Hanf und Krankenkassenprämien

Was haben die zwei Begriffe miteinander zu tun? Sehr viel!  Hier entsteht eine neue Webseite darüber, als Information und Aufklärung des Volkes. Es gibt zwar schon spezielle Webseiten rund um den Hanf, aber die sind mir nicht so sympathisch, weil dort der Hanfkonsum als Droge verharmlost wird. Ich bin gegen Drogen jeder Art. Hanf ist richtig angewendet eine der besten Heilpflanzen.

Nach meiner Meinung ist das Hanfgesetz auf der falschen Spur. Man verbietet einseitig den Konsum von Canabis. Besser wäre es, zusätzlich den Ursachen  nachzugehen, warum ein gewisser Mensch das Bedürfnis hat sich zu betäuben und dann sollte mehr Aufklärungsarbeit gemacht werden in Sachen Drogen aller Art.

 

Ich denke die ganze Hanfproblematik liegt mehrheitlich anderswo. Die Pharmaindustrie und alle die vom heutigen Gesundheitswesen viel Geld verdienen haben Angst vor der Heilkraft des Hanfes. Die Macht der Industrie ist halt gross und die mischen kräftig an der Hanfgesetzgebung mit. In der Landwirtschaft darf zwar legal Hanf angebaut werden, aber da werden künstliche Hürden und rechtliche Schickanen aufgebaut  und der erlaubte THC-Gehalt wird so tief angesetzt, dass sich der Produzent bedroht fühlt. Von bäuerlicher Seite wird eine Erhöhung des THC-Gehalts gefordert, damit es mehr Rechtssicherheit gibt und der Bauer nicht  unverschuldet zum Gesetzesbrecher wird.  Auch bei einem natürlichen Anbau kann der THC-Gehalt variieren. Das hat hauptsächlich mit dem Wetter und sowohl auch mit der Beschaffenheit der Ackererde etwas zu tun.  

 

10.10.2010: Jetzt folgt noch mein Erlebnis. Etwa vor einem Monat suchte ich im www.lawa.lu.ch etwas, habe aber das Gesuchte nicht gefunden, dafür ein Formular wo man den Hanfanbau melden müsse. Habe davon nichts gewusst, aber ich habe meine 0,1 Aren verspätet noch angemeldet. Letzten Montag kam ein schönes leuchtend-farbiges Auto angefahren. Der Dorfpolizist wollte von mir ein paar Hanfblüten haben, um den THC-Gehalt prüfen zu lassen. Es hat mich befremdet dass die Polizei das tun muss und nicht jemand vom Landwirtschaftsamt und dann verwunderte es mich dass er überhaupt etwas mitgenommen hat, da er ja gesehen hat dass es kein Drogenhanf sein kann. Nun, ich habe keinen Auftrag erteilt, darum wird der Auftraggeber die Laborkosten (um die 50 Fr. ??) bezahlen müssen. Da ich bisher an dem Hanf noch keinen Rappen verdient habe, will ich für diese Aktion nichts bezahlen. Die Leute sind wohl bezüglich Hanf verunsichert, aber wenn ich  dann  so etwas wie ein Zertifikat vorlegen kann sollten die Hemmungen verschwinden und ich kann den Heilpflanzenfreunden etwas verkaufen.  Mein Hanf ist im Anbau sehr wiederstandsfähig...er hat sich im Verlauf der vielen Jahre dem Klima angepasst und die Pflanzen sind immer grösser und schöner geworden. Bezüglich THC-Gehalt habe ich keine Ahnung. Sollte er höher sein als das Gesetz vorgibt ist der Fall klar; dann ist das Gesetz falsch!  Dann werde ich mich dafür tatkräftig einsetzen, dass das Hanfgesetz zum Wohle unserer Gesundheit verbessert wird und nicht weiterhin dem Diktat der Pharmainstrie unterliegt!  Wenn in jedem Garten auch der Hanf angepflanzt und als Heilpflanze genutzt wird, dann sinken die Krankenkassenprämien!.......Sofern mein Erlebnis noch eine Fortsetzung hat werde ich darüber berichten, aber ich denke dass jetzt noch der Auftraggeber (Landwirtschaftsamt LU) das Prüfungsergebnis und die Rechnung bekommt und damit ist die Sache erledigt. 7.1.2010 : Es gibt doch noch eine Fortsetzung. Heute wurde mir mündlich mitgeteilt, dass mein Hanf einen THC-Gehalt von minim über der gesetzlichen Limite liegt. Für mich bedeutet das, dass man unbedingt den erlaubten THC-Gehalt vom Naturhanf den natürlichen Bedingungen anpassen muss! Von meinem Hanf (ich nenne ihn "tellenmoos.trad.") werde ab jetzt keine Salbe mehr anbieten, da ich das was ich noch habe für mich aufheben will. Am besten kaufen Sie den Samen in der Landi oder von einem Gartencenter. Unbedingt legalen Hanfsamen verlangen und die Quittung sowie die Packung aufbewahren!  Es ist leicht möglich dass auch der legale Hanf den gesetzlichen Grenzwert von 0,3 Prozent THC übersteigt. Der Grenzwert ist sehr tief angesetzt. Drogenhanf hat um die 20 Prozent. Ab 4 Prozent könne eine leicht berauschende Wirkung wahrgenommen werden. Darum dürfte man nach meiner Ansicht den Grenzwert auf 2 oder 3 Prozent festlegen. Ich werde ab nächstem Jahr Hanfsamen einsetzen, der vom BLW (Bundesamt für Landwirtschaft) freigegeben ist und werde dann die Heilwirkung mit meinem angestammten Hanf vergleichen.

