwortlichen sitzen nutzlos herum und nehmen ihre grossen Löhne in Empfang. 

8. März: Wenn das Kantonsgericht Mitte April noch nicht oder gar falsch entschieden hat wird mein Moor zu leiden beginnen.  Es ist aber so sicher wie das Amen in der Kirche, dass ich und somit die Natur gewinnen.  Offen ist ob die Verantwortlichen des lawa bestraft werden. Strafanträge habe ich keine gestellt, aber das Gericht muss sie vielleicht von Gesetzes wegen bestrafen. Es erstaunt mich, dass niemand von den Verantwortlichen des Kantons in Untersuchungshaft genommen wurde. Die Delikte sind schwerwiegend!

19. März: die meisten Kantone halten das Moorschutzgesetz vorbildlich ein.  Es gibt  mehrere Kantone die gegen das Moorschutzgesetz verstossen, jedoch nicht so schlimm wie es der Kanton Luzern tut. Das Urteil des Kantonsgerichts wird auch wegweisend für andere Kantone sein. Ich werde dann richtig mit der Oeffentlichkeitsarbeit beginnen und hoffe sehr, dass ich die kantonalen Behörden nur lobend erwähnen kann. Bisher tat ich das nur zurückhaltend und regelmässig nur hier auf meiner Webseite und auf Facebook.

22. März: Für mein Moor ist der Pflegevertrag  ausser Kraft gesetzt, bis das letztinstanzliche Gericht mir Recht gegeben hat. Es gibt in der Schweiz mehrere Moore ohne Pflegevertrag. Man darf die aber trotzdem nicht entwässern und auch nicht düngen. Eine Pufferzone gibt es nicht. Diese ungepflegten Moore verbuschen. Freiwillige schneiden dann die Gebüsche ab, sofern das der Grundeigentümer erlaubt. Ich würde das nicht erlauben. Ein Funktionär vom lawa sagte mir, ich müsse das Moor trotzdem mähen und die Pufferzone dürfe ich nur leicht düngen. Blödsinn!  Das wäre ja die verbotene Sklavenarbeit!

23. März:  der Moorschutz habe nicht das gebracht was versprochen wurde,  die Moore haben sich abgewertet und die Artenvielfalt sei zurückgegangen. Das vernehmen wir von den Umweltschützern. Das ist nicht verwunderlich!  Wenn die Behörden die Arbeit der  Moorbesitzer/ Moorpfleger nicht schätzen, dann werden die Naturschönheiten noch ganz verschwinden. Für eine Moorlandschaft gibt es nichts Schlimmeres, als wenn deren Besitzer von den Behörden und den Botanikern enttäuscht oder gar wütend gemacht wird. Ich kenne mehrere so Fälle.

30.März: der 15 April ist ein Stichtag. Habe das Kantonsgericht gebeten, noch vor Mitte April gut zu entscheiden.  Das Moor kann nicht  auf die Pflege warten. Das ist wie ein Notfallpatient, der sofort behandelt werden muss. Es geht nur um das Moor und nicht um mich. Ich kann zusehen wie das Moor kaputt geht und dabei trotzdem gut leben. Während der Zeit in der ich das Moor pflege kann ich Ferien machen, oder auf den Bau arbeiten gehen und verdiene dort etwa 6 mal so viel, wie mir der Kanton für die Moorpflege bezahlen will. 

2. April: vielleicht kann oder will das Kantonsgericht nicht vor dem 15. April entscheiden und sie erwarten vom mir dass ich das Moor trotzdem pflege wie bisher.  Dieser Verzögerung willige ich aber nur zu, wenn mir der Kanton für die NHG-Pflege pauschal Fr. 6000.- für das Jahr 2018 bezahlt und das zum Voraus!  Weil der Kanton (lawa) das sicher nicht freiwillig tut, braucht das den Befehl vom Kantonsgericht.

7. April: das Kantonsgericht hat geantwortet dass sie meinen Fall so schnell wie möglich behandeln wollen und dass sie noch Fälle haben, die viel älter seien als meiner.  Eine Kopie wurde ans BUWD geschickt (Umweltdepartement Luzern)  Das Departement weiss also, dass mein Moor in Gefahr ist. Aber denen ist das wohl recht so.  Vielleicht sollte ich mehr an die Oeffentlichkeit mit dem Fall. Bis jetzt berichtete ich nur im Facebook, im Entlebucher-Anzeiger, in der Bauernzeitung und hier.

Die Geschichte ist unglaublich.  Das kantonale Umweltschutzamt Luzern wäre dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass es der Natur gut geht. Nun sitzt das BUWD auf der Anklagebank, wegen Verstoss gegen das Moorschutzgesetz.

15. April:  wie vermutet ist es dem BUWD und dem lawa egal, dass mein Moor ab heute in Gefahr ist.

22. April:  Die Naturschutzämter und Naturschutzorganisationen tun nichts, wenn sie konkret ein Moor retten könnten.  Ab und zu gross herumposaunen wie schlecht es unseren Mooren geht, aber für diese Leute ist nur ihr Lohn, die Freizeit und die Ferien wichtig! 

Die Initianten der Moorschutzinitiative (Rothenthurm-Initiative) müssten darum kämpfen, dass der Moorschutz richtig umgesetzt wird. Das waren aber nicht Naturfreunde, sondern Armeegegner.  Leute die unser Volk nicht vor fremden Agressoren schützen wollen, die haben logischerweise auch kein Interesse daran, die Natur zu schützen. 

27. April:  wie gesagt leidet mein Moor ab dem 15. April, weil ich nichts mehr tun werde,  bis das Gericht zu meiner Zufriedenheit entschieden hat.  Als nächste Termine sind um ca. 10. Juni, wo ich wenn noch alles offen ist die Pufferzone vorzeitig mähen und nachher düngen werde.  Eine Pufferzone ist ein freiwilliger Vertrag und gehört nicht zum Moorschutz. Dann ist der 14. und der 25. August. Ab dann dürfte ich das Moor mähen.  Später mähen ist wegen dem Schatten sehr erschwert bis unmöglich. Jetzt hoffe ich auf einen guten Gerichtsentscheid bis Anfang Juni.

29. April: Mir ist es wichtig, dass auf dem gesetzlichen Weg Ordnung gemacht wird. Darum wähle ich die Gerichte. Es gäbe noch eifachere Möglichkeiten.  An die Oeffentlichkeit gehen, z.B. den "Kassensturz" vom Schweizer Fernsehen. Dann könnte ich auch Hilfswerke anfragen, ob sie mir für die Moorpflege Geld geben. 

13. Mai: Egal wie das Urteil des Kantonsgerichts ausfällt; für den Kanton Luzern wird das nicht positiv wirken.  Sollte ich (gemeint ist die Natur) verlieren, wird sich das sehr schlecht für den Kanton auswirken.  Auch die Wirtschaft wird grossteils mit so einem Kanton nichts mehr zu tun haben wollen.  Die grössten Steuerzahler würden abwandern. 

Wenn ich den Prozess gewinne, werde ich das nicht gross kommentieren. Hier auf dieser Webseite wird man es lesen können und dann werden es auch meine Facebook-Freunde vernehmen.  Hingegen wenn das Kantonsgericht falsch urteilt, dann beginne ich mit der Oeffentlichkeitsarbeit. Weil ich dann ans Bundesgericht weiterziehe, wird das eine schweizweite Angelegenheit sein. Für die Deutschschweiz ist für das sicher der "Blick" gut.

16. Juni: Letztes Jahr habe ich trotz Unterbezahlung  über 90 Prozent vom Moor gemäht.  Habe aber das stehen gelassen, was wichtig wäre um abgeschnitten zu werden. Es sind die kaum sichtbaren Sträucher. Es ist erstaunlich wie die Hölzer im zweiten Jahr wachsen; zum Teil sind sie über einen Meter hoch.  Dieses Jahr werde ich sie mit der Mähmaschine noch abschneiden können. Ab nächsten Jahr braucht es mehr Aufwand. Dann geht es nur noch mit der Staudenschere und noch ein Jahr später die Motorsäge. Hoffe aber dass das Gericht noch diesn Sommer einen in meinem Sinn gut entscheidet.  Ansonsten habe ich die Pufferzone vorzeitig gemäht. Die Pufferzone habe ich aber nicht gedüngt. Für das muss man mich zuerst traurig (wutend) machen.  Dem Wanderer auf dem in der Nähe vorbeiführenden Wanderweg wird es auffallen, wie das Gericht entschieden hat.