Hüte dich vor den Gesetzgebern der Landwirtschaft!

 

 

 

Für eine vielfältige Landwirtschaft / Kein staatlich verordneter Strukturwandel !!

 

Landwirtschaftspolitik

 

29. 12. 2013 Altersvorsorge für Landwirte: Der Schweizerische Bauernverband hat an alle Landwirte einen Fragebogen verschickt. Er will wissen, wie sich die Landwirte fürs Alter vorsorgen. Ich kann den Fragebogen nicht ausfüllen, weil die meisten Fragen völlig falsch gestellt sind. Für die meisten Landwirte gibt es gar keine klassische Pensionierung und schon gar nicht auf das Alter 65 fixiert. Viele geben den Hof schon vorher an den Sohn oder die Tochter und dort wo die Kinder (noch) nicht bauern wollen und die Grosskinder noch zu jung sind, da ist der Bauer noch wie bisher weiterhin berufstätig. Was ändert ist, dass die meist jüngere Ehefrau auf dem Papier die Betriebsleiterin ist, um die Direktzahlungen weiterhin zu sichern. Die wenigsten Bauern legen viel Geld für das Alter an. Ist auch nicht nötig. Die AHV-Rente genügt für das Leben. Dann hat man im Bauernhaus das lebenslängliche Gratis-Wohnrecht.  Das Wohnrecht liegt drinn, weil der Bauer in der Regel den Hof gratis an eines seiner Kinder zur Selbsbewirtschaftung oder auch nur zur Verwaltung abgibt. Dieses Kind muss dann seine Geschwister auszahlen, aber nur soviel wie gut verkraftbar. Dafür bekommen dann die Geschwister ein jahrzehntelanges Vorkaufsrecht und als weitere moralische Sicherheit eine Gewinnbetiligung, für den Fall dass der Hof trotzdem aus purer Dummheit einem Aussenstehenden verkauft würde. Aus gesetzlichen Gründen ist es verboten einen Bauernhof innerhalb der ersten 10 Jahre wieder zu verkaufen und die Gwinnbeteiligung ist auf 25 Jahre gesichert. Die Fristen sind viel zu kurz, aber man kann sie länger vereinbaren, mit der Möglichkeit sie nach Ablauf auf Verlangen nochmals zu verlängern.

Eine offene Frage habe ich noch. Will das noch abklären und gegebenfalls vorbeugen, dass meine Befürchtung so gar nicht erst eintreffen kann. Was ist, wenn ein Bauer (jung oder alt) einen schuldenfreien Bauernhof hat und dann einen schlimmen Unfall oder eine Krankheit erleidet und dann im Rollstuhl für viele Jahre oder Jahrzehnte in ein Pflegeheim muss? Wenn er nebst dem Bauernhof noch viel  Barvermögen hat muss er einen Teil der Pflegekosten selber bezahlen, bis das Bargeld bis zu einem Rest von Fr. 30000.-aufgebraucht ist, so wie das bei Privatpersonen üblich ist, bevor die Ergänzungsleistungen zum Zug kommen? Was ist mit dem schuldenfreien Bauernhof? Muss er sich auf die Höhe der Katasterschatzung verschulden? Das wäre völlig ungerecht!! Ein schuldenfreier Hof hat in der Regel nicht neue Gebäude und wenn die Gebäude sogar baufällig sind könnten er oder seine Kinder finanzielle Probleme bekommen. Wegen einer Krankheit darf keine Existenz gefährdet werden! Also abklären und sich gut für alle Fälle absichern!! Man darf auch etwas tun was gesetzlich nicht korrekt ist, weil der Gesetzgeber selber im gröberen Ausmass gegen Gesetze verstösst, indem den Bauern ab 65 die Direktzahlungen gestohlen werden. Aus Spass und Bequemlichkeit geht niemand ins Pflegeheim. Ich sicher nicht, oder dann nur erst  wenn ich ohnehin fast tot bin für ein paar Tage oder Wochen. Aber in Sachen Gesundheitswesen wird sich in den nächsten 40 Jahren noch viel ändern.

 

Der Gesetzgeber verstösst bezüglich Landwirtschaftspolitik in mehreren Punkten gegen die Bundesverfassung 

1. Dezember 2012: Die Altersdiskriminierung (Landwirte bekommen ab 65 keine Direktzahlungen mehr) muss unbedingt abgeschafft werden! Das würde mir den Gang zum Gericht ersparen. Bisher hat noch kein Bauer geklagt, aber ich werde das tun und meine Chancen zu gewinnen sind sehr hoch. Selbst wenn diese Altersdiskriminierung rechtens wäre gibt es keinen vernünftigen Grund, diese weiterhin beizubehalten. Wie gesagt bin ich fest entschlossen, diese Diskriminierung auf gesetzlichem Weg zu Fall zu bringen!! Es ist heuchlerisch, wenn unsere Politiker im Ausland (z.B. in China) ständig die Menschenrechte anprangern. Bitte zuerst vor der eigenen Türe kehren und die Diskriminierungen in der Landwirtschaft abschaffen! 25.10.2013: Ich ging noch nicht vor Gericht, weil meine Direktzahlungen für die nächsten Jahre gesichert sind und dann bin ich 99 Prozent sicher, dass die Altersdiskriminierung bis dann verboten sein wird.

 
Wichtig für Bundespolitiker für die Behandlung AP 14 - 17: Bezüglich Ausbildung und Altersbegrenzung darf der Gesetzgeber nur Empfehlungen abgeben, nicht aber Weisungen die nur der Hoffnung dienen, dass mancher Bauer den Betrieb aufgibt. Die Betriebsübergabe an einen Nachkommen kann nicht auf 65 fixiert sein, das kann schon mit 50 (frühe Heirat) oder erst mit 85 (direkt an ein Grosskind) optimal sein. Bezüglich Ausbildung weiss jeder Jungbauer dass er viel wissen muss, je nach Betrieb mehr oder weniger, aber einen Zwang darf es zumindest für Nebenerwerbslandwirte nicht geben. Die bisherige Regelung darf sicher nicht verschärft werden! Jeder Bauer ist berechtigt Direktzahlungen zu bekommen. Nur wer das Gesetz nicht einhält muss mit Kürzungen rechnen. Aelter werden ist kein Delikt! Ein Diplom sagt nicht viel aus ob ein Landwirt gut ist oder nicht.  Bildung kann auch verbilden! Auch in der übrigen Wirtschaft gibt es viele erfolgreiche Unternehmer die kein Ausbildungsdiplom an der Wand hängen haben. Wichtig: man muss damit aufhören, Weisungen und Gesetze nur zu dem Zweck zu kreieren, dass man sich dadurch erhofft dass viele Bauern aufgeben! Besonders im Berggebiet fällt trotz Mechanisierung immer noch viel Handarbeit an. Wenn es dort weniger Höfe gibt wird einfach nur noch das maschinenfähige Land bewirtschaftet, alles andere wird zu Gebüsch und Wald.  Darunter leiden die Natur (viele Blumen und Pflanzen haben zwischen der Intensivwiese und dem Wald keinen Platz mehr)und der Tourismus.  Die Tierhalterbeiträge werden abgeschafft und man erhoft sich, dass weniger Tiere gehalten werden. Dort wo viel Fremdfutter zugekauft wurde wird macht es Sinn, dass weniger Tiere gehalten werden, ausser er wird trotzdem die bisherige Tierzahl halten, damit die SAK nicht zu tief fällt.
 

In der Bundesverfassung ist das Diskriminierungsverbot im Artikel 8, Absatz 2 festgeschrieben. Es gab nie eine Volksabstimmung, dass es in der Landwirtschaft Ausnahmen geben darf. Auch das Eigentumsrecht ist in der Bundesverfassung. Gesetze dürfen nicht so ausgestaltet werden, dass der Besitzer eines Bauernhofes in Schwierigkeiten kommt. Die Gewerbefreiheit ist auch ein Grundrecht. Auch da darf der Gesetzgeber nicht durch Diskriminierungen gewisse Betriebsgrössen erzwingen.

 

Bei den Direktzahlungen an die Bauern darf es keine Diskriminierungen geben. Jeder Bauer, ob jung oder alt, ob mit staatlichem Diplom oder durch eigene Erfahrung ausgebildet, ist berechtigt Direktzahlungen zu bekommen. Abzüge darf es nur geben, wenn die Vorschriften betreffend Tierschutz, Gewässerschutz und Ökologie nicht eingehalten werden. Die heutige Gesetzgebung ist nur darauf ausgerichtet, eine planwirtschaftliche Strukturänderung zu machen, das heisst man möchte die kleinen und mittelgrossen Bauernbetriebe weghaben und die Grossen fördern. Bezüglich Ausbildung sind sich die Landwirte uneinig. Der Landwirt mit dem grossen Betrieb will den Ausbildungszwang. Lehrlinge sind billige Arbeitskräfte. Der Nebenerwerbsbauer im Berggebiet ist sehr einfach gelagert und braucht gar keine aufwändige Fremdbildung. Also keine Verbildung für Bergbauern, die auf dem Betrieb aufgewachsen sind! 

 

Wir brauchen in der Schweiz eine vielfältige Landwirtschaft, weil nur so möglichen Ernährungskrisen begegnet werden können. Möglichst viele Bauernfamilien zu haben ist auch Familienpolitisch sehr wertvoll. Bauern sind nicht nur für die Nahrungsmittelproduktion und die Landschaftspflege sehr wertvoll, sondern auch für die Kinder. Unser Land braucht Kinder die in einem durchwegs gesunden Umfeld aufwachsen können. Eine industrielle Landwirtschaft ist sehr familienfeindlich.  Bei Stress und hoher Verschuldung sind Scheidungen vorprogrammiert und die Kinder wenden sich von der Scholle ab.

 

Wer als Bauer diskriminiert wird und keine Direktzahlungen bekommt, der sollte erst recht nicht aufgeben und keinen einzigen Quadratmeter von seinem Land verpachten. Es gibt auch viele Vorteile. Bei den wenigen Kontrollen die es dann noch gibt kann man sich ruhig zurücklehnen, weil es keine Abzüge von den Direktzahlungen mehr geben kann. Ein Teil oder die ganze landwirtschaftliche Fläche kann als Blumenwiese beim Natur- und Landschaftsschutz angemeldet werden. Diese Organisation kennt keine Diskriminierungen betreffend Alter und Ausbildung. Wer keine Direktzahlungen bekommt muss dann auch deutlich weniger Steuern bezahlen. Der Öffentlichkeit soll man dann nichts mehr verschenken und Gebühren einfordern, wenn z.B. ein Wanderweg durch ein Grundstück führt. Dann könnte man sich noch von den Kirchensteuern befreien. Die Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen finde ich zu riskant, auch wenn jemand sich noch so gesund fühlt. Gegebenfalls kann die Prämienverbilligung beansprucht werden und zur Altersrente können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Betreffend Vermögen müss man denen klar machen, dass der Wert des Bauernhofes nicht dazu gezählt werden darf, weil der Bauernhof als immerwährender Familienbesitz unantastbar ist und bleibt. Vor einigen Jahren wollte man mir zuerst keine Stipendien für die Ausbildung der Tochter geben. Ich habe dann erklärt dass ich nicht Kühe und Maschinenen verkaufen könne....und das haben sie verstanden.

Wenn ein Bauer trotzdem sein Land verpachten will, muss gut abklären wie viel Zins er haben muss. Angenommen eine ha Land hat einen Wert von Fr. 100 000 kommt ( wäre als Verkaufspreis zu billig!)als erstes der Zins, den man für dieses Kapital der Bank zahlen müsste, dann muss man sich beim Steueramt erkundigen, ob man als Verpächter gegenüber der Selbstbewirtschaftung diskriminiert wird. Wenn ja wird die Summe dem Pachtzins zugeschlagen. Dann noch weitere Abklärungen machen und schlussendlich will der Verpächter noch etwas verdienen. Wenn dann der Pachtzins höher wird als vom Gesetz erlaubt muss es der Pächter "schwarz" als Trinkgeld bezahlen. Mir müsste der Pächter den Pachtzins mit samt des Trinkgeldes für die 6 Jahre zum Voraus bezahlen, weil man sich so ein mögliches Theater mit Mahnungen und Betreibungen ersparen kann. Wichtig: das Trinkgeld darf nicht quittiert werden! Noch wichtiger: der Pächter soll auf dem Vertrag urkundlich erwähnen, dass er auf ein Vorkaufsrecht verzichtet. Auch wenn der Verpächter nie sein Grundeigentum ausserhalb seiner Familie verkaufen will soll man das unbedingt festhalten, sonst beginnt der Pächter zu träumen und es steigt ihm womöglich noch in den Kopf. Sollte ein Pachtvertrag wegen den wichtigen Klauseln ungültig erklärt werden, dann wird es halt nichts mit der Verpachtung. Man muss da sehr vorsichtig sein. Es gibt noch viele andere Möglichkeiten, um das Land vor der Verbuschung zu schützen.Wenn mir ein Nachbar Land oder Wald zum Kauf anbieten würde, dann würde ich ihm erst mal richtig ins Gewissen reden, dass er er sich gut überlegen solle, ob er den Familienbesitz  wirklich verkaufen will. Erst wenn er nach reiflicher Ueberlegung und Rücksprache mit seiner Familie unbedingt verkaufen will würde ich zustimmen. Ich würde ihn sehr gut bezahlen und ihm ein 11-jähriges Rückkaufsrecht gewähren. Ein Bauernhof darf nach dem Kauf 10 Jahre lang nicht weiterverkauft werden, darum die Möglichkeit im 11. Jahr. Anmerkung: wenn jemand denken sollte mit diesem obigen Text rufe ich zur Illegalität (Schwarzgeld) auf , stimmt das so nicht. Die Weisungen betreffend Pachtrecht sind gesetzeswidrig und was gesetzeswidrig ist darf man von Gesetzes wegen nicht befolgen und muss Umwege finden!  Nachtrag: Ich habe letzthin mit einem Berufskollegen geredet, der seinen Bauernhof verpachten wollte. Er hat es nicht getan, weil der Pächter zu viele Rechte hat. Vorkaufsrecht, Vertrag nicht unter 6 Jahre und das Schlimmste sei das Fristerstreckungsrecht.  Wenn diese Rechte im Vertrag wegbedungen werden, wird der Vertrag vom Landwirtschaftsamt für ungültig erklärt. Darum besser nie verpachten, sondern die anderen Möglichkeiten prüfen, wie z.B. Siloballen und Heuballen herstellen und verkaufen, Gras und Heu ab Feld verkaufen usw.

 

In der Schweiz gibt es nur noch 60 000 Bauernbetriebe. Es wäre interessant zu wissen, wie viele Bauernhöfe es gibt. (Ein verpachteter Bauernhof bleibt ein Bauernhof, ist aber im Moment kein Bauernbetrieb mehr, weil das Land an einen anderen Bauer verpachtet ist) Ein Bauernhof wird sehr selten verkauft. Das hat viele Gründe: 1. Kein Bauer will als Vernichter des Familienbesitzes in die Geschichte eingehen und so über Jahrzehnte und Jahrhunderte als schlechter Mensch verflucht werden. Ich betrachte es als das grösste Verbrechen, wenn ein Bauer den Hof verkauft. Über Jahrhunderte haben die Vorfahren unter teils extremen Bedingungen durchgehalten. 2. Grundbesitz ist viel mehr wert, als ein  Landwirt dafür bezahlen kann, kommt noch dazu dass das Gesetz Höchstpreise festlegt und sogar dem Pächter ein Vorkaufsrecht (ausgenommen Verwandtschaft des Verpächters) einräumt.  So ist es verständlich, dass die Eigentümer das Land behalten. Ich würde gar nicht verpachten, sondern jährlich das Heu (Blumenwiese NHG) ab Wurzel über Ricardo versteigern. Dann würde ich nach Schema den Preis verteuern oder verbilligen, damit die Fahrdistanzkosten ausgeglichen sind. Beispiel Verkaufspreis Fr. 200.-/ha. Wer ganz in der Nähe wohnt bezahlt Fr. 250.- 30 km entfernt nur Fr. 150.-  Das ist mein Prinzip….man soll dem planwirtschaftlichen Landwirtschaftskommunismus entgegenhalten. Wer Land verpachteten will sollte nie einen Nachbar bevorzugen, sondern möglichst weit weg.  In meiner Gegend kenne ich weit und breit kein Bauer, der unterbeschäftigt ist. Es gibt zwar überall Bauern die alles zusammenfressen wollen und in ihrer Naivität glauben sie noch sie werden von den Berufskollegen bewundert, wenn sie ein paar Kühe mehr haben. Dabei plagen sich die nur noch und die Lebensqualität sinkt.  

 

Jeder Bauer wünscht sich sehr, dass sein Hof dereinst von einem seiner Kinder oder gegebenenfalls Grosskinder übernommen und bewirtschaftet wird und er gibt seinen Hof kostenlos ab. Einzig an die Geschwister müsste der Hofübernehmer einen gut verkraftbaren Betrag bezahlen. Wer aber wegen fehlenden Nachkommen gezwungen ist den Hof aufzugeben, der will möglichst teuer verkaufen. Vielleicht hat er das Glück, dass sein Hof in die Bauzone kommt. Sonst bewirtschaftet er seinen Hof so, dass er unter die erforderlichen SAK kommt. Dann fällt der Hof aus dem bäuerlichen Bodenrecht und er kann das Gewerbe extrem teuer an einen russischen Milliardär verkaufen. Letzteres ist nicht vorbildlich, aber besser als sich dafür schuldig machen dass ein anderer Bauernhof grösser wird. Besser ist, den Hof an eine junge Familie billig abtreten die noch kein Land hat, aber da muss man Sicherheiten haben, dass der Hof selbständig bleibt! Ein langjähriges Rückkaufsrecht zum gleichen Preis einräumen!

Die Altersdiskriminierung wird immer krimineller ausgestaltet. Früher konnte die in der Regel jüngere Frau des altersdiskriminierten Bauer die Betriebsführung übernehmen, damit die Direktzahlungen weiterhin gesichert sind. Heute braucht die Bauersfrau ein Fähigkeitszeugnis von irgend einem Beruf und ab 2014 braucht sie ein landwirtschaftliches Fähigkeitszeugnis. Ich werde meiner Frau die Betriebsführung vorzeitig übergeben, damit sie nicht noch eine Landwirtschaftslehre durchstehen muss. Nachtrag: Diese neue Alterdiskriminierung kommt wohl doch nicht zustande. Wer auf sicher gehen will kann die Betriebsführung trotzdem schon vorher der Frau übergeben. Es ist ja nur auf dem Papier zur Sicherung der Direktzahlungen; sonst ändert sich nichts.
 

Schlussfolgerung: Kein Bauernhof und kein Bauer gleicht dem anderen. Jeder Landwirt muss sich selber vor der korrupten Politik zu schützen wissen. Kommt dazu dass viele der Weisungen gar nicht umsetzbar sind, z.B. wenn ein Bauernhof wegen zu wenig SAK als Gewerbe gilt und höher besteuert wird. Wenn das Land verpachtet wird müsste ein so hoher Pachtzins verlangt werden, dass kaum ein Bauer bereit ist das zu bezahlen. Kommt dazu, dass das Gesetz einen Höchstpachtzins vorschreibt, aber da sind die vorausbezahlten Trinkgelder schon lange meist höher als der Pachtzins selber.

 

In eigener Sache: was ich obig schreibe ist allgemein gedacht und muss nicht mit mir und meinem Bauernhof in Zusammenhang stehen. Ich mache mir Sorgen wegen anderen Bauern, ganz sicher nicht wegen mir! Bei mir ist alles klar. Ich werde ab und zu gefragt wie es bei mir einmal weiter gehen wird. Warum so gwunderig? Wer es noch erlebt wird es dann schon erfahren, welches Kind oder Grosskind dereinst mein Nachfolger sein wird. Sicher ist, dass mein Bauernhof auf ewige Zeiten unserer Familie erhalten bleibt. Ich weiss dass nichts ewig dauert, aber man darf es so haben wollen! 
 

Wichtig: zur Zeit ist noch nicht eindeutig klar, ob die Altersdiskriminierung mit Wirkung auf den 1. 1. 2014 verschärft wird. Wenn du als Bauer in den nächsten Jahren 65 wirst und die Kinder und Grosskinder den Betrieb (noch) nicht übernehmen wollen oder können, dann übergib die Betriebsführung doch jetzt schon deiner Ehefrau. Ausser auf dem Papier ändert sich da überhaupt nichts! Deine Frau braucht aber ein Fähigkeitszeugnis von irgend einem Beruf, sonst musst du dir etwas einfallen lassen. Dann muss sie einige Jahre auf dem Hof mitgearbeitet haben, aber das haben alle. Also spätestens im Mai 2013 das regeln, damit noch einige Jahre Direktzahlungen gesichert sind. Weil die Frauen schon mit 64 die die Altersrente bekommen, dann gibt das im letzten Jahr 2 x Altersrente und Direktzahlungen. Nachher empfehle ich einen Teil des Betriebes unter Naturschutz zu bewirtschaften, weil der Naturschutz keine Altersdiskriminierung kennt. Sollten aber einmal die Naturschutzbeiträge gekürzt oder sagar gestrichen werden, dann würden sofort die Naturschutzorganisationen dagegen Sturm laufen! Auch die oekologische Vernetzung würde gefährdet. Ich persönlich würde deswegen nicht aus Zorn die Natur zerstören, sondern nur die Schnittzeitpunkte frei wählen und die Pufferzonen düngen. Naturschutzbeiträge und doppelte AHV ergeben (fast) soviel wie die vorherigen Direktzahlungen und man ist zudem noch die meisten Kontrollen los. Nicht vergessen, wenn die Frau dann selber altersdiskriminiert wird, oder diese gesetzeswidrige Altersdiskriminierung schon vorher abgeschafft wird, dann übernimmst du wieder auch offiziell die Betriebsführung! 

Vielleicht eine gute Idee! Wenn ein Bauer wegen der Altersdiskriminierung keine Direktzahlungen bekommt, könnte er sammeln gehen und zum Beispiel an einem publikumsreichen Ort Schwyzerörgeli spielen!