9.2.2011: Ich habe das BLW gefragt, welchen Medizinhanf sie mir empfehlen können, der legal angebaut werden darf. Antwort: wir sind für das nicht zuständig....wenden Sie sich an das BAG. Das BAG beantwortete mir eine Frage, die ich gar nicht gestellt habe. Es sei verboten, Hanf für mdizinische Zwecke zu verwenden. Verwirrlicher geht es nicht mehr; das ist ja lächerlich! Die machen sich die Sache sehr einfach. Ueber die Kamille hätte ich auch die gleiche Antwort bekommen. Für mich gilt nach wie vor dass ich mich an das Gesetz halte und das heisst klipp und klar: "Hanfanbau ist legal, wenn er nicht als Droge gebraucht wird." Wer bewusst oder unbewusst hochprozentigen Hanf anbaut kann gerügt werden. Wirklich bestraft kann nur werden, wem nachgewiesen werden kann dass er verbotene Ware verkauft hat und somit jemanden gesundheitlich gefährdet oder geschädigt hat!

1. 4. 2011: Ich staune immer wieder, dass viele Leute der Meinung sind: Hanf = Droge = Illegal = Strafe. Das stimmt so keineswegs...man sagt ja auch nicht Baum = Apfel = Alkohol = Droge = Strafe. Noch mehr staunt man dass es Gesetzeshüter und Staatsanwälte gibt die den Hanf nicht gestuft unterscheiden können. Es gibt den Faserhanf, den Medizinhanf und den Drogenhanf. Heute besteht die Gefahr, dass der Medizinhanf ausgerottet wird. Pro spezie Rara müsste daran denken, den edlen Hanf zu schützen und der Nachwelt zu erhalten.

Ist jeder Hanfproduzent ein Krimineller?  Nein, wer Glück hat dass der THC-Gehalt die erlaubten 0,3 Prozent nicht übersteigt ist kein Krimineller. Ja man braucht Glück. Hier ein Bericht!   Empfehlung: man muss beim Einkauf des Samens vom Verkäufer eine schriftliche Garantie verlangen, dass der THC-Gehalt die 0,3 Prozent nicht übersteigt. Diese Garantie wird kam jemand geben können und somit bleibt die Rechtsunsicherheit bestehen.

8.4.11: Nach dem heutigen sehr fragwürdigen Gesetz kann bestraft werden, wer Hanf anbaut, obwohl er nicht weiss, dass deren THC-Gehalt über 0,3 Prozent liegt. Bei der erstmaligen Prüfung einer Hanfsorte darf logischerweise nicht bestraft werden, falls der Gehalt die 0,3 Prozent übersteigt. Ist der Gehalt unter den 0,3 Prozent darf von der Sorte weiterhin angebaut werden. Das gibt aber noch keine Sicherheit. Der Gehalt kann varieren, weil ein besonders warmer und sonniger Sommer den Gehalt erhöht. Dann wird nicht die Sonne, sondern der Anbauer bestraft.

9.4.11: Ein wegweisendes Bundesgerichtsurteil könnte das sehr schwammige und ungerechte Hanfanbau-Gesetz revidieren. Ich habe jetzt das Glück mit Staatsanwälten, Richtern und Behörden zu diskutieren, doch ich befürchte dass ich es nicht bis zum Bundesgericht schaffe, weil ich schon vorher freigesprochen werde. In meinem Fall müssen die Gerichte die ganz einfache Frage klären, ob es strafbar ist seinen Hanf unbekannter Herkunft, auf den THC-Gehalt überprüfen zu lassen, damit man weiss ob man ihn weiterhin anbauen darf oder nicht.

10.4.11: In Zukunft werde ich mich vermehrt für die Heilpflanze Hanf öffentlich einsetzen. Mann muss ja etwas tun für die Gesundheit des Volkes und dafür, dass die Krankenkassenprämien sinken werden. Gleichzeitig werde ich auch immer wieder davor warnen, den Hanf als Droge zu misbrauchen. Der Hanf hat zwei Extreme. Je nachdem wie er gebraucht wird kann er die Menschheit retten oder zerstören. Die Pharma-Industrie wird nicht Freude an meiner Aktion haben......die verdienen das viele Geld nicht von den gesunden, sondern von den kranken Menschen. Das weiss ich an mir persönlich. Dank meiner Super-Hanfsalbe war ich schon viele Jahre nicht mehr bei einem Arzt.

25. 4. 11. Diese Woche bin ich zu einer Diskussion beim Staatsanwalt eingeladen...., juristisch heisst das, zu einer Vernehmung vorgeladen. Ich habe viele gute Argumente die zum Fallenlassen des Strafbefehls führen werden. Das arlistig und gesetzeswidrig ausgestaltete Formular des LAWA "Meldung Hanfanbau 2010" (es täuscht eine Beratung vor und in Wirklichkeit schickt das Landwirtschaftsamt LU die Polizei zu den Bauern) wird mir zum Durchbruch helfen, aber vielleicht erst beim Bundesgericht mit Hilfe von einem ausserkantonalen Anwalt, weil ich befürchte, dass die kantonalen Richter die kantonalen Beamten nicht gerne verurteilen möchten. Also ihr lieben LeserInnen bleibt am Ball. Es könnte interessant werden. Ab Donnerstag gibt es mehr zu lesen.  Möglicherweise habe ich ab Donnerstag alle diesbezüglichen Texte kommentarlos gelöscht, was bedeutet dass meine Beschuldigung und der Strafbefehl aufgehoben sind.                                                                 

27. 4. 11. Der Staatsanwalt-Assistent war freundlich und nett, aber eben, wie der Name schon sagt, ist er der der Anwalt vom Staat. Später, falls es zu Gerichtsvehandlungen kommt, setzen sich die Richter für den Angeschuldigten und den Staat ausgewogen ein, d.h. ich hoffe dass es dann so sein wird. Egal wie es herauskommt, ich werde mich nach wie vor gegen den Drogenkonsum einsetzen, aber auch für die sehr edle und wertvolle Heilpflanze Hanf.  Zur Zeit duldet das Gesetz nur Faserhanf mit weniger als 0,3 Prozent THC-Gehalt. Diese tiefe Limite kann kaum eingehalten werden, besonders wenn der Spätsommer sonnig und warm ist. Die Heilpflanze Hanf ( mit 1 - 2 % THC-Gehalt) will man ausrotten, vielleicht im Auftrag von Novartis und Co.

30. 4. 11. Wenn ich die Hanf- Geschichte jemanden erzähle, dann sagen alle das Gleiche: "Das ist ja nur lächerlich...., haben die den keine wirklichen Probleme zu lösen!"  Hmm, das ist halt eben das Gesetz....es gibt sinnvolle und auch blöde Gesetze. Gegen den Drogenkonsum muss man etwas tun, aber darf man eigentlich eine Pflanze wie Gott sie schuf als kriminell betrachten und diese sogar ausrotten?

15. 5. 11. Viele Gartencenter wollen keinen Hanfsamen mehr verkaufen. Ist verständlich, weil niemand die Garantie abgeben kann, dass der THC-Gehalt die 0,3 Prozent nicht übersteigt. Man kann schon Samen kaufen, aber da steht auf der Verpackung "THC-arm". Diese Bezeichnung bietet dem Verkäufer Rechtsicherheit, nicht aber dem Anbauer!

15. 9. 11. Seit dem 25. April habe ich nichts mehr gehört, was meine Hanfgeschichte betrifft. Ich habe Mitte Mai 2011 eine vom Bundesamt für Landwirtschaft bewilligte Hanfsorte angebaut, eine Sorte wo der THC-Gehalt 0,3 Prozent nicht übersteigt. Der Bundesrat hat inzwischen den Höchstgehalt auf 1 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass der Samenverkäufer nicht bestraft werden kann, sollte mein Hanf mehr als 0,3 Prozent aber weniger als 1 Prozent THC-Gehalt haben. Vor einigen Tagen hat die Polizei Hanfproben zwecks Untersuchung geholt. Ich bin auf das Ergebnis gespannt und dann werde ich sehen, ob sich dieser Faserhanf als Medizin eignet. Wenn nicht werde ich auf den Hanfanbau ganz verzichten. Ich habe an Pro spezie rara geschrieben, dass die schweizerische Gesetzgebung den althergebrachten Medizinhanf ausrotten will und dass sie etwas dagegen tun sollen.

6. 10. 2011: Meine diesjährige Hanfplantage sieht schlecht aus. Im Unkraut findet man ein paar kleine Hanfpflanzen. Es ist die Sorte Fedora, eine vom Bundesamt für Landwirtschaft bewilligte Pflanze. Ich werde diesen Hanf testen, ob er medizinisch etwas taugt. Dann werde ich Samen von diesem Hanf für das Folgejahr aufheben und schauen, ob etwas wächst.

Dezember 2011: Das Prüfungsergebnis von meinem Hanfanbau 2011 habe ich erhalten. Welch ein  Zufall, es sind genau 0,3 Prozent. Auf der Verpackung des Samens hat es geheissen dass die Sorte viel Dünger brauche. Habe keinen Dünger gesäht. Was wäre wenn ich Dünger gestreut und zudem das Unkraut entfernt hätte? Dann wäre der THC-Gehalt sicher zu hoch ausgefallen und der Samenlieferat hätte Besuch von der Polizei bekommen.

Januar 2012: Meine Hanfgeschichte 2010 ist juristisch noch nicht abgeschlossen. Ich werde darüber berichten, nicht zum Voraus, sondern immer nach jedem Gerichtsurteil. Ich denke, dass ich schon beim erstinstanzlichen Gericht freigesprochen werde, nicht nur weil es nichts gegen mich gibt. Das Meldeformular „Hanfanbau 2010“ hat in seiner Aufmachung in mehreren Punkten grob gegen den Grundsatz der Rechtsicherheit verstossen. Meine Beschuldigung wird dann für ungültig erklärt und sistiert.

Ich wurde auch schon gefragt, warum ich denn keinen Anwalt nehme.....ohne Anwalt werde ich ewigs Zweiter, ob ich im Recht sei oder nicht. Die Richter kennen sich in den Gesetzen nicht so gut aus und da müsse ein Anwalt nachhelfen, sonst machen die es sich zu leicht und verurteilen lieber als freisprechen. Ich glaube das so nicht. Uebrigens sind Gerichtsverhandlungen öffentlich. Wer sich interessiert darf mich fragen wann und wo das stattfinden wird. Wäre auch für Schulklassen interessant! 

14.2.2012: Gestern, nach der Gerichtsverhandlung wurden der einzige Zuschauer und ich gebeten den Saal zu verlassen, damit das Gericht das Urteil fällen könne. Draussen sagte der ca. 70-jährige Mann zu mir "das isch ja verruckt, dass es arms Bärgbuurli wäg chli Hanf so plaget wird!" Haha, ich fühlte mich aber überhaupt nicht geplagt. Die Richter waren nett und machten ihre Arbeit gewissenhaft und gründlich, was auch richtig ist und mir nur dienen konnte. Ich bekam den erwarteten Freispruch. Der Kanton muss sämtliche Kosten bezahlen.

19.2.2012: Die unterlegene Partei (Staatsanwaltschaft) kann gegen den Gerichtsentscheid innert 10 Tagen beim Obergericht rekrurieren. Ich denke dass sie das aus zwei Gründen nicht tut. Erstens gibt es nichts gegen mich und zweitens hat die Staatsanwaltschaft verzichtet, an der Gerichtsverhandlung vom 13.2. dabei zu sein.

10.3.2012: Schlussfolgerung und Empfehlung: Ich denke dass die Staatsanwaltschaft vom Kanton Luzern unverhältnismässig reagiert hat. In anderen Kantonen wird lediglich der Hanf vernichtet, wenn er mehr THC-Gehalt anzeigt als vom Gesetz erlaubt. Bussen und Gebühren gibt es nicht und schon gar nicht einen Eintrag ins Strafregister! Ich empfehle jedem Beschuldigten vor Gericht zu gehen, wenn er sich unschuldig fühlt.

30.05.2012: Ich werde vorerst keinen Hanf mehr anfplanzen. Der erlaubte Faserhanf ist medizinisch ungeeignet und dann kann auch eine erlaubte Sorte mehr THC-Gehalt anzeigen als vom Gesetz zulässig. Ich warte bis das sehr fragwürdige Hanfgesetz verbessert wird. Prospezierara hat das Problem erkannt und will sich darum bemühen, damit der althergebrachte Bauernhanf nicht wegen einer momentanen Gesetzgebung gefährdet oder gar ausgerottet wird